Wohnungsbaugesellschaften & Genossenschaften
Ladeinfrastruktur für Mieter, Mitarbeitende und das Quartier
Wir bauen Ladeinfrastruktur in Bremer Wohnquartieren – nicht nur auf Firmenparkplätzen
Ladeinfrastruktur im Wohnungsbestand folgt anderen Regeln als auf einem Firmenparkplatz. Die Nutzer wechseln, sie investieren selbst nichts, und was am ersten Standort gebaut wird, muss am zwanzigsten Standort genauso funktionieren. Dieses Segment kennen wir aus eigenen Projekten.
- Mit der Wohnungsgenossenschaft WGS Bremen eG haben wir zwei Standorte auf WGS-Grundstücken errichtet: Paderborner Straße in Bremen-Kattenesch und Schwaneweder Straße in Bremen-Lüssum-Bockhorn.
- Auch mit der GEWOBA Bremen arbeiten wir zusammen.
- Wir sind Elektromeisterbetrieb aus Bremen: Planung, Bau, Betrieb und Abrechnung kommen aus einem Haus.
- Mit der Inbetriebnahme ist unsere Arbeit nicht beendet – wir betreiben die Anlagen weiter und rechnen ab.
Wo wir selbst bauen und was wir außerhalb anbieten, lesen Sie unter „Bauen Sie auch außerhalb von Bremen?“.
Was wir Ihnen anbieten, machen wir täglich selbst.
Drei Konzepte für Ladepunkte in Ihrem Bestand
Welches Konzept passt, entscheidet sich nicht an der Technik, sondern daran, wer lädt und wer abrechnet. Die drei Konzepte schließen sich nicht aus – sie lassen sich auf demselben Grundstück kombinieren.
Für Ihre Mitarbeitenden
Ladepunkte an der Verwaltung, am Betriebshof oder am Lager. Es laden Dienstwagen, Hausmeisterfahrzeuge und private Fahrzeuge Ihrer Mitarbeitenden.
- Abrechnung je Person und je Fahrzeug, getrennt vom übrigen Verbrauch des Gebäudes
- Dienstwagen und Privatfahrzeuge lassen sich unterschiedlich behandeln
- Keine Zettelwirtschaft in der Verwaltung: Auswertung kommt aus dem Backend
Für Ihre Mieterinnen und Mieter
Ladepunkte am wohnungsnahen Stellplatz. Es lädt, wer bei Ihnen wohnt.
- Wir rechnen direkt mit dem Mieter ab – nicht über die Betriebskostenabrechnung, kein Umlageschlüssel
- Der Mieter zahlt, was er lädt, und finanziert keine Wallbox
- Ihre Verwaltung bleibt außen vor: Vertrag, Rechnung und Störungsmeldung laufen über uns
Öffentlich im Quartier
Ladepunkte auf Ihrem Grundstück, die für alle zugänglich sind – Mieter, Nachbarschaft, Besuch, Handwerker.
- Höhere Auslastung als ein personengebundener Stellplatz, weil kein einzelner Nutzer ihn dauerhaft blockiert
- Vertragsloses Laden ist möglich: Ad hoc heißt, jemand lädt und zahlt direkt, ohne Vertrag mit uns
- Nach diesem Muster ist der WGS-Standort in Lüssum-Bockhorn gebaut (siehe unten)
Unsicher, welches Konzept zu Ihrem Bestand passt? Das klären wir in einem Gespräch. Termin vereinbaren
Wer betreibt die Ladepunkte – und welche Pflichten bleiben bei Ihnen?
Sie müssen nicht selbst Ladepunktbetreiber werden. Wenn wir betreiben, liegen die Betreiberpflichten bei uns.
Betreiberpflichten liegen bei uns
Wer Ladepunkte betreibt, schuldet mehr als Strom: Verfügbarkeit und Entstörung, eichrechtskonforme Messung, Preisauszeichnung, Anbindung an Roaming-Netze, Meldungen an die Bundesnetzagentur bei öffentlichen Ladepunkten. Übernehmen wir den Betrieb, übernehmen wir diese Pflichten. Ihre Hausverwaltung wird nicht zur Hotline.
Keine Investitionslast beim Mieter
Ihre Mieter finanzieren keine Wallbox und binden sich nicht an einen bestimmten Stellplatz. Sie zahlen den Ladestrom, den sie beziehen. Das senkt die Einstiegshürde und macht den Ladepunkt beim Mieterwechsel unproblematisch – er gehört zur Immobilie, nicht zum Mietvertrag.
Wirtschaftlichkeit vor dem Bau klären, nicht danach
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: wie viele Ladepunkte sind sinnvoll, was trägt der vorhandene Netzanschluss, was kostet ein Ausbau. Erst danach reden wir über Hardware. Eine Befragung von 200 Entscheidungsträgern der Wohnungswirtschaft (ista, veröffentlicht am 08.04.2026) nennt technische Machbarkeit und Investitionskosten als die größten Hürden – beides sind Fragen, die eine Bestandsaufnahme vorab beantwortet, nicht die Baustelle.
Was passiert, wenn ein Mieter auszieht?
Nichts an der Anlage. Der Ladepunkt gehört zur Immobilie, nicht zum Mietverhältnis – ein Wechsel ist ein Verwaltungsvorgang, kein Bauvorgang.
Abrechnung je Nutzer, nicht je Wohnung
Jeder Ladevorgang wird der Person zugeordnet, die geladen hat. Die Rechnung geht an diese Person. Nichts läuft über Ihre Betriebskostenabrechnung, es gibt keinen Umlageschlüssel und keine Diskussion darüber, wer den Strom der Nachbarn mitbezahlt.
Nutzer freischalten, sperren, austauschen
Zugänge verwalten wir im eigenen Backend. Zieht jemand aus, wird der Zugang beendet. Zieht jemand ein, wird ein Zugang angelegt. Die Hardware bleibt, wie sie ist.
Eichrechtskonform von Anfang an
Wer gegenüber Dritten nach gelieferter Energie abrechnet, braucht eichrechtskonforme Messtechnik. Wir bauen nur Ladepunkte, die das erfüllen. Nachrüsten ist teurer als richtig bauen.
Ein Ansprechpartner für Störungen
Der Mieter meldet die Störung bei uns, nicht bei Ihnen. Wir überwachen die Ladepunkte und entstören sie. Ihre Verwaltung erfährt davon, muss aber nichts tun.
Wie wir mit Ihren Mietern abrechnen · Betrieb und Abrechnung
Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform gemessen und dem Ladenden zugeordnet – nicht der Wohnung.
Vom ersten Standort zum Ausbau über den Bestand
Sie müssen den Bestand nicht auf einmal ausrüsten. Entscheidend ist, dass die erste Etappe die spätere nicht teuer macht.
Leitungswege einmal richtig auslegen – Ladepunkte kommen dann Etappe für Etappe dazu.
Erst der Anschluss, dann die Ladepunkte
Der teure Teil eines Standorts ist selten die Ladesäule, sondern der Weg dorthin: Netzanschluss, Zählerplatz, Leitungswege, Tiefbau. Wir legen diesen Teil so aus, dass weitere Ladepunkte später nachgerüstet werden können, ohne das Pflaster ein zweites Mal zu öffnen.
Lastmanagement statt größerem Netzanschluss
Oft lassen sich am vorhandenen Anschluss deutlich mehr Ladepunkte betreiben als gedacht – mit einem Lastmanagement, das die verfügbare Leistung verteilt. Auf Wunsch berücksichtigen wir dabei die Lastspitzen des Gebäudes, damit der Leistungspreis nicht unnötig steigt. Ob das in Ihrem Fall reicht, ergibt die Bestandsaufnahme.
Ein wiederholbares Muster für alle Standorte
Gleiche Hardware, gleiches Backend, gleiche Abrechnung, gleicher Ablauf: Der zweite Standort ist keine Neuplanung. Mit der WGS Bremen haben wir genau das gemacht – Lüssum-Bockhorn war bereits der zweite gemeinsame Standort nach Bremen-Kattenesch.
Wissen, was der Anschluss hergibt
In der oben genannten ista-Befragung vom 08.04.2026 kannten nur 42 Prozent der befragten Entscheider die Netzanschlussleistung ihrer Objekte. Das ist der erste Wert, den wir in der Bestandsaufnahme klären – ohne ihn ist jede Planung eine Schätzung.
Referenz: Ladepark auf einem Grundstück der WGS Bremen in Lüssum-Bockhorn
Gemeinsam mit der Wohnungsgenossenschaft WGS Bremen eG haben wir im Bremer Norden einen Ladepark in einem Wohnquartier errichtet. Die Ladepunkte sind öffentlich zugänglich: Mieterinnen und Mieter der WGS laden dort ebenso wie die Nachbarschaft.
- Partner: Wohnungsgenossenschaft WGS Bremen eG
- Standort: Schwaneweder Straße 136, 28779 Bremen
- Ladepunkte: vier AC-Ladepunkte vom Typ Technagon TEP4
- Strom: Ökostrom-Zertifikate (Herkunftsnachweise) für die geladene Menge
- Nutzung: öffentlich zugänglich – Mieter und Nachbarschaft
- Besonderheit: zweiter gemeinsamer Standort nach der Paderborner Straße in Bremen-Kattenesch
Der Ladepark Schwaneweder Straße in Bremen-Lüssum-Bockhorn.
Sie haben einen Parkplatz im Bestand, der so aussehen könnte? Wir schauen ihn uns an. Termin für eine Bestandsaufnahme
So läuft ein Projekt in Ihrem Bestand ab
Bestandsaufnahme
Wir sehen uns Stellplätze, Leitungswege und die vorhandene Netzanschlussleistung an. Ergebnis: wie viele Ladepunkte heute möglich sind und wie viele später – und was dazwischen liegt.
BeratungKonzept und Hardware
Vom Zählerschrank über das Fundament bis zur Ladesäule: Wir legen die Anlage aus, wählen die Technik und dimensionieren das Lastmanagement. Sie bekommen ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen.
Ladesäulen und Wallboxen, die wir verbauenBau und Inbetriebnahme
Elektroinstallation durch unseren eigenen Meisterbetrieb, Tiefbau über unsere Partner, Netzanschluss in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Danach Prüfung, Anbindung ans Backend, Übergabe.
Installation und ProjektierungBetrieb und Abrechnung
Wir überwachen die Ladepunkte, entstören sie und rechnen ab – je Nutzergruppe getrennt: Mieter, Mitarbeitende, Gäste.
Betrieb und Abrechnung
Bauen Sie auch außerhalb von Bremen?
Selbst bauen wir in Bremen und Niedersachsen.
Bedarfsanalyse, Konzeption, Betrieb und Abrechnung bieten wir auch dort an. Die Installation übernimmt dann ein Elektrobetrieb vor Ort, mit dem wir zusammenarbeiten – wir planen, begleiten und binden die Ladepunkte anschließend in unser Backend ein. So bekommen Sie auch außerhalb der Region eine Anlage, die zu Ihren übrigen Standorten passt und über dieselbe Abrechnung läuft.
Häufige Fragen von Wohnungsunternehmen
Wer stellt Mieterinnen und Mietern den Ladestrom in Rechnung?
Wir. Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform gemessen, der Person zugeordnet, die geladen hat, und ihr direkt in Rechnung gestellt – nicht der Wohnung und nicht dem Vermieter. Der Ladestrom muss deshalb nicht über die Nebenkosten umgelegt werden. Wer in einem Zeitraum nicht lädt, bekommt für Ladestrom keine Rechnung. Mehr dazu: Mieter abrechnen.
Was passiert mit dem Ladepunkt, wenn jemand auszieht?
An der Anlage nichts. Der Zugang der ausziehenden Person wird beendet, die einziehende bekommt einen eigenen – der Ladepunkt gehört zur Immobilie, nicht zum Mietverhältnis. Ein Wechsel ist damit ein Verwaltungsvorgang, kein Bauvorgang.
Müssen alle Stellplätze auf einmal mit Ladepunkten ausgestattet werden?
Nein. Sinnvoll ist meist, Anschluss, Verteilung, Leitungswege und Lastmanagement einmal für den späteren Ausbau auszulegen und Ladepunkte erst dort zu setzen, wo sie gebraucht werden. Nachrüsten ist dann eine Montage statt einer neuen Baustelle. Wie viele Ladepunkte am Anfang sinnvoll sind, klärt die Bestandsaufnahme.
Reicht unser Netzanschluss – und wer kümmert sich um den Netzbetreiber?
Häufig ja: Mit Lastmanagement wird die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge verteilt, die gerade laden – so passen meist deutlich mehr Ladepunkte an den bestehenden Anschluss, als die Summe der Nennleistungen vermuten lässt. Ob es bei Ihnen reicht, rechnen wir bei der Auslegung anhand Ihrer Anschlusswerte durch. Die Anmeldung beim Netzbetreiber, dessen Rückfragen und die Fertigmeldung übernehmen wir. Mehr dazu: Lastmanagement.
Darf man in einer Tiefgarage E-Autos laden?
Ja. Ein generelles Verbot für Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte in Tiefgaragen gibt es nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Anforderungen Ihres Gebäudeversicherers; was für Ihr Objekt gilt, wird im Einzelfall geprüft. Das Brandschutzkonzept erstellen Sachverständige, wir planen die Elektrotechnik passend dazu. Mehr: Tiefgarage und Parkhaus.
Sprechen wir über Ihren Bestand
Ob ein Parkplatz oder ein Portfolio über mehrere Quartiere: Der erste Schritt ist immer derselbe. Wir sehen uns an, was da ist – Stellplätze, Netzanschluss, Leitungswege – und sagen Ihnen, was daraus möglich ist. Ohne Vorbereitung Ihrerseits, ohne Präsentation.
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