Ladeinfrastruktur in Tiefgarage und Parkhaus
Begrenzte Anschlussleistung, Brandschutz, gewachsener Bestand: Wir sagen Ihnen zuerst, was in Ihrem Bauwerk geht – und danach, was es braucht.
Fünf Fragen entscheiden, ob in Ihrer Garage geladen werden kann
Ob in einer bestehenden Tiefgarage oder einem Parkhaus geladen werden kann, entscheidet sich an fünf Punkten. Diese Seite beantwortet sie der Reihe nach – beim Bauwerk, nicht beim Produkt.
Gebaut wird von unserem eigenen Meisterbetrieb in Bremen und Niedersachsen. Außerhalb dieser Region übernehmen wir Planung, Betrieb und Abrechnung und arbeiten für die Ausführung mit einem Elektrobetrieb vor Ort zusammen.
Reicht die Anschlussleistung für so viele Stellplätze?
Was sagen Brandschutz, Bauaufsicht und Versicherer?
Wo verlaufen die Kabel, ohne den Bestand aufzureißen?
Müssen wir alle Stellplätze auf einmal ausbauen?
Wer bekommt am Ende welche Rechnung?
Wenn Sie noch weiter vorne stehen und nicht nur ein Bauwerk, sondern eine Grundsatzentscheidung klären wollen: Beratung ohne Bauauftrag.
Reicht unsere Anschlussleistung für so viele Stellplätze?
Häufig ja. Die vorhandene Anschlussleistung ist selten das Ende eines Projekts, sondern seine Rechengrundlage. Wer die Nennleistung aller Stellplätze addiert, kommt auf eine Zahl, die im Betrieb nie gebraucht wird: In einer Garage stehen Fahrzeuge stundenlang. Sie müssen nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden, sondern nur bis zur Abfahrt voll sein.
Lastmanagement ist hier Voraussetzung, kein Extra
Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die aktiven Ladepunkte. Genau deshalb ist es in Garagen der Regelfall und nicht die Ausnahme: Es nutzt den vorhandenen Netzanschluss aus, statt ihn zu verstärken. Wir legen das Lastmanagement nach Ihrem Bedarf aus – auf Wunsch so, dass auch die Lastspitzen des Gebäudes berücksichtigt werden und Sie keinen unnötig hohen Leistungspreis zahlen.
Was in Ihrem Fall am Anschluss möglich ist, lässt sich nicht schätzen. Wir rechnen es anhand Ihrer Anschlusswerte, Ihrer Stellplatzzahl und der tatsächlichen Nutzung durch.
Wie Lastmanagement technisch funktioniert
Ladeinfrastruktur für Firmen – wenn im selben Bauwerk auch Dienstwagen und Flotte laden

Mobilitätshaus Büropark Oberneuland: 55 Ladepunkte auf sechs Parkhausetagen, versorgt über einen gemeinsamen Anschluss.
Was sagen Brandschutz, Bauaufsicht und Versicherer?
Das ist die Frage, an der viele Projekte hängen bleiben. Deshalb hier drei nüchterne Antworten – einschließlich der Stelle, an der unsere Zuständigkeit endet.
Ein generelles E-Auto-Verbot in Tiefgaragen gibt es nicht
Elektrofahrzeuge dürfen in Tief- und Großgaragen abgestellt und geladen werden. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes – es gibt keine bundesweit einheitliche Einzelvorschrift, die das für alle Objekte regelt. Was für Ihr Gebäude gilt, ist deshalb immer eine objektbezogene Prüfung, keine Grundsatzfrage.
Versicherer stellen eigene Anforderungen
Unabhängig vom Baurecht formulieren Sachversicherer regelmäßig eigene Bedingungen für Ladeinfrastruktur in Garagen. Genannt werden je nach Objekt zum Beispiel Anforderungen an Lüftung, Brandmelde- und Löschtechnik oder an die Umgebung der Ladepunkte. Was in Ihrem Vertrag steht, wissen weder wir noch ein Datenblatt: Das gehört vor die Planung, nicht danach. Wir planen auf die Auflagen, die Sie oder Ihr Versicherer uns nennen.
Wo unsere Zuständigkeit endet
Wir sind ein Elektromeisterbetrieb. Elektroplanung, Auslegung von Verteilung und Lastmanagement, Ausführung, Inbetriebnahme und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber sind unsere Arbeit. Das Brandschutzkonzept und die Abstimmung mit Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle gehören zum Brandschutzsachverständigen. Wir planen die Elektrotechnik passend dazu und sagen Ihnen früh, was auf diesem Weg geklärt werden muss – bevor Kosten entstehen.

Wo verlaufen die Kabel – ohne den Bestand aufzureißen?
In einer bestehenden Garage entscheidet nicht die Wallbox über die Kosten, sondern der Weg vom Verteiler bis zum Stellplatz. Deshalb beginnt jede Planung bei uns an der Zähler- und Verteilungsebene und nicht am Stellplatz.
Vorhandene Wege zuerst. Trassen an Decke und Wand, bestehende Installationswege, Schächte und Durchbrüche – genutzt wird, was da ist.
Brandabschnitte sind Planungsgrenzen. Jede Durchdringung muss fachgerecht abgeschottet werden. Wo sie unvermeidbar ist, wird sie geplant, nicht improvisiert.
Etagen und Zufahrten. In mehrgeschossigen Parkhäusern entscheidet die Trassenführung darüber, ob später jede Etage erreichbar ist oder nur die unterste.
Bauliche Grenzen am Stellplatz. Deckenhöhe, Rangierfläche und Stellplatzbreite bestimmen mit, wo eine Wallbox oder Ladesäule überhaupt hin darf.
Was heute liegt, entscheidet über morgen. Eine Trasse, die von Anfang an großzügiger ausgelegt ist, erspart Ihnen die zweite Baustelle.
Gebaut wird von unserem eigenen Meisterbetrieb – in Bremen und Niedersachsen. Außerhalb dieser Region übernehmen wir Planung, Betrieb und Abrechnung und arbeiten für die Ausführung mit einem Elektrobetrieb vor Ort zusammen. Wir sagen Ihnen vorher, welcher der beiden Fälle bei Ihnen zutrifft.
Müssen wir alle Stellplätze auf einmal ausbauen?
Nein. Teuer ist die Infrastruktur, nicht der einzelne Ladepunkt. Deshalb bauen wir die Infrastruktur einmal – und aktivieren danach nur noch, was gebraucht wird.
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Stufe 1: Bestand aufnehmen
Anschlusswerte, Zählerplatz, mögliche Trassen, Brandabschnitte, Nutzerstruktur. Am Ende wissen Sie, was in Ihrer Garage möglich ist und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist.
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Stufe 2: Infrastruktur einmal bauen
Zähler- und Verteilungsebene, Trasse bis zu den Stellplätzen, Lastmanagement. Stellplätze werden so vorbereitet, dass später nur noch montiert und angeschlossen wird.
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Stufe 3: Ladepunkte aktivieren
Ladepunkte kommen dorthin, wo tatsächlich geladen wird – und dann, wenn der Bedarf da ist. Nachrüsten heißt danach Montage, nicht Bauarbeiten.
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Das Ergebnis
Keine zweite Baustelle, kalkulierbare Etappen, und jede Erweiterung ist eine Terminfrage statt einer Grundsatzentscheidung.
Details zu Planung und Ausführung im eigenen Meisterbetrieb finden Sie unter Installation & Projektierung.
Stufe 1 ist ein Termin, keine Auftragsvergabe.
Wer bekommt am Ende welche Rechnung?
Jede Nutzergruppe bekommt ihre eigene. In einer Garage laden selten alle unter demselben Vertrag – und genau daraus entsteht der Verwaltungsaufwand, den wir Ihnen abnehmen. Wir betreiben die Ladepunkte und rechnen die Ladevorgänge ab, getrennt nach Nutzer und Stellplatz.
Dauermieter eines Stellplatzes – Abrechnung je Stellplatz und Person, verbrauchsgenau.
Beschäftigte und Dienstwagen im selben Bauwerk – getrennt vom Rest, mit eigener Auswertung.
Bewohnerinnen und Bewohner oder Eigentümer – jede Partei bekommt ihre eigene Abrechnung, die Hausverwaltung bekommt die Übersicht.
Wohnungseigentümergemeinschaften – wir liefern die technische Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung: was technisch möglich ist und was es kostet. Der Beschluss selbst und die Umlage der Kosten gehören zur Rechtsberatung.
Besucher und Fremdparker – falls die Garage öffentlich zugänglich sein soll, gelten andere Regeln: Öffentliches Laden.
Im geschlossenen Parkhaus muss Zugang nicht heißen, dass jemand eine neue Karte verteilt: Im Mobilitätshaus Büropark Oberneuland läuft die Abrechnung über dieselben RFID-Karten, die es für die Parkhauszufahrt ohnehin gab.
Sobald gegenüber Dritten abgerechnet wird, muss die Messung eichrechtskonform sein – das ist keine Option, sondern Voraussetzung. Wie die Kosten anschließend im Haus weiterverrechnet oder umgelegt werden, hängt vom Miet- beziehungsweise Eigentumsverhältnis ab und gehört zu Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die verbrauchsgenauen Daten, auf die sich diese Beratung stützen kann.
Betrieb und Abrechnung im Detail
Für Wohnungsbaugesellschaften mit mehreren Objekten

Zaptec-Ladestation, wie sie im Mobilitätshaus Oberneuland im Einsatz ist.
Ein Bauwerk, das wir kennen
Mobilitätshaus Büropark Oberneuland, Bremen
Ein Parkhaus mit 493 Stellplätzen, davon 55 mit Ladepunkten – verteilt auf alle sechs Etagen, nicht gesammelt im Erdgeschoss. Das Parkhaus ist nicht öffentlich: Die Ladepunkte stehen den Nutzern der festen Mietstellplätze zur Verfügung. Die Abrechnung läuft über die vorhandenen Zufahrtskarten, auf dem Dach unterstützt eine Photovoltaikanlage mit 120 kWp die Versorgung. Die Ladepunkte sind an unser Backend angebunden – Betrieb, Wartung und Abrechnung liegen weiterhin bei uns.
55 Ladepunkte im Mobilitätshaus Oberneuland – der Projektbericht
Was wir übernehmen – und wo wir mit anderen zusammenarbeiten
Ein Ansprechpartner heißt bei uns nicht, dass wir behaupten, alles selbst zu machen.
Aus einer Hand
- Bestandsaufnahme in Ihrer Garage
- Elektroplanung und Auslegung der Verteilung
- Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Lastmanagement, nach Bedarf ausgelegt
- Ausführung durch unseren eigenen Meisterbetrieb – in Bremen und Niedersachsen
- Inbetriebnahme, Betrieb und Abrechnung, auch danach
Mit Partnern und außerhalb der Region
- Brandschutzkonzept, Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle: über Sachverständige
- Tief- und Sonderbau: über unsere Partner
- Außerhalb von Bremen und Niedersachsen: Planung, Betrieb und Abrechnung von uns, Ausführung durch einen Elektrobetrieb vor Ort
- In jedem Fall gilt: Sie erfahren vorher, wer welchen Teil übernimmt
Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Parkhäusern
Darf man in einer Tiefgarage E-Autos laden?
Ja. Ein generelles Verbot für Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte in Tiefgaragen gibt es nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Anforderungen Ihres Gebäudeversicherers; was für Ihr Objekt gilt, wird im Einzelfall geprüft. Das Brandschutzkonzept erstellen Sachverständige, wir planen die Elektrotechnik passend dazu.
Reicht unser Netzanschluss – und wer kümmert sich um den Netzbetreiber?
Häufig ja: Mit Lastmanagement wird die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge verteilt, die gerade laden – so passen meist deutlich mehr Ladepunkte an den bestehenden Anschluss, als die Summe der Nennleistungen vermuten lässt. Ob es bei Ihnen reicht, rechnen wir bei der Auslegung anhand Ihrer Anschlusswerte durch. Die Anmeldung beim Netzbetreiber, dessen Rückfragen und die Fertigmeldung übernehmen wir. Mehr dazu: Lastmanagement.
Müssen alle Stellplätze auf einmal mit Ladepunkten ausgestattet werden?
Nein. Sinnvoll ist meist, Anschluss, Verteilung, Leitungswege und Lastmanagement einmal für den späteren Ausbau auszulegen und Ladepunkte erst dort zu setzen, wo sie gebraucht werden. Nachrüsten ist dann eine Montage statt einer neuen Baustelle. Wie viele Ladepunkte am Anfang sinnvoll sind, klärt die Bestandsaufnahme.
Wie wird der Ladestrom in einer Eigentümergemeinschaft abgerechnet?
Jede Partei bekommt ihre eigene Abrechnung über den Ladestrom, den sie geladen hat; die Hausverwaltung erhält die Übersicht. Grundlage ist eine eichrechtskonforme Messung. Wie die Kosten für den Bau der Infrastruktur in der Gemeinschaft verteilt werden, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss und gehört zur Rechtsberatung – wir liefern dafür die verbrauchsgenauen Daten und die technische Grundlage. Mehr: Mehrfamilienhaus und WEG.
In welcher Region baut Eulektro selbst?
In Bremen und Niedersachsen planen und installieren wir mit unserem eigenen Montage-Team als Elektromeisterbetrieb; Tiefbau und Fundamente übernehmen feste Partnerbetriebe. Außerhalb dieser Region planen wir die Anlage, ein Elektrobetrieb vor Ort installiert, und Betrieb und Abrechnung übernehmen wir anschließend. Mehr dazu unter Installation & Projektierung.
Sagen Sie uns, wo Ihre Garage steht – wir sagen Ihnen, was geht
Im Termin klären wir, was Ihr Anschluss hergibt, wo die Trassen verlaufen können und welcher erste Ausbauschritt sinnvoll ist. Sie bekommen eine Einschätzung, keine Auftragsvergabe.