Zum Inhalt springen

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Vom Standort über die Genehmigung bis zum ersten Ladevorgang. Wir bauen öffentliche Ladepunkte nicht nur für andere – wir betreiben sie auch selbst.

Was ist beim Bau öffentlicher Ladeinfrastruktur anders – und welche Rolle übernehmen Sie?

Drei Dinge, und sie entscheiden über Zeitplan und Kosten des Projekts.

  • Die Genehmigung. Im öffentlichen Straßenraum gilt kein Hausrecht. Es braucht eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune, und vorher darf nicht gebaut werden.
  • Der Netzanschluss. Auf dem Firmengelände liegt meist Reserve im Bestand. Am Straßenrand liegt nichts – der Anschluss muss neu beantragt und hergestellt werden. Das ist der längste Teil des Projekts.
  • Die Betreiberpflichten. Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet und eichrechtskonform abgerechnet werden.

Auf privatem Grund – etwa auf einem Kunden- oder Betriebsparkplatz – entfällt die Sondernutzungserlaubnis; die Betreiberpflichten gelten trotzdem unverändert.

Öffentlich zu laden heißt nicht, dass Sie selbst Betreiber werden müssen. Es gibt zwei Konstellationen, und wir arbeiten in beiden. Gebaut wird von unserem eigenen Meisterbetrieb in Bremen und Niedersachsen. Außerhalb dieser Region übernehmen wir Planung, Projektsteuerung, Betrieb und Abrechnung, die Ausführung übernimmt ein Elektrobetrieb vor Ort.

Wir bauen, Sie betreiben

Für Stadtwerke, CPO und Kommunen mit eigener Betriebsorganisation. Wir übernehmen Standortprüfung, Genehmigungsstrecke, Netzanschluss, Tiefbau mit unseren Partnerbetrieben, Installation und Inbetriebnahme – und übergeben den fertigen Standort.

Ein Teil der von uns gebauten öffentlichen Ladepunkte läuft heute unter der Verantwortung anderer Betreiber.

So läuft ein Bauprojekt bei uns ab

Wir bauen und betreiben

Sie stellen den Standort, alles Weitere liegt bei uns – mit demselben Backend, mit dem wir unsere eigenen öffentlichen Ladepunkte betreiben:

  • Überwachung und Entstörung – Ladepunkte, die niemand beobachtet, fallen irgendwann aus und niemand merkt es.
  • Zahlung am Ladepunkt – vertragsloses Laden (Ad hoc) ebenso wie Ladevorgänge über die Verträge anderer Anbieter.
  • Preisgestaltung und Auszahlung – nachvollziehbar, mit Abrechnung der Erlöse an den Standortpartner.
  • Eichrechtskonforme Abrechnung – Voraussetzung, sobald gegenüber Dritten abgerechnet wird.

Wer die Investition trägt und wie sich Erlöse aufteilen, klären wir im Erstgespräch – abhängig vom Standort.

Wie entsteht ein öffentlicher Ladepunkt – von der Fläche bis zum ersten Ladevorgang?

In fünf Schritten. Der Bau ist davon der kürzeste. Den größten Teil der Zeit verbringt ein Projekt im öffentlichen Raum mit Genehmigung und Netzanschluss – und genau dort entscheidet sich, ob es vorankommt.

Wir führen diese Schritte seit Jahren für eigene Standorte durch und beschreiben sie deshalb so, wie sie wirklich ablaufen.

Offener Kabelgraben mit Leerrohren an einem Parkstreifen, daneben ein gesetztes Betonfundament
  1. Standort finden und nach RASt 06 prüfen

    Zuerst die Eigentumsfrage: Gehört die Fläche der Stadt oder einem privaten Eigentümer? In Bremen klären wir das über das GeoPortal. Gute Standorte verbinden mindestens zwei Lebensbereiche – Arbeit, Wohnen, Freizeit –, sind sichtbar, gut frequentiert und haben einen leistungsfähigen Anschluss in der Nähe.

    Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen geben den Rahmen vor: Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern, im Ausnahmefall 1,50 Metern, dazu Sichtachsen und Denkmalschutz. Nebeneinanderliegende Stellplätze halten die Kosten niedrig, hintereinanderliegende treiben Kabellängen und Tiefbau nach oben.

  2. Sondernutzungserlaubnis beantragen

    Den Antrag stellen wir für Sie beim zuständigen Amt – in Bremen beim Amt für Straßen und Verkehr, seit 2022 digital und in der Erteilung kostenfrei. Eine Baugenehmigung ist nicht nötig: Ladesäulen sind seit 2018 genehmigungsfrei.

    Erforderlich sind eine Betreiber-ID der Bundesnetzagentur und die Standortpläne. Die Prüfung dauert mehrere Monate, und vorher wird nicht gebaut.

  3. Netzanschluss beantragen und Technikkonzept festlegen

    Der zeitkritischste Schritt. Beantragt werden kann der Anschluss erst, wenn die Erlaubnis vorliegt. Vorher fällt die Entscheidung Doppelladesäule oder Zähleranschlusssäule mit Satelliten, weil sie die beantragte Leistung bestimmt – was wann sinnvoll ist, steht im nächsten Abschnitt.

    Den Leistungsbedarf klären wir selbst mit dem Netzbetreiber, in Bremen regelmäßig mit Wesernetz. Wer die Unterlagen unvollständig einreicht, verliert Monate.

  4. Tiefbau, Fundament, Montage

    Sobald der Anschlusstermin steht, koordinieren wir Tiefbau, Fundamente und Kabelverlegung, die Elektromontage sowie Beschilderung und Markierung der Ladeplätze. Für den Tiefbau arbeiten wir mit Partnerbetrieben, mit denen wir das regelmäßig machen.

  5. Inbetriebnahme und Meldung

    Elektrische Prüfung, Test von Backend und Abrechnung, offizielle Inbetriebnahme. Danach melden wir die Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur – Pflicht nach der Ladesäulenverordnung und zugleich Voraussetzung dafür, dass der Standort für die THG-Quote angerechnet werden kann.

    Ein neuer Ladepunkt ist danach meist zügig auch in den gängigen Lade-Apps sichtbar.

Rechnen Sie realistisch.

Mehrere Monate für die Sondernutzungserlaubnis, danach 9 bis 12 Monate bis zur Schaltung des Netzanschlusses: Wer im nächsten Jahr laden will, fängt jetzt an. Angebote, die einen öffentlichen Ladepunkt „schlüsselfertig in wenigen Wochen“ versprechen, meinen etwas anderes als den Weg, den wir hier beschreiben.

Machbarkeit für Ihren Standort prüfen

  • Mitbringen: Adresse oder Flurstück, Eigentumsverhältnis, ungefähre Zahl der Stellplätze.
  • Im Termin: erste Einschätzung zu Genehmigungsweg, Netzanschluss und sinnvoller Größe.
  • Danach: Sie wissen, ob sich der Standort weiterverfolgen lässt. Unverbindlich.

Ausführlich im Blog: Öffentliche Ladeinfrastruktur in Bremen, von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Geöffnete Zähleranschlusssäule an einer Straße mit Stromzähler, NH-Sicherungsleisten und Abgängen zu den Ladesäulen

Doppelladesäule oder Zähleranschlusssäule – was rechnet sich wann?

Über die Wirtschaftlichkeit eines öffentlichen Standorts entscheidet nicht die Marke der Ladesäule, sondern die Art des Netzanschlusses. Deshalb fällt diese Entscheidung bei uns früh und nicht nebenbei.

Bis zwei Ladepunkte: Doppelladesäule

Kompakt, mit integriertem Netzanschluss, schnell angeschlossen. Der Nachteil zeigt sich beim Wachstum: Jeder weitere Ladepunkt braucht einen eigenen Anschluss, und es fällt die volle Konzessionsabgabe von bis zu 2,39 ct/kWh an.

Ab drei Ladepunkten: Zähleranschlusssäule mit Satelliten

Ein Netzanschluss versorgt mehrere Ladesäulen. Das senkt Tiefbau- und Grundgebühren und schafft die Voraussetzungen für die reduzierte Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden nach der Konzessionsabgabenverordnung. Wirtschaftlich wird diese Lösung nach unserer Erfahrung ab vier bis sechs AC-Ladepunkten.

Die Voraussetzungen dafür: Jahresbezug über 30.000 kWh, in zwei Kalendermonaten je eine 15-Minuten-Höchstleistung von mehr als 30 kW, Messung über RLM oder SLP mit intelligentem Messsystem.

Später erweitern, ohne neu anzuschließen

Aus einem AC-Ladepunkt einen DC-Lader machen oder Ladepunkte ergänzen – mit einer Zähleranschlusssäule geht das ohne neuen Netzanschluss. Ein Lastmanagement verteilt die vorhandene Leistung auf die aktiven Ladepunkte.

Wir bauen von AC-Ladepunkten mit bis zu 22 kW bis zu DC-Schnellladern. Welche Leistungsklasse an Ihrem Standort sinnvoll ist, ergibt sich aus Verweildauer und Frequenz, nicht aus dem Datenblatt.

Referenzen im öffentlichen Raum

Wir betreiben 180 eigene öffentliche Ladepunkte in Bremen (Stand: September 2026) und haben in Bremen insgesamt 300 Ladepunkte errichtet – für uns und für andere Betreiber.

Ladepark Franziuseck, Bremen

An der Wilhelm-Kaisen-Brücke haben wir 2022 den ersten Ladepark in der Bremer Innenstadt mit sechs Ladepunkten gebaut. Bis Ende 2024 ist der Standort auf neun Ladepunkte gewachsen – ohne neuen Netzanschluss. Er läuft weiterhin stabil an 60 kW Anschlussleistung. Gefördert wurde er aus dem Bundesprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“.

Suchraumbündel E, Bremen

Im Interessenbekundungsverfahren der Freien Hansestadt Bremen haben wir das Suchraumbündel E erhalten: 14 Standorte quer durch das Stadtgebiet, in der Regel vier Ladepunkte mit bis zu 22 kW je Standort, zusammen rund 52 neue öffentliche Ladepunkte. Die Sondernutzungserlaubnis läuft über zehn Jahre, die Umsetzung ist innerhalb von zwei Jahren vorgesehen.

DC-Schnelllader in Krefeld

Außerhalb Bremens haben wir in Krefeld einen DC-Schnelllader mit 320 kW geliefert, installiert und in Betrieb genommen – ergänzend zu 36 vorhandenen AC-Ladepunkten am selben Standort. Betrieb und Abrechnung laufen seitdem über unser Backend.

Häufige Fragen zu öffentlicher Ladeinfrastruktur

Brauchen wir für eine Ladesäule eine Baugenehmigung?

Nein. Ladesäulen sind seit 2018 baugenehmigungsfrei. Für den öffentlichen Straßenraum brauchen Sie stattdessen eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. In Bremen wird sie beim Amt für Straßen und Verkehr beantragt, seit 2022 digital, und ihre Erteilung ist kostenfrei.

Wir haben nur eine Fläche – müssen wir selbst Betreiber werden?

Nein. Es gibt zwei Konstellationen: Wir bauen und Sie betreiben, oder wir bauen und betreiben für Sie. Welche zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie eine eigene Betriebsorganisation haben. Mehr dazu unter Welche Rolle wir übernehmen.

Bauen Sie auch für andere Betreiber?

Ja. Ein Teil der von uns gebauten öffentlichen Ladepunkte wird von anderen Betreibern verantwortet. Wir übernehmen dabei Standortprüfung, Genehmigung, Netzanschluss, Tiefbau, Installation und Inbetriebnahme und übergeben den fertigen Standort.

Unser Parkplatz gehört uns, ist aber öffentlich zugänglich – gilt das Gleiche wie im Straßenraum?

Nicht ganz. Auf eigenem Grund entfällt die Sondernutzungserlaubnis, weil kein öffentlicher Straßenraum betroffen ist – das Hausrecht liegt bei Ihnen. Die Betreiberpflichten bleiben trotzdem bestehen: Meldung bei der Bundesnetzagentur und eichrechtskonforme Abrechnung. Typisch für diesen Fall sind Kunden- oder Betriebsparkplätze im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Wie zahlen Fahrer ohne eigenen Vertrag an Ihren Ladepunkten?

Über vertragsloses Laden (Ad-hoc) per QR-Code oder Kartenzahlung direkt am Terminal – mehr dazu unter Ad-hoc laden ohne Vertrag. Für die Kartenzahlung am Ladepunkt selbst setzen wir das Terminal Payter Apollo ein.

Wie lange dauert ein Ladeinfrastruktur-Projekt?

Das hängt vor allem vom Netzbetreiber ab – dessen Bearbeitungszeit können wir nicht zusagen, deshalb stoßen wir die Anmeldung so früh wie möglich an. Bau und Montage sind meist der kürzere Teil. Im öffentlichen Straßenraum dauert es deutlich länger: Die Sondernutzungserlaubnis braucht mehrere Monate, und in Bremen vergehen von der Anfrage bis zur Schaltung des Netzanschlusses in der Regel 9 bis 12 Monate (siehe öffentliche Ladeinfrastruktur).

Installation & Projektierung

Stand: 25.09.2026

Welche Pflichten hat, wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt?

Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur angezeigt werden (Ladesäulenverordnung), eichrechtskonform abrechnen und korrekte Preisangaben haben. Außerdem verlangt die EU-Verordnung AFIR (Art. 5), dass Laden ohne Vertrag möglich ist: Bei seit dem 13. April 2024 errichteten Ladepunkten unter 50 kW genügt dafür eine internetgestützte Zahlung, etwa per QR-Code; ab 50 kW ist ein Kartenleser oder ein kontaktloses Lesegerät vorgeschrieben, für bestimmte ältere Ladepunkte ab 50 kW mit Nachrüstfrist bis 1. Januar 2027. Übernehmen wir den Betrieb, führen wir diese Aufgaben im laufenden Betrieb; wer wofür geradesteht, halten wir vorher schriftlich fest. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Öffentliche Ladepunkte betreiben

Stand: 25.09.2026

Was kostet der Aufbau von Ladeinfrastruktur?

Das hängt vor allem von der Zahl der Ladepunkte, der Leistungsklasse, dem Netzanschluss und dem Bauaufwand ab, insbesondere vom Tiefbau. Pauschalpreise nennen wir deshalb nicht. Nach einer Bestandsaufnahme vor Ort bekommen Sie ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen – Termin vereinbaren.

Installation & Projektierung

Stand: 25.09.2026

In welcher Region baut Eulektro selbst?

In Bremen und Niedersachsen planen und installieren wir mit unserem eigenen Montage-Team als Elektromeisterbetrieb; Tiefbau und Fundamente übernehmen feste Partnerbetriebe. Außerhalb dieser Region planen wir die Anlage, ein Elektrobetrieb vor Ort installiert, und Betrieb und Abrechnung übernehmen wir anschließend. Mehr dazu unter Installation & Projektierung.

Stand: 25.09.2026

Alle Fragen und Antworten

Sprechen wir über Ihren Standort

Sagen Sie uns, wo die Fläche liegt und wem sie gehört. Wir sagen Ihnen, welcher Genehmigungsweg gilt, was der Netzanschluss voraussichtlich bedeutet und mit welcher Technik der Standort sinnvoll wird. Und wenn ein Standort sich nicht trägt, sagen wir Ihnen auch das – bevor Kosten entstehen.

Beratungstermin buchen  Anfrage stellen