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Lastmanagement

Mehr Ladepunkte am vorhandenen Netzanschluss.

GRUNDLAGEN

Ein Netzanschluss, viele Ladepunkte

Nicht der Platz begrenzt die Zahl der Ladepunkte, sondern der Netzanschluss. Ohne Lastmanagement muss jeder Ladepunkt mit seiner vollen Nennleistung eingeplant werden. Mit Lastmanagement wird die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge verteilt, die gerade laden – so passen deutlich mehr Ladepunkte an denselben Anschluss, ohne dass eine Ebene der Elektrik ihre Grenze überschreitet.

Die Verteilung folgt der Elektrik

Ein Ladepark ist keine Summe von Einzelanschlüssen. Hausanschluss, Unterverteilungen und einzelne Ladepunkte haben jeweils eine eigene Grenze. Die Regelung kennt sie alle und rechnet die Zuteilung als Baum von oben nach unten durch.

Stromkreis-Baum: Der Netzanschluss versorgt das Gebäude und zwei Unterverteilungen; an jeder Unterverteilung hängen Ladepunkte. Jede Ebene hat eine eigene Grenze, die Regelung verteilt von oben nach unten.NetzanschlussGrenze: AnschlussleistungGebäudegemessene LastUnterverteilung AGrenze: SicherungUnterverteilung BGrenze: SicherungLP 1eigene GrenzeLP 2eigene GrenzeLP 3eigene GrenzeLP 4eigene GrenzeLP 5eigene GrenzeLP 6eigene GrenzeDie Regelung kennt jede Grenze und teilt von oben nach unten zu – keine Ebene gibt mehr ab, als sie darf.
Stromkreis-Baum: Netzanschluss, darunter Gebäude und Unterverteilungen, darunter Ladepunkte. Jede Ebene hat eine eigene Grenze.NetzanschlussAnschlussleistungGebäudegemessenUnterverteil. ASicherungUnterverteil. BSicherungLP 1LP 2LP 3LP 4Jede Ebene hat eine Grenze. Die Regelungteilt von oben nach unten zu.
Schema, ohne konkrete Werte: Jede Ebene – Netzanschluss, Unterverteilung, Ladepunkt – hat eine eigene Grenze. Was das Gebäude gerade zieht, wird gemessen und vorab abgezogen.

Lastspitzen kappen, bevor sie entstehen

Die Regelung hält den Netzbezug des Standorts unter einer festen Obergrenze. Das kann die Anschlussleistung selbst sein – oder eine Kappe darunter, die Sie setzen. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen bestimmt der höchste Viertelstunden-Mittelwert den Leistungspreis für zwölf Monate. Ziel der Auslegung: Die Ladeinfrastruktur verursacht diese Spitze nicht.

Lastgang eines Werktags von 6 bis 22 Uhr, Beispielwerte: Die Gebäudelast liegt zwischen 18 und 44 Kilowatt. Ohne Regelung stiege die Summe aus Gebäude und Ladeleistung morgens und am späten Nachmittag über den Netzanschluss von 100 Kilowatt. Mit Regelung bleibt die Summe an der Kappe von 80 Kilowatt; die gekappte Ladeenergie wird nach der Spitze nachgeholt.04080120kW6:008:0010:0012:0014:0016:0018:0020:0022:00Netzanschluss 100 kWKappe 80 kWohne RegelungGebäude und übrige VerbraucherLadeleistung, geregeltSumme ohne Regelunggekappte Spitze
Lastgang eines Werktags, Beispielwerte: Ohne Regelung liefe die Summe aus Gebäude- und Ladeleistung morgens und am späten Nachmittag über den Netzanschluss von 100 Kilowatt. Mit Regelung bleibt sie an der Kappe von 80 Kilowatt; die gekappte Ladeenergie wird danach nachgeholt.060120kW6:0010:0014:0018:0022:00Netzanschluss 100 kWKappe 80 kWGebäude, übrige VerbraucherLadung, geregeltSumme ohne Regelunggekappte Spitze
Beispielverlauf eines Werktags, kein Wert aus einem realen Standort: Gebäudelast und Ladeleistung zusammen liefen morgens und am späten Nachmittag über den Anschluss. Die Regelung hält die Summe an der Kappe; was dort nicht fließt, wird nach der Spitze nachgeholt – die Fahrzeuge laden länger, nicht weniger.

Die Kappe ist eine feste Grenze: Steigt der Gebäudebedarf, geht die Ladeleistung zurück; sinkt er, kommt sie wieder – der Ladevorgang wird gestreckt, nicht abgebrochen. Mit Speicher kann die Kappe unter dem liegen, was Gebäude und Fahrzeuge zusammen ziehen: Nähert sich der Netzbezug der Kappe, liefert der Speicher die Differenz, und nachgeladen wird er in Ladepausen, ohne neue Spitze.

Drei Strategien – und die Frage, welche zu Ihnen passt

Nach welcher Regel verteilt wird, entscheidet der Betreiber je Gruppe von Ladepunkten. Die drei Grundformen lassen sich kombinieren; an einem Standort können mehrere Gruppen unterschiedlich geregelt werden.

verfügbare LeistungLP 1LP 2LP 3LP 4

Statisches Lastmanagement

Eine feste Gesamtleistung wird gleichmäßig auf alle Ladepunkte verteilt. Einfach, robust und ohne Zähler am Anschluss umsetzbar – ideal für kleinere Anlagen mit gleichmäßiger Nutzung. Nachteil: Die Reserve, die ein leerer Ladepunkt nicht braucht, bleibt ungenutzt.

verfügbare LeistungGebäudeLP 1LP 2LP 3LP 4

Dynamisches Lastmanagement

Ein Zähler misst, was Gebäude und übrige Verbraucher gerade ziehen. Die Regelung gibt den Fahrzeugen den Rest bis zur Grenze frei – und passt die Zuteilung an, sobald sich die Last ändert. So wird der vorhandene Anschluss voll ausgenutzt.

verfügbare LeistungzuerstLP 1LP 2LP 3LP 4

Priorisiertes Lastmanagement

Festgelegte Ladepunkte oder Nutzergruppen werden zuerst bedient – etwa die Fahrzeuge des eigenen Betriebs vor denen der Gäste. Die übrigen bekommen, was danach frei bleibt. Kombinierbar mit statischer oder dynamischer Verteilung.

Ob statisch, dynamisch oder priorisiert: Wir legen das Lastmanagement anhand Ihrer Anschlusswerte, Ihrer Stellplatzzahl und der tatsächlichen Nutzung aus – und sagen Ihnen vorher, wie viele Ladepunkte an Ihrem Anschluss möglich sind.

PV-Überschuss laden – und was am Standort sonst dazukommen kann

Am selben Netzanschluss greifen weitere Bausteine ineinander. Jeder ist etwas anderes als die Kappung von Lastspitzen, und alle bilden wir ab.

PV-Überschuss laden

Die Fahrzeuge laden mit dem Strom vom eigenen Dach: Das Überschussladen speist sich ausschließlich aus gemessenem Überschuss der Photovoltaikanlage. Bricht der Überschuss weg, sinkt die Ladeleistung sofort; steigt er wieder, wird sie verzögert angehoben – vorbeiziehende Wolken lösen keine ständigen Startversuche aus. Eine entladende Batterie zählt bewusst nicht als Überschuss.

§ 14a EnWG – ein anderer Hebel

Beim reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorübergehend begrenzen – das verlangt steuerbare Hardware. Wir setzen die Reduzierung so um, dass sie nur die Ladepunkte trifft, die ihr unterliegen.

Aus der Cloud oder am Standort

Die Regelung läuft wahlweise in unserem Backend oder auf einem Steuergerät im Verteilerschrank – mit demselben Verfahren. Vor Ort braucht es das Steuergerät, wenn ein Batteriespeicher im Spiel ist, wenn PV-Überschuss geladen werden soll oder wenn der Standort auch ohne Internet weiterregeln soll.

Ladetechnik

Ladetechnik mit Lastmanagement

Diese Geräte steuern wir über OCPP aus der Cloud oder am Standort, der Speicher kappt Lastspitzen.

Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Alle Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten, unverbindlich; Lieferung und Leistung nur nach individuellem Angebot.

Lastmanagement kurz erklärt

Brauche ich Hardware am Standort?

Nicht zwingend. Die Regelung läuft aus der Cloud oder am Standort, in beiden Fällen mit demselben Verfahren. Ein Steuergerät vor Ort wird gebraucht, wenn Zähler, Speicher oder Wechselrichter direkt eingebunden werden sollen, wenn ein Batteriespeicher eine Regelung im Sekundentakt verlangt oder wenn der Standort auch ohne Internet weiterregeln soll.

Was passiert, wenn der Zähler ausfällt?

Der Standort regelt mit einem konservativen Budget weiter, statt ins Blaue zu regeln. Für die typischen Störungen – Zähler antwortet nicht, Messwert unplausibel, Verbindung zum Ladepunkt reißt ab, Cloud nicht erreichbar – ist jeweils festgelegt, was das System tut.

Unsere Ladepunkte stehen schon – lässt sich Lastmanagement nachrüsten?

In vielen Fällen ja. Ladepunkte, die den offenen Standard OCPP unterstützen, binden wir herstellerunabhängig an unser Backend an und regeln sie von dort. Für die Messung am Anschluss kommt bei Bedarf ein Zähler dazu. Wir prüfen Ihre Anlage vorab.

Reicht unser Netzanschluss – und wer kümmert sich um den Netzbetreiber?

Häufig ja: Mit Lastmanagement wird die vorhandene Leistung auf die Fahrzeuge verteilt, die gerade laden – so passen meist deutlich mehr Ladepunkte an den bestehenden Anschluss, als die Summe der Nennleistungen vermuten lässt. Ob es bei Ihnen reicht, rechnen wir bei der Auslegung anhand Ihrer Anschlusswerte durch. Die Anmeldung beim Netzbetreiber, dessen Rückfragen und die Fertigmeldung übernehmen wir.

Stand: 25.09.2026

Was bedeutet § 14a EnWG für Wallboxen und Ladepunkte?

Für private, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 angeschlossen werden, gilt § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Netzüberlastung vorübergehend begrenzen, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar; im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind davon nicht erfasst. Wir setzen die Begrenzung so um, dass sie nur die Ladepunkte trifft, die ihr unterliegen – mehr dazu unter Lastmanagement. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: September 2026).

Stand: 25.09.2026

Alle Fragen und Antworten

Rechnen wir Ihren Netzanschluss durch.

In einem Gespräch gehen wir Ihre Anschlussleistung, Ihre Stellplätze und Ihre Lastspitzen durch – und sagen Ihnen, was ohne Erweiterung möglich ist. Danach legen wir das Lastmanagement aus, nehmen es in Betrieb und passen es an, wenn Ladepunkte dazukommen: eingebaut in Bremen und Niedersachsen von unserem eigenen Montage-Team, außerhalb von einem Elektrobetrieb vor Ort, betrieben von uns.

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