FÜR BETREIBER VON LADEPUNKTEN
Wer an Ihrem Ladepunkt steht und sich nirgends anmelden will
An einen Ladepunkt kommt man auf zwei Wegen: über einen Vertrag mit einem Fahrstromanbieter oder über einen Zugang, den der Betreiber selbst vergibt. Wer beides nicht hat, steht davor. Vertragsloses Laden ist der dritte Weg – ohne Konto, ohne Ladekarte, ohne App. Zwei Bezahlwege: den QR-Code an der Säule scannen oder kontaktlos mit Karte am Terminal zahlen. Preis, Zahlung, Beleg und die eichrechtskonforme Abrechnung dahinter übernehmen wir – auch an Anlagen, die wir nicht gebaut haben. Wir haben die beste Ad-hoc-Lösung am Markt.
Besuch, Gäste, Handwerk
Auf einer Anlage lassen sich mehrere Nutzergruppen trennen – Mitarbeitende, Flotte, Gäste, öffentlich. Für alle, die Sie nicht kennen und für die Sie keinen Zugang anlegen wollen, ist das vertragslose Laden die Antwort.
Kunden- und Betriebsparkplätze
Der typische Fall im Einzelhandel und in der Gastronomie: Der Platz gehört Ihnen, die Ladenden kennen Sie nicht, und eine Registrierung an der Schranke würde niemand ausfüllen.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte
Hier laden ausschließlich Menschen, mit denen Sie keine Vertragsbeziehung haben – über ihren eigenen Fahrstromanbieter oder eben vertragslos.
Wer schon eine Ladekarte hat, kommt über Roaming an Ihren Ladepunkt – unter anderem über Hubject; Verträge und Abrechnung dahinter übernehmen wir. Beide Wege stehen nebeneinander an derselben Säule.
QR-Code am Telefon oder Karte am Terminal
Beide Wege führen ohne Registrierung zum Ladevorgang, und beide lassen sich an derselben Säule anbieten. Der Unterschied liegt in der Hardware am Ladepunkt – und darin, was die Ladenden dabeihaben müssen.
Mit QR-Code. An der Ladesäule klebt ein QR-Code. Wer ihn scannt, landet im Browser auf der Bezahlseite – ohne App und ohne Konto. Dort steht der Preis, dort wird das Zahlungsmittel gewählt, dort startet der Ladevorgang. Zusätzliche Hardware braucht der Ladepunkt dafür nicht: Der QR-Weg steht an jedem Ladepunkt zur Verfügung, den wir betreiben.
Mit Karte am Terminal. Wo ein Kartenterminal verbaut ist, hält man Karte oder Telefon davor und startet – wie an der Supermarktkasse. Die Terminals liefern wir und binden sie an: entweder direkt in der Ladesäule oder als eigenständiges Gerät, das mehrere Ladepunkte bedient.

| QR-Code | Kartenterminal | |
|---|---|---|
| Was die Ladenden brauchen | Ein Telefon mit Kamera und Browser | Eine kontaktlose Karte oder ein Telefon |
| Zahlungsmittel | Google Pay, Apple Pay, Kreditkarte | Kredit- und Debitkarten von Mastercard, Visa, American Express, Discover und Diners; Apple Pay, Google Pay |
| App nötig | Nein | Nein |
| Zusätzliche Hardware am Ladepunkt | Keine | Terminal – in der Säule verbaut oder eigenständig für mehrere Ladepunkte |
| Wo verfügbar | An jedem Ladepunkt, den wir betreiben | Wo ein Terminal verbaut ist |
Eine Einschränkung bei beiden Wegen
Eine girocard wird derzeit nicht akzeptiert – weder am Terminal noch beim Bezahlen per QR-Code.
Was auf dem Bildschirm steht, bevor jemand startet
Vertrauen entsteht vor dem Ladevorgang, nicht danach. Deshalb steht der Preis des jeweiligen Ladepunkts auf der Bezahlseite und am Terminal, bevor der Ladevorgang beginnt – und der Preis zum Zeitpunkt des Starts gilt für die gesamte Ladedauer, unabhängig von späteren Preisänderungen.
Der Preis steht vor dem Start
Energiepreis, Startgebühr und die Regeln zur Blockiergebühr sind sichtbar, bevor jemand startet – auf der Bezahlseite nach dem Scan und am Terminal.
Die Preise orientieren sich am Strommarkt
Die Börsenpreise für den Folgetag stehen bereits ab 13:00 Uhr fest und fließen in unsere Preisgestaltung ein. Deshalb können sich die Ad-hoc-Preise je Standort und Tageszeit unterscheiden.
Der Beleg kommt digital
Nach dem Beenden wird automatisch abgerechnet, den Beleg erhalten die Ladenden digital. Wer die Rechnung später noch einmal braucht, ruft sie selbst ab – ohne Konto und ohne Wartezeit.
Sehr flexible Preisgestaltung – heute schon verfügbar
Die Preisgestaltung übernehmen wir, und sie ist sehr flexibel. Zwei Beispiele, die Sie an Ihren Ladepunkten schon heute nutzen können:
Später laden, zu einem besseren Preis
Wer nicht sofort laden muss, lädt später zu einem besseren Preis und überspringt so die teuren Abendstunden.
PV-Überschuss zu günstigen Preisen
Überschuss aus der Photovoltaikanlage am Standort lässt sich zu günstigen Preisen abbilden.

Damit der Stellplatz wieder frei wird
Nach dem Ende des Ladevorgangs bleiben zwei Stunden Zeit, den Stellplatz zu räumen. Danach fällt eine Blockiergebühr an. Zwischen 20:00 und 8:00 Uhr fällt keine an – nachts muss niemand umparken. Die Konditionen des Standorts stehen vor dem Start auf dem Bildschirm.
Wer über eine App startet, hat einen anderen Vertrag
Startet jemand den Ladevorgang über eine App, einen anderen Anbieter oder eine Ladekarte, gilt sein Vertrag mit seinem Fahrstromanbieter. Preis und Konditionen macht dann dieser Anbieter, auch die Blockiergebühr – darauf haben wir keinen Einfluss. Die Regeln auf dieser Seite gelten für Ladevorgänge, die vertragslos bei uns starten.
Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber dem Standortpartner ab.
Zwei Bedingungen entscheiden, ob es an Ihrer Anlage geht
Vertragsloses Bezahlen lässt sich an bestehenden Ladepunkten nachrüsten, herstellerunabhängig. Ob es geht, hängt an zwei Bedingungen – und die klären wir vor dem Angebot, nicht danach.
- Eichrechtskonform messen: Sobald Ladevorgänge gegenüber Dritten abgerechnet werden, ist das Pflicht – ein Kriterium der Geräteauswahl, kein Nachrüstthema.
- Ans Backend anbindbar: Bestehende Ladepunkte binden wir herstellerunabhängig an unser eigenes Backend an. Erst darüber laufen Zahlung, Abrechnung und Beleg.
- Für Kartenzahlung zusätzlich ein Terminal: verbaut in der Säule oder eigenständig für mehrere Ladepunkte. Der QR-Weg braucht keine zusätzliche Hardware.
Fehlt eine der beiden Bedingungen, sagen wir das in der Prüfung, bevor Sie unterschreiben.
Betrieb und Abrechnung übernehmen wir auch für Anlagen anderer Errichter; muss am Ladepunkt gearbeitet werden, montiert unser eigenes Team in Bremen und Niedersachsen, außerhalb ein Elektrobetrieb vor Ort.

Was Betreiber vorher wissen wollen
Können wir an unseren Ladepunkten Laden ohne Vertrag und Kartenzahlung anbieten?
Ja, auch als Nachrüstung an bestehenden Ladepunkten. Der QR-Code-Weg braucht keine zusätzliche Hardware und steht an jedem Ladepunkt zur Verfügung, den wir betreiben; für Kartenzahlung kommt ein Terminal dazu – in der Säule verbaut oder als eigenständiges Gerät für mehrere Ladepunkte. Zahlung, Beleg und eichrechtskonforme Abrechnung übernehmen wir. Details: Ad-hoc-Lösung und Kreditkarten-Terminal.
Welche Pflichten hat, wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt?
Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur angezeigt werden (Ladesäulenverordnung), eichrechtskonform abrechnen und korrekte Preisangaben haben. Außerdem verlangt die EU-Verordnung AFIR (Art. 5), dass Laden ohne Vertrag möglich ist: Bei seit dem 13. April 2024 errichteten Ladepunkten unter 50 kW genügt dafür eine internetgestützte Zahlung, etwa per QR-Code; ab 50 kW ist ein Kartenleser oder ein kontaktloses Lesegerät vorgeschrieben, für bestimmte ältere Ladepunkte ab 50 kW mit Nachrüstfrist bis 1. Januar 2027. Übernehmen wir den Betrieb, führen wir diese Aufgaben im laufenden Betrieb; wer wofür geradesteht, halten wir vorher schriftlich fest. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).
Wer bekommt die Einnahmen aus dem Laden?
Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber Ihnen als Standortpartner ab. Wie sie sich verteilen und wer die Investition trägt, hängt vom Betriebsmodell ab und wird vor Vertragsschluss festgelegt. Die Tarife legen wir je Nutzergruppe fest; unsere Ad-hoc-Preise orientieren sich am Strommarkt.
Sprechen wir über Ihre Ladepunkte
Sagen Sie uns, welche Ladepunkte Sie haben und wer dort laden soll. Wir sagen Ihnen, welcher Bezahlweg passt, was Ihre Anlage dafür mitbringen muss – und wenn etwas nicht geht, sagen wir Ihnen auch das, bevor Kosten entstehen.