Mitarbeiter abrechnen
Jeder zahlt, was er lädt – auch an der Wallbox zuhause.
ABRECHNUNG FÜR UNTERNEHMEN
Geladen wird an zwei Orten – abgerechnet wird an einer Stelle
Wir rechnen jeden Ladevorgang je Person oder je Fahrzeug ab – an Ihren Ladepunkten am Firmenstandort ebenso wie an der Wallbox bei Mitarbeitenden zuhause.
Am Firmenstandort
Wer an Ihren Ladepunkten lädt, wird eindeutig zugeordnet – je Person oder je Fahrzeug. Flottenfahrzeuge, Dienstwagen und die Autos Ihrer Mitarbeitenden laufen dabei über dieselbe Anlage.
An der Wallbox zuhause
Auch die Wallbox bei Mitarbeitenden zuhause rechnen wir je Person oder je Fahrzeug ab. Die Zuordnung läuft über unser Backend – niemand muss dafür Zählerstände notieren.
Vom Ladevorgang bis zur Gutschrift – in vier Schritten
Das Verfahren ist an beiden Ladeorten dasselbe. In einem Punkt weicht es von dem ab, was Unternehmen erwarten: Die Rechnung geht an die Mitarbeitenden, nicht an Sie.
Ladevorgang wird zugeordnet
Jeder Ladevorgang bekommt seine Person oder sein Fahrzeug – an Ihren Ladepunkten ebenso wie an der Wallbox zuhause.
Eichrechtskonform abgerechnet
Ladevorgänge von Mitarbeitenden und Dienstwagen rechnen wir eichrechtskonform ab – auf derselben Grundlage wie Mieterstellplätze und öffentliche Ladepunkte.
Die Mitarbeitenden zahlen selbst
Das Geld holen wir bei den Mitarbeitenden und ziehen es per Lastschrift ein.
Einmal im Monat Ihre Gutschrift
Den Anteil, der auf Ihren Firmenstrom entfällt, schreiben wir Ihnen einmal im Monat gut. Für Ihre Buchhaltung bleibt damit eine Gutschrift pro Monat – keine Einzelabrechnungen, kein Nachhalten von Zählerständen.

Mitarbeitende, Flotte, Gäste – auch an Bestandsanlagen
Auf derselben Anlage lassen sich mehrere Nutzergruppen trennen: Mitarbeitende, Flottenfahrzeuge, Gäste und – wenn Sie es wollen – Publikum. Wer laden darf und wie abgerechnet wird, legen wir vorher in der Zugangs- und Nutzerverwaltung fest. Gäste ohne Vertrag zahlen ad hoc per QR-Code oder – wo ein Kartenterminal verbaut ist – kontaktlos mit Karte, und über die gängigen Ladekarten-Anbieter wird Ihr Ladepunkt auch für fremde Kundschaft nutzbar.
Ob wir Ihre Ladepunkte gebaut haben, ändert an der Abrechnung nichts: Bestehende Anlagen übernehmen wir herstellerunabhängig in unser Backend, sofern sie eichrechtskonform messen – das prüfen wir vorab. Gebaut wird von unserem eigenen Montage-Team in Bremen und Niedersachsen, außerhalb installiert ein Elektrobetrieb vor Ort.
Was Unternehmen vor dem ersten Ladevorgang fragen
Was heißt eichrechtskonform – und wann ist das Pflicht?
Eichrechtskonform heißt: Die geladene Energie wird so gemessen und dokumentiert, dass sie rechtssicher abgerechnet werden kann. Pflicht ist das in Deutschland seit dem 1. April 2019, sobald Ladevorgänge gegenüber Dritten nach Energie abgerechnet werden – etwa gegenüber Mietern, Mitarbeitenden, Gästen oder öffentlichen Nutzern. Beim reinen Eigenverbrauch am eigenen Zähler ist es nicht erforderlich. Weil es sich schlecht nachrüsten lässt, gehört es an den Anfang der Geräteauswahl.
Übernehmen Sie Betrieb und Abrechnung für Ladepunkte, die Sie nicht gebaut haben?
In vielen Fällen ja – herstellerunabhängig. Voraussetzung ist, dass sich die Ladepunkte über den offenen Standard OCPP an unser Backend anbinden lassen und, für die Abrechnung gegenüber Dritten, eichrechtskonform messen. Beides prüfen wir vorab an Ihrer Anlage und sagen Ihnen vor Vertragsschluss, wenn etwas fehlt. Mehr dazu: Betrieb & Abrechnung.
Sprechen wir über Ihre Abrechnung
Sagen Sie uns, wie viele Fahrzeuge geladen werden, wo Ihre Ladepunkte stehen und ob auch zuhause geladen werden soll. Daraus ergibt sich, wie die Abrechnung bei Ihnen aussieht.