Öffentlich betreiben
Öffentliche Ladepunkte betreiben lassen – auch die, die wir nicht gebaut haben.
FÜR EIGENTÜMER UND BETREIBER ÖFFENTLICHER LADEPUNKTE
Wer an einem öffentlichen Ladepunkt lädt, hat keinen Vertrag mit Ihnen
Ihre Ladepunkte stehen, sie sind öffentlich zugänglich, und der Betrieb frisst mehr Zeit als geplant. Wir übernehmen ihn: Überwachung, Entstörung, Wartung, die Zahlung am Ladepunkt, die Anbindung an die gängigen Ladekarten und die eichrechtskonforme Abrechnung – auch für Anlagen anderer Errichter.
Der Standort bleibt Ihrer. Die Arbeit daran geht auf uns über
Sie stellen den Standort, alles Weitere liegt bei uns: Backend, Störungsmanagement, Zahlung am Ladepunkt, Abrechnung und Meldepflichten. Wer die Investition trägt und wie sich Erlöse aufteilen, klären wir im Erstgespräch – das hängt am Standort. Alles, was auf uns übergeht, läuft danach in unserem eigenen Backend zusammen.
| Bleibt bei Ihnen | Liegt bei uns | |
|---|---|---|
| Standort und Anlage | Fläche und Ladepunkte bleiben Ihre | wir betreiben, was darauf steht |
| Überwachung und Störungen | nichts | Backend und Störungsmanagement, rund um die Uhr im Blick |
| Wartung | nichts | gehört zum laufenden Betrieb, auch bei fremd gebauten Anlagen |
| Zahlung am Ladepunkt | nichts | Ad hoc per QR-Code und kontaktlos mit Karte |
| Ladekarten und Roaming | nichts | Verträge und Abrechnung dahinter, ohne dass Sie einen zweiten Ansprechpartner bekommen |
| Abrechnung und Belege | nichts | eichrechtskonform je Ladevorgang |
| Meldepflichten | die Pflichten der Ladesäulenverordnung treffen den Betreiber | wir führen sie im laufenden Betrieb – wer nach der Übernahme wofür geradesteht, halten wir vorher fest |
| Preise und Erlöse | die Entscheidung über Investition und Erlösaufteilung, im Erstgespräch geklärt | Tarife je Nutzergruppe und die nachvollziehbare Abrechnung der Erlöse an Sie |
BESTANDSANLAGEN
Vier Schritte von der Prüfung bis zum ersten fremden Ladevorgang
Es kommt nicht darauf an, wer gebaut hat und welche Marke auf dem Gehäuse steht. Es kommt darauf an, dass sich die Ladepunkte anbinden lassen und dass sie eichrechtskonform messen. Beides prüfen wir vorab an Ihrer konkreten Anlage.
Ladepunkte melden
Sie sagen uns, welche Ladepunkte Sie haben, wie viele es sind und wo sie stehen. Wir prüfen die Anlage vorab und sagen Ihnen, ob wir sie übernehmen können.
Ans Backend anbinden
Ladepunkte, die den offenen Standard OCPP unterstützen, binden wir herstellerunabhängig an unser Backend an.
Zahlwege und Tarife einrichten
Der Ad-hoc-Weg am Ladepunkt, die Roaming-Anbindung, die Tarife und die Preisangaben stehen fest, bevor der erste Gast lädt. Mehrere Nutzergruppen an einem Standort lassen sich dabei trennen.
Betrieb läuft
Ab hier überwachen wir die Anlage, entstören, warten und rechnen ab. Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber Ihnen ab. Sie haben einen Ansprechpartner: uns.
Zwei Voraussetzungen – und was passiert, wenn eine fehlt
Für die Abrechnung muss die Anlage eichrechtskonform messen; sobald gegenüber Dritten abgerechnet wird, ist das in Deutschland seit dem 1. April 2019 Pflicht, und es ist ein Kriterium der Geräteauswahl, kein Nachrüstthema. Und die Ladepunkte müssen sich anbinden lassen. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, sagen wir das in der Prüfung – und nicht, nachdem Sie unterschrieben haben.
STAND: JULI 2026 · ÖFFENTLICHE LADEPUNKTE: SEPTEMBER 2026 · NR. 1: MARKTANTEIL AC-LADEN LAUT ELVAH, 04.–10.10.2026
Unsere eigenen öffentlichen Ladepunkte betreiben wir mit demselben Backend
Öffentliches Laden ist für uns keine Dienstleistung, die wir zugekauft haben. Wir betreiben unsere eigenen öffentlichen Ladepunkte selbst – mit demselben Backend, mit dem wir auch Standorte anderer Betreiber führen. Rund 1.000 Ladepunkte liegen in unserer Verwaltung, überwiegend für andere Betreiber (Stand: Juli 2026). In Bremen betreiben wir 180 öffentliche Ladepunkte (Stand: September 2026).
REFERENZEN
Öffentliche Standorte, die wir nicht nur gebaut, sondern behalten haben
Betrieb sieht man einer Ladesäule nicht an. Diese drei Standorte laufen, und sie laufen unterschiedlich lange.
Ladepark Franziuseck, Bremen-Neustadt
An der Wilhelm-Kaisen-Brücke haben wir 2022 den ersten Ladepark in der Bremer Innenstadt mit sechs Ladepunkten gebaut. Bis Ende 2024 ist der Standort auf neun Ladepunkte gewachsen – ohne neuen Netzanschluss, weiterhin stabil an 60 kW Anschlussleistung.
Vergabeverfahren Bremen
Im Bremer Vergabeverfahren haben wir den Zuschlag erhalten und gestalten den öffentlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter mit.
DC-Schnelllader in Krefeld
Außerhalb Bremens haben wir in Krefeld einen DC-Schnelllader mit 320 kW geliefert, installiert und in Betrieb genommen – ergänzend zu 36 vorhandenen AC-Ladepunkten am selben Standort. Betrieb und Abrechnung laufen seitdem über unser Backend.
Was Betreiber vor der Übergabe wissen wollen
Übernehmen Sie Betrieb und Abrechnung für Ladepunkte, die Sie nicht gebaut haben?
In vielen Fällen ja – herstellerunabhängig. Voraussetzung ist, dass sich die Ladepunkte über den offenen Standard OCPP an unser Backend anbinden lassen und, für die Abrechnung gegenüber Dritten, eichrechtskonform messen. Beides prüfen wir vorab an Ihrer Anlage und sagen Ihnen vor Vertragsschluss, wenn etwas fehlt. Mehr dazu: Betrieb & Abrechnung.
Wer bekommt die Einnahmen aus dem Laden?
Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber Ihnen als Standortpartner ab. Wie sie sich verteilen und wer die Investition trägt, hängt vom Betriebsmodell ab und wird vor Vertragsschluss festgelegt. Die Tarife legen wir je Nutzergruppe fest; unsere Ad-hoc-Preise orientieren sich am Strommarkt.
Welche Pflichten hat, wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt?
Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur angezeigt werden (Ladesäulenverordnung), eichrechtskonform abrechnen und korrekte Preisangaben haben. Außerdem verlangt die EU-Verordnung AFIR (Art. 5), dass Laden ohne Vertrag möglich ist: Bei seit dem 13. April 2024 errichteten Ladepunkten unter 50 kW genügt dafür eine internetgestützte Zahlung, etwa per QR-Code; ab 50 kW ist ein Kartenleser oder ein kontaktloses Lesegerät vorgeschrieben, für bestimmte ältere Ladepunkte ab 50 kW mit Nachrüstfrist bis 1. Januar 2027. Übernehmen wir den Betrieb, führen wir diese Aufgaben im laufenden Betrieb; wer wofür geradesteht, halten wir vorher schriftlich fest. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).
Können wir an unseren Ladepunkten Laden ohne Vertrag und Kartenzahlung anbieten?
Ja, auch als Nachrüstung an bestehenden Ladepunkten. Der QR-Code-Weg braucht keine zusätzliche Hardware und steht an jedem Ladepunkt zur Verfügung, den wir betreiben; für Kartenzahlung kommt ein Terminal dazu – in der Säule verbaut oder als eigenständiges Gerät für mehrere Ladepunkte. Zahlung, Beleg und eichrechtskonforme Abrechnung übernehmen wir. Details: Ad-hoc-Lösung und Kreditkarten-Terminal.
Was kostet Betrieb und Abrechnung – und was gehört dazu?
Der Preis hängt von Anzahl und Art der Ladepunkte ab; Sie bekommen ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen. Zum Betrieb gehören die Überwachung im Backend, Entstörung und Wartung, die Zahlung am Ladepunkt, die Roaming-Anbindung einschließlich der Verträge mit den Anbietern und die eichrechtskonforme Abrechnung je Ladevorgang. Sie haben dabei einen Ansprechpartner: uns.
Geben Sie den Betrieb ab, nicht den Standort
Sagen Sie uns, welche Ladepunkte Sie haben und wo sie stehen. Wir prüfen die Anlage und sagen Ihnen, was die Übernahme braucht – und wenn etwas nicht geht, sagen wir auch das.