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Ladeinfrastruktur für Wohnimmobilien

Jeden Stellplatz einmal vorbereiten, Wallboxen nach Bedarf – Betrieb und Abrechnung übernehmen wir.

Welche Immobilie haben Sie?

Ob Eigentümergemeinschaft, Mehrfamilienhaus oder großer Bestand: Das Prinzip ist dasselbe, die Entscheidung fällt nur an anderer Stelle.

Eigentümergemeinschaft

Die Versammlung beschließt, wir liefern die Grundlage dafür: Konzept, Kosten und wer was zahlt.

Für Eigentümergemeinschaften

Vermieter eines Mehrfamilienhauses

Ihre Mieter fragen nach einer Wallbox. Sie bereiten einmal vor, wir übernehmen den Rest.

Für Vermieter

Wohnungsbaugesellschaft

Viele Objekte, mehrere Etappen, eigene Betreiberfragen – dafür gibt es eine eigene Seite.

Für Wohnungsbaugesellschaften

Ihre Stellplätze liegen in einer Tiefgarage? Brandschutz, Kabelwege und Anschlussleistung erklären wir auf der Seite Tiefgarage und Parkhaus.

Unser Prinzip: jeden Stellplatz vorbereiten, Wallbox bei Bedarf

Niemand weiß, wer in einem Haus wann ein E-Auto fährt. Alle Stellplätze sofort mit Wallboxen auszustatten, ist teuer. Später jeden Stellplatz einzeln nachzurüsten, heißt jedes Mal Bauarbeiten. Deshalb trennen wir beides.

Stufe 1 · Vorbereiten

Wir passen die Zähleranlage an, führen ein Flachbandkabel zu jedem Stellplatz, richten das Lastmanagement ein und setzen an jeden Stellplatz eine Backplate – die Halterung für die spätere Wallbox.

Stufe 2 · Wallbox bei Bedarf

Wer laden möchte, bekommt eine Zaptec Pro auf die vorhandene Backplate – per Kauf oder im Abo, ohne neue Bauarbeiten am Stellplatz.

Stufe 3 · Betrieb und Abrechnung

Wir überwachen und warten die Ladepunkte und rechnen den Ladestrom eichrechtskonform direkt mit der Person ab, die lädt. Zieht jemand aus, endet das Abo und wir holen die Wallbox ab.

Pakete und Preise

Die Vorbereitung bezahlt die Eigentümergemeinschaft bzw. der Eigentümer einmal. Die Wallbox wählt jede Partei selbst – kaufen oder mieten.

STUFE 1

Basis-Installation je Stellplatz

ab 1.600 €

Elektrische Vorbereitung eines Stellplatzes, bei Objekten ab 10 Stellplätzen.

  • Anpassung der Zähleranlage
  • Zuleitung vom Hauptverteiler bis zum Stellplatz
  • Lastmanagement
  • Backplate für die spätere Wallbox

Der Preis hängt vom Objekt ab, etwa von Tiefbau und Umbauten an der Elektroinstallation.

STUFE 2 · KAUF

Wallbox kaufen + Betrieb

1.399 €einmalig

Die Wallbox gehört Ihnen, der Betrieb läuft über uns.

  • Eichrechtskonforme Wallbox (Zaptec Pro)
  • Betrieb und Abrechnung durch Eulektro
  • 10 € Servicegebühr im Monat

Der Ladestrom wird je Ladevorgang abgerechnet; den Preis nennen wir im Angebot.

STUFE 2 · ABO

Wallbox im Abo + Betrieb

40 €im Monat

Keine Anschaffungskosten – die Wallbox bleibt unsere.

  • Eichrechtskonforme Wallbox (Zaptec Pro)
  • Wartung und DGUV-V3-Prüfung inklusive
  • Servicegebühr inklusive

24 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar; Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Der Ladestrom wird je Ladevorgang abgerechnet.

Alle Preise inkl. MwSt. Das verbindliche Angebot erstellen wir nach dem Ortstermin.

Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm das Laden eines E-Autos ermöglicht wird – das sieht § 20 Abs. 2 WEG als sogenannte privilegierte Maßnahme vor. Über das Wie entscheidet die Versammlung.

Was die Versammlung für den Beschluss braucht

Ein Konzept für alle Stellplätze, die Kosten der Vorbereitung und einen Vorschlag, wer was trägt. Beides bekommen Sie von uns nach dem Ortstermin – so, dass die Verwaltung es der Versammlung vorlegen kann.

Nach der Vorbereitung entscheidet jeder Eigentümer selbst, ob und wann er eine Wallbox möchte. Den Ladestrom rechnen wir direkt mit ihm ab; die Verwaltung hat damit keinen Aufwand.

Für Vermieter

Auch Mieter können verlangen, dass sie eine Lademöglichkeit einrichten dürfen (§ 554 BGB). Mit vorbereiteten Stellplätzen ist das kein Umbau mehr: Die Wallbox kommt auf die Backplate, wir rechnen direkt mit der Mietpartei ab.

Zieht jemand aus, endet das Abo und wir holen die Wallbox ab – der Stellplatz bleibt vorbereitet für die nächste Mietpartei.

REFERENZ

Radio Bremen: 19 Stellplätze vorbereitet, 11 schon mit Wallbox

In der Tiefgarage von Radio Bremen haben wir genau dieses Prinzip umgesetzt – ein Bürogebäude, aber dieselbe Frage wie in jedem Mehrfamilienhaus: Wer wann ein E-Auto fährt, weiß vorher niemand.

Alle 19 Stellplätze sind vorbereitet: Zuleitung, Lastmanagement und Backplate an jedem Platz. 11 davon haben bereits eine Wallbox. Die übrigen 8 bekommen ihre, sobald dort jemand laden möchte – ohne neue Bauarbeiten. Betrieb und Abrechnung laufen über uns.

Reihe von Wallboxen an der Wand einer Tiefgarage, daneben parkende Autos
Tiefgarage Radio Bremen: Wallboxen auf vorbereiteten Stellplätzen.
Übersicht der 19 Stellplätze aus dem Eulektro-Backend: 8 vorbereitet, 11 mit Wallbox installiert
Ausschnitt aus unserem Backend: 8 Stellplätze nur vorbereitet, 11 mit Wallbox (Stand Oktober 2026). Nutzernamen unkenntlich gemacht.

So läuft es ab

Wir bauen in Bremen und Niedersachsen.

  1. Objektdaten senden

    Ort, Anzahl der Stellplätze und wie viele Parteien sofort laden möchten.

  2. Ortstermin und Konzept

    Wir prüfen Hausanschluss, Zählerplatz und Kabelwege und erstellen das Konzept.

  3. Angebot und Umsetzung

    Nach dem Ortstermin bekommen Sie das verbindliche Angebot. Mit Ihrem Auftrag setzen wir die drei Stufen um, wie oben beschrieben.

Ladetechnik

Passende Ladetechnik für Ihre Stellplätze

Die Wallbox aus unseren Paketen und Montagelösungen für Wand und Stellfläche.

Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Alle Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten, unverbindlich; Lieferung und Leistung nur nach individuellem Angebot.

Häufige Fragen zu Mehrfamilienhaus und WEG

Hat ein Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Lademöglichkeit?

Ja. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG grundsätzlich, wer die Maßnahme verlangt hat. Unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 WEG – etwa bei einem Beschluss mit qualifizierter Mehrheit – tragen alle Eigentümer die Kosten nach ihren Anteilen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Stand: 25.09.2026

Was braucht die Eigentümerversammlung, um über Ladeinfrastruktur zu entscheiden?

Eine technische Entscheidungsgrundlage: wie viele Ladepunkte der Hausanschluss mit Lastmanagement trägt, wo Leitungen verlaufen können, welche Ausbaustufen sinnvoll sind und was sie kosten. Diese Grundlage erarbeiten wir in einer Bestandsaufnahme vor Ort. Den Beschluss selbst und die Kostenverteilung bereiten Sie mit Verwaltung und Rechtsberatung vor; die gesetzlichen Eckpunkte stehen unter Anspruch auf eine Lademöglichkeit.

Stand: 25.09.2026

Kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter eine Wallbox erlaubt?

Grundsätzlich ja. Nach § 554 Abs. 1 BGB kann ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen; der Anspruch entfällt, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen nicht zumutbar ist. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. Wir planen solche Vorhaben für Vermieter, Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften – meist für mehrere Stellplätze gemeinsam statt als Einzellösung. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Stand: 25.09.2026

Müssen alle Stellplätze auf einmal mit Ladepunkten ausgestattet werden?

Nein. Sinnvoll ist meist, Anschluss, Verteilung, Leitungswege und Lastmanagement einmal für den späteren Ausbau auszulegen und Ladepunkte erst dort zu setzen, wo sie gebraucht werden. Nachrüsten ist dann eine Montage statt einer neuen Baustelle. Wie viele Ladepunkte am Anfang sinnvoll sind, klärt die Bestandsaufnahme.

Tiefgarage & Parkhaus

Stand: 25.09.2026

Wie wird der Ladestrom in einer Eigentümergemeinschaft abgerechnet?

Jede Partei bekommt ihre eigene Abrechnung über den Ladestrom, den sie geladen hat; die Hausverwaltung erhält die Übersicht. Grundlage ist eine eichrechtskonforme Messung. Wie die Kosten für den Bau der Infrastruktur in der Gemeinschaft verteilt werden, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss und gehört zur Rechtsberatung – wir liefern dafür die verbrauchsgenauen Daten und die technische Grundlage.

Stand: 25.09.2026

Was passiert mit dem Ladepunkt, wenn jemand auszieht?

An der Anlage nichts. Der Zugang der ausziehenden Person wird beendet, die einziehende bekommt einen eigenen – der Ladepunkt gehört zur Immobilie, nicht zum Mietverhältnis. Ein Wechsel ist damit ein Verwaltungsvorgang, kein Bauvorgang.

Mieter abrechnen

Stand: 25.09.2026

Darf man in einer Tiefgarage E-Autos laden?

Ja. Ein generelles Verbot für Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte in Tiefgaragen gibt es nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Anforderungen Ihres Gebäudeversicherers; was für Ihr Objekt gilt, wird im Einzelfall geprüft. Das Brandschutzkonzept erstellen Sachverständige, wir planen die Elektrotechnik passend dazu. Mehr: Tiefgarage und Parkhaus.

Stand: 25.09.2026

Was schreibt das GEIG für Stellplätze an Gebäuden vor?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, dass jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur – also den Leitungswegen für einen späteren Ladepunkt – ausgestattet wird (§§ 6 und 8 GEIG). Eine größere Renovierung liegt vor, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle renoviert werden; die Pflicht greift, wenn die Maßnahme auch den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur umfasst. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt (§ 10 GEIG). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Stand: 25.09.2026

Installieren Sie Wallboxen für Einfamilienhaus oder private Garage?

Nein, Heim-Wallboxen für Privathaushalte gehören nicht zu unserem Angebot. Zwei verwandte Fälle übernehmen wir: die Abrechnung von Dienstwagen, die Mitarbeitende zuhause laden (Mitarbeiter abrechnen), und Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften (Mehrfamilienhaus und WEG).

Stand: 25.09.2026

Alle Fragen und Antworten

Ihr Objekt anfragen

Für ein erstes Angebot genügen uns wenige Angaben: der Ort, die Anzahl der Stellplätze (Tiefgarage oder außen), das Baujahr bzw. Angaben zum Hausanschluss und wie viele Parteien sofort eine Wallbox möchten. Was Sie nicht wissen, klären wir beim Ortstermin.