Zaptec
Zaptec Pro Wallbox
Zaptec Pro Wallbox mit 22 kW, MID-Zähler, OCPP, WLAN, LTE und dynamischem Lastmanagement …
ab 1.425,62 €
inkl. gesetzl. USt. · zzgl. Versandkosten · nur für Unternehmer
Unverbindlich
Jeden Stellplatz einmal vorbereiten, Wallboxen nach Bedarf – Betrieb und Abrechnung übernehmen wir.
Ob Eigentümergemeinschaft, Mehrfamilienhaus oder großer Bestand: Das Prinzip ist dasselbe, die Entscheidung fällt nur an anderer Stelle.
Die Versammlung beschließt, wir liefern die Grundlage dafür: Konzept, Kosten und wer was zahlt.
Ihre Mieter fragen nach einer Wallbox. Sie bereiten einmal vor, wir übernehmen den Rest.
Viele Objekte, mehrere Etappen, eigene Betreiberfragen – dafür gibt es eine eigene Seite.
Ihre Stellplätze liegen in einer Tiefgarage? Brandschutz, Kabelwege und Anschlussleistung erklären wir auf der Seite Tiefgarage und Parkhaus.
Niemand weiß, wer in einem Haus wann ein E-Auto fährt. Alle Stellplätze sofort mit Wallboxen auszustatten, ist teuer. Später jeden Stellplatz einzeln nachzurüsten, heißt jedes Mal Bauarbeiten. Deshalb trennen wir beides.
Wir passen die Zähleranlage an, führen ein Flachbandkabel zu jedem Stellplatz, richten das Lastmanagement ein und setzen an jeden Stellplatz eine Backplate – die Halterung für die spätere Wallbox.
Wer laden möchte, bekommt eine Zaptec Pro auf die vorhandene Backplate – per Kauf oder im Abo, ohne neue Bauarbeiten am Stellplatz.
Wir überwachen und warten die Ladepunkte und rechnen den Ladestrom eichrechtskonform direkt mit der Person ab, die lädt. Zieht jemand aus, endet das Abo und wir holen die Wallbox ab.
Die Vorbereitung bezahlt die Eigentümergemeinschaft bzw. der Eigentümer einmal. Die Wallbox wählt jede Partei selbst – kaufen oder mieten.
STUFE 1
ab 1.600 €
Elektrische Vorbereitung eines Stellplatzes, bei Objekten ab 10 Stellplätzen.
Der Preis hängt vom Objekt ab, etwa von Tiefbau und Umbauten an der Elektroinstallation.
STUFE 2 · KAUF
1.399 €einmalig
Die Wallbox gehört Ihnen, der Betrieb läuft über uns.
Der Ladestrom wird je Ladevorgang abgerechnet; den Preis nennen wir im Angebot.
STUFE 2 · ABO
40 €im Monat
Keine Anschaffungskosten – die Wallbox bleibt unsere.
24 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar; Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Der Ladestrom wird je Ladevorgang abgerechnet.
Alle Preise inkl. MwSt. Das verbindliche Angebot erstellen wir nach dem Ortstermin.
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm das Laden eines E-Autos ermöglicht wird – das sieht § 20 Abs. 2 WEG als sogenannte privilegierte Maßnahme vor. Über das Wie entscheidet die Versammlung.
Ein Konzept für alle Stellplätze, die Kosten der Vorbereitung und einen Vorschlag, wer was trägt. Beides bekommen Sie von uns nach dem Ortstermin – so, dass die Verwaltung es der Versammlung vorlegen kann.
Nach der Vorbereitung entscheidet jeder Eigentümer selbst, ob und wann er eine Wallbox möchte. Den Ladestrom rechnen wir direkt mit ihm ab; die Verwaltung hat damit keinen Aufwand.
Auch Mieter können verlangen, dass sie eine Lademöglichkeit einrichten dürfen (§ 554 BGB). Mit vorbereiteten Stellplätzen ist das kein Umbau mehr: Die Wallbox kommt auf die Backplate, wir rechnen direkt mit der Mietpartei ab.
Zieht jemand aus, endet das Abo und wir holen die Wallbox ab – der Stellplatz bleibt vorbereitet für die nächste Mietpartei.
REFERENZ
In der Tiefgarage von Radio Bremen haben wir genau dieses Prinzip umgesetzt – ein Bürogebäude, aber dieselbe Frage wie in jedem Mehrfamilienhaus: Wer wann ein E-Auto fährt, weiß vorher niemand.
Alle 19 Stellplätze sind vorbereitet: Zuleitung, Lastmanagement und Backplate an jedem Platz. 11 davon haben bereits eine Wallbox. Die übrigen 8 bekommen ihre, sobald dort jemand laden möchte – ohne neue Bauarbeiten. Betrieb und Abrechnung laufen über uns.


Wir bauen in Bremen und Niedersachsen.
Ort, Anzahl der Stellplätze und wie viele Parteien sofort laden möchten.
Wir prüfen Hausanschluss, Zählerplatz und Kabelwege und erstellen das Konzept.
Nach dem Ortstermin bekommen Sie das verbindliche Angebot. Mit Ihrem Auftrag setzen wir die drei Stufen um, wie oben beschrieben.
Ladetechnik
Die Wallbox aus unseren Paketen und Montagelösungen für Wand und Stellfläche.
Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Alle Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten, unverbindlich; Lieferung und Leistung nur nach individuellem Angebot.
Ja. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG grundsätzlich, wer die Maßnahme verlangt hat. Unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 WEG – etwa bei einem Beschluss mit qualifizierter Mehrheit – tragen alle Eigentümer die Kosten nach ihren Anteilen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).
Eine technische Entscheidungsgrundlage: wie viele Ladepunkte der Hausanschluss mit Lastmanagement trägt, wo Leitungen verlaufen können, welche Ausbaustufen sinnvoll sind und was sie kosten. Diese Grundlage erarbeiten wir in einer Bestandsaufnahme vor Ort. Den Beschluss selbst und die Kostenverteilung bereiten Sie mit Verwaltung und Rechtsberatung vor; die gesetzlichen Eckpunkte stehen unter Anspruch auf eine Lademöglichkeit.
Grundsätzlich ja. Nach § 554 Abs. 1 BGB kann ein Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen; der Anspruch entfällt, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen nicht zumutbar ist. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. Wir planen solche Vorhaben für Vermieter, Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften – meist für mehrere Stellplätze gemeinsam statt als Einzellösung. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).
Nein. Sinnvoll ist meist, Anschluss, Verteilung, Leitungswege und Lastmanagement einmal für den späteren Ausbau auszulegen und Ladepunkte erst dort zu setzen, wo sie gebraucht werden. Nachrüsten ist dann eine Montage statt einer neuen Baustelle. Wie viele Ladepunkte am Anfang sinnvoll sind, klärt die Bestandsaufnahme.
Jede Partei bekommt ihre eigene Abrechnung über den Ladestrom, den sie geladen hat; die Hausverwaltung erhält die Übersicht. Grundlage ist eine eichrechtskonforme Messung. Wie die Kosten für den Bau der Infrastruktur in der Gemeinschaft verteilt werden, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss und gehört zur Rechtsberatung – wir liefern dafür die verbrauchsgenauen Daten und die technische Grundlage.
An der Anlage nichts. Der Zugang der ausziehenden Person wird beendet, die einziehende bekommt einen eigenen – der Ladepunkt gehört zur Immobilie, nicht zum Mietverhältnis. Ein Wechsel ist damit ein Verwaltungsvorgang, kein Bauvorgang.
Ja. Ein generelles Verbot für Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte in Tiefgaragen gibt es nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Anforderungen Ihres Gebäudeversicherers; was für Ihr Objekt gilt, wird im Einzelfall geprüft. Das Brandschutzkonzept erstellen Sachverständige, wir planen die Elektrotechnik passend dazu. Mehr: Tiefgarage und Parkhaus.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, dass jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur – also den Leitungswegen für einen späteren Ladepunkt – ausgestattet wird (§§ 6 und 8 GEIG). Eine größere Renovierung liegt vor, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle renoviert werden; die Pflicht greift, wenn die Maßnahme auch den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur umfasst. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt (§ 10 GEIG). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).
Nein, Heim-Wallboxen für Privathaushalte gehören nicht zu unserem Angebot. Zwei verwandte Fälle übernehmen wir: die Abrechnung von Dienstwagen, die Mitarbeitende zuhause laden (Mitarbeiter abrechnen), und Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften (Mehrfamilienhaus und WEG).
Für ein erstes Angebot genügen uns wenige Angaben: der Ort, die Anzahl der Stellplätze (Tiefgarage oder außen), das Baujahr bzw. Angaben zum Hausanschluss und wie viele Parteien sofort eine Wallbox möchten. Was Sie nicht wissen, klären wir beim Ortstermin.