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Ad-hoc-Lösung

Auch wer keinen Ladevertrag hat, kann bei Ihnen laden.

FÜR BETREIBER VON LADEPUNKTEN

Wer an Ihrem Ladepunkt steht und sich nirgends anmelden will

An einen Ladepunkt kommt man auf zwei Wegen: über einen Vertrag mit einem Fahrstromanbieter oder über einen Zugang, den der Betreiber selbst vergibt. Wer beides nicht hat, steht davor. Vertragsloses Laden ist der dritte Weg – ohne Konto, ohne Ladekarte, ohne App. Zwei Bezahlwege: den QR-Code an der Säule scannen oder kontaktlos mit Karte am Terminal zahlen. Preis, Zahlung, Beleg und die eichrechtskonforme Abrechnung dahinter übernehmen wir – auch an Anlagen, die wir nicht gebaut haben. Wir haben die beste Ad-hoc-Lösung am Markt.

Besuch, Gäste, Handwerk

Auf einer Anlage lassen sich mehrere Nutzergruppen trennen – Mitarbeitende, Flotte, Gäste, öffentlich. Für alle, die Sie nicht kennen und für die Sie keinen Zugang anlegen wollen, ist das vertragslose Laden die Antwort.

Kunden- und Betriebsparkplätze

Der typische Fall im Einzelhandel und in der Gastronomie: Der Platz gehört Ihnen, die Ladenden kennen Sie nicht, und eine Registrierung an der Schranke würde niemand ausfüllen.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte

Hier laden ausschließlich Menschen, mit denen Sie keine Vertragsbeziehung haben – über ihren eigenen Fahrstromanbieter oder eben vertragslos.

Wer schon eine Ladekarte hat, kommt über Roaming an Ihren Ladepunkt – unter anderem über Hubject; Verträge und Abrechnung dahinter übernehmen wir. Beide Wege stehen nebeneinander an derselben Säule.

QR-Code am Telefon oder Karte am Terminal

Beide Wege führen ohne Registrierung zum Ladevorgang, und beide lassen sich an derselben Säule anbieten. Der Unterschied liegt in der Hardware am Ladepunkt – und darin, was die Ladenden dabeihaben müssen.

Mit QR-Code. An der Ladesäule klebt ein QR-Code. Wer ihn scannt, landet im Browser auf der Bezahlseite – ohne App und ohne Konto. Dort steht der Preis, dort wird das Zahlungsmittel gewählt, dort startet der Ladevorgang. Zusätzliche Hardware braucht der Ladepunkt dafür nicht: Der QR-Weg steht an jedem Ladepunkt zur Verfügung, den wir betreiben.

Mit Karte am Terminal. Wo ein Kartenterminal verbaut ist, hält man Karte oder Telefon davor und startet – wie an der Supermarktkasse. Die Terminals liefern wir und binden sie an: entweder direkt in der Ladesäule oder als eigenständiges Gerät, das mehrere Ladepunkte bedient.

Hand mit Smartphone scannt den QR-Code an einer Ladesäule
QR-Code an der Ladesäule – der Weg ohne zusätzliche Hardware.
Die zwei vertragslosen Bezahlwege im Vergleich
QR-CodeKartenterminal
Was die Ladenden brauchenEin Telefon mit Kamera und BrowserEine kontaktlose Karte oder ein Telefon
ZahlungsmittelGoogle Pay, Apple Pay, KreditkarteKredit- und Debitkarten von Mastercard, Visa, American Express, Discover und Diners; Apple Pay, Google Pay
App nötigNeinNein
Zusätzliche Hardware am LadepunktKeineTerminal – in der Säule verbaut oder eigenständig für mehrere Ladepunkte
Wo verfügbarAn jedem Ladepunkt, den wir betreibenWo ein Terminal verbaut ist

Eine Einschränkung bei beiden Wegen

Eine girocard wird derzeit nicht akzeptiert – weder am Terminal noch beim Bezahlen per QR-Code.

Was auf dem Bildschirm steht, bevor jemand startet

Vertrauen entsteht vor dem Ladevorgang, nicht danach. Deshalb steht der Preis des jeweiligen Ladepunkts auf der Bezahlseite und am Terminal, bevor der Ladevorgang beginnt – und der Preis zum Zeitpunkt des Starts gilt für die gesamte Ladedauer, unabhängig von späteren Preisänderungen.

Der Preis steht vor dem Start

Energiepreis, Startgebühr und die Regeln zur Blockiergebühr sind sichtbar, bevor jemand startet – auf der Bezahlseite nach dem Scan und am Terminal.

Die Preise orientieren sich am Strommarkt

Die Börsenpreise für den Folgetag stehen bereits ab 13:00 Uhr fest und fließen in unsere Preisgestaltung ein. Deshalb können sich die Ad-hoc-Preise je Standort und Tageszeit unterscheiden.

Der Beleg kommt digital

Nach dem Beenden wird automatisch abgerechnet, den Beleg erhalten die Ladenden digital. Wer die Rechnung später noch einmal braucht, ruft sie selbst ab – ohne Konto und ohne Wartezeit.

Sehr flexible Preisgestaltung – heute schon verfügbar

Die Preisgestaltung übernehmen wir, und sie ist sehr flexibel. Zwei Beispiele, die Sie an Ihren Ladepunkten schon heute nutzen können:

Später laden, zu einem besseren Preis

Wer nicht sofort laden muss, lädt später zu einem besseren Preis und überspringt so die teuren Abendstunden.

PV-Überschuss zu günstigen Preisen

Überschuss aus der Photovoltaikanlage am Standort lässt sich zu günstigen Preisen abbilden.

Bezahlseite auf dem Smartphone: geplanter Ladestart morgen um 02:00 Uhr mit Countdown und günstigerem Preis je kWh
Später laden auf der Bezahlseite: Das Fahrzeug bleibt angeschlossen, der Ladevorgang startet automatisch zum günstigeren Zeitpunkt. Preise sind Beispielwerte.

Damit der Stellplatz wieder frei wird

Nach dem Ende des Ladevorgangs bleiben zwei Stunden Zeit, den Stellplatz zu räumen. Danach fällt eine Blockiergebühr an. Zwischen 20:00 und 8:00 Uhr fällt keine an – nachts muss niemand umparken. Die Konditionen des Standorts stehen vor dem Start auf dem Bildschirm.

Wer über eine App startet, hat einen anderen Vertrag

Startet jemand den Ladevorgang über eine App, einen anderen Anbieter oder eine Ladekarte, gilt sein Vertrag mit seinem Fahrstromanbieter. Preis und Konditionen macht dann dieser Anbieter, auch die Blockiergebühr – darauf haben wir keinen Einfluss. Die Regeln auf dieser Seite gelten für Ladevorgänge, die vertragslos bei uns starten.

Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber dem Standortpartner ab.

Zwei Bedingungen entscheiden, ob es an Ihrer Anlage geht

Vertragsloses Bezahlen lässt sich an bestehenden Ladepunkten nachrüsten, herstellerunabhängig. Ob es geht, hängt an zwei Bedingungen – und die klären wir vor dem Angebot, nicht danach.

  • Eichrechtskonform messen: Sobald Ladevorgänge gegenüber Dritten abgerechnet werden, ist das Pflicht – ein Kriterium der Geräteauswahl, kein Nachrüstthema.
  • Ans Backend anbindbar: Bestehende Ladepunkte binden wir herstellerunabhängig an unser eigenes Backend an. Erst darüber laufen Zahlung, Abrechnung und Beleg.
  • Für Kartenzahlung zusätzlich ein Terminal: verbaut in der Säule oder eigenständig für mehrere Ladepunkte. Der QR-Weg braucht keine zusätzliche Hardware.

Fehlt eine der beiden Bedingungen, sagen wir das in der Prüfung, bevor Sie unterschreiben.

Betrieb und Abrechnung übernehmen wir auch für Anlagen anderer Errichter; muss am Ladepunkt gearbeitet werden, montiert unser eigenes Team in Bremen und Niedersachsen, außerhalb ein Elektrobetrieb vor Ort.

Laufende Ladevorgänge live im Eulektro-Backend: Start, Dauer, Leistung und Energie je Ladepunkt
Laufende Ladevorgänge live in unserem Backend app.eulektro.de – Standorte und Kartennummern unkenntlich gemacht.

Was Betreiber vorher wissen wollen

Können wir an unseren Ladepunkten Laden ohne Vertrag und Kartenzahlung anbieten?

Ja, auch als Nachrüstung an bestehenden Ladepunkten. Der QR-Code-Weg braucht keine zusätzliche Hardware und steht an jedem Ladepunkt zur Verfügung, den wir betreiben; für Kartenzahlung kommt ein Terminal dazu – in der Säule verbaut oder als eigenständiges Gerät für mehrere Ladepunkte. Zahlung, Beleg und eichrechtskonforme Abrechnung übernehmen wir. Details: Ad-hoc-Lösung und Kreditkarten-Terminal.

Stand: 25.09.2026

Welche Pflichten hat, wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt?

Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur angezeigt werden (Ladesäulenverordnung), eichrechtskonform abrechnen und korrekte Preisangaben haben. Außerdem verlangt die EU-Verordnung AFIR (Art. 5), dass Laden ohne Vertrag möglich ist: Bei seit dem 13. April 2024 errichteten Ladepunkten unter 50 kW genügt dafür eine internetgestützte Zahlung, etwa per QR-Code; ab 50 kW ist ein Kartenleser oder ein kontaktloses Lesegerät vorgeschrieben, für bestimmte ältere Ladepunkte ab 50 kW mit Nachrüstfrist bis 1. Januar 2027. Übernehmen wir den Betrieb, führen wir diese Aufgaben im laufenden Betrieb; wer wofür geradesteht, halten wir vorher schriftlich fest. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Öffentliche Ladepunkte betreiben

Stand: 25.09.2026

Wer bekommt die Einnahmen aus dem Laden?

Die Erlöse rechnen wir nachvollziehbar gegenüber Ihnen als Standortpartner ab. Wie sie sich verteilen und wer die Investition trägt, hängt vom Betriebsmodell ab und wird vor Vertragsschluss festgelegt. Die Tarife legen wir je Nutzergruppe fest; unsere Ad-hoc-Preise orientieren sich am Strommarkt.

Öffentliche Ladepunkte betreiben

Stand: 25.09.2026

Alle Fragen und Antworten

Sprechen wir über Ihre Ladepunkte

Sagen Sie uns, welche Ladepunkte Sie haben und wer dort laden soll. Wir sagen Ihnen, welcher Bezahlweg passt, was Ihre Anlage dafür mitbringen muss – und wenn etwas nicht geht, sagen wir Ihnen auch das, bevor Kosten entstehen.

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