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title: "Netzanschluss PV & Batteriespeicher: Regeln je kW | Eulektro"
url: "https://www.eulektro.de/netzanschluss-pv-batteriespeicher"
description: "Ab wann zentraler NA-Schutz, EZA-Regler oder Anlagenzertifikat? Schwellen von 30 kVA bis 950 kW für PV und Batteriespeicher nach VDE-AR-N 4105/4110."
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Symbolbild

Wissen · Netzanschluss

# PV-Anlage und Batteriespeicher am Netz: Was gilt ab welcher Leistung?

Schwellen, Schutz, Zertifikate und THG-Quote – eine Übersicht mit Quellen für Gewerbe, Planer und Elektrofachbetriebe

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Eine Übersicht der Eulektro GmbH aus Bremen. Wir sind Sungrow-Partner und liefern den Batteriespeicher Sungrow PowerStack mit dem Site-Controller EMS300CP. Netzanschlussplanung und Anlagenzertifikat gehören nicht zu unserem Angebot. Stand: 6. November 2026.

Vereinfachte Übersicht – keine Rechts- oder Planungsberatung, ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich sind die Gesetze, die VDE-Anwendungsregeln in der gültigen Ausgabe und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers. Einige Regeln ändern sich gerade: Was sich gerade ändert.

## Welche Regeln gelten für PV-Anlage und Batteriespeicher am Netzanschluss?

Welche Regeln gelten, hängt von der Summe der Wechselrichterleistung am Netzanschlusspunkt ab – PV-Anlage und Batteriespeicher zusammen24. Am Niederspannungsnetz gilt die Anschlussregel VDE-AR-N 4105, am Mittelspannungsnetz grundsätzlich die VDE-AR-N 4110 – bis 500 kW mit höchstens 270 kW Einspeisung gelten auch dort die Niederspannungsregeln, mit Zusätzen3, 17, 20. Welcher Anschluss es wird, ermittelt der Netzbetreiber27. Mit steigender Leistung kommen ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), die Fernsteuerung durch den Netzbetreiber, Geräte mit Mittelspannungs-Eigenschaften, ein Entkupplungsschutz an der Übergabe, ein Anlagenregler (EZA-Regler) und ein Anlagenzertifikat hinzu1, 5, 17, 20.

Entscheidend ist die Summe am Netzanschlusspunkt

- Gezählt wird die Wechselstromleistung der Wechselrichter laut Einheitenzertifikat, nicht die Modulleistung in kWp24.
- Für die Grenzen 270 kW und 500 kW zählen PV und Speicher zusammen, für die 135-kW-Grenze getrennt24, 25.
- Netzanschlusspunkt = die Stelle, an der Ihre Anlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist.
- Ein Sungrow PowerStack hat 125 kW Nennleistung. Seine Einheitenzertifikate nennen als höchste Wirkleistung 137,5 kW – dieser Wert zählt, solange keine dauerhafte Begrenzung bescheinigt ist24, 39, 40, 41.

## Ab welcher Leistung gilt was? Die sechs Schwellen

An sechs Leistungsgrenzen ändern sich Pflichten und Nachweise.

Vereinfacht und nicht maßstäblich. Gezählt wird die Summe aller Wechselrichter von PV und Speicher am Netzanschlusspunkt; die 135-kW-Grenze gilt getrennt für PV und Speicher. Bedingungen und Ausnahmen stehen in der Tabelle1, 5, 10, 17, 20, 35.

## Übersicht: Welche Anforderungen gelten ab welcher Leistung?

Die Tabelle fasst zusammen, was mit jeder Leistungsgrenze dazukommt. NA-Schutz steht für Netz- und Anlagenschutz, EZA-Regler für den Regler der Gesamtanlage am Netzanschlusspunkt.

| Leistung (was gezählt wird) | Was technisch dazukommt | Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber | Betrieb und Vermarktung |
| --- | --- | --- | --- |
| Bis 30 kVA am Niederspannungsnetz (Scheinleistung aller Wechselrichter) | NA-Schutz im Wechselrichter genügt17, 24 | Einheitenzertifikat mit NA-Schutz-Nachweis und ZEREZ-Nummer2, 26 | Speicher über 4,2 kW: steuerbar nach § 14a EnWG – am Niederspannungsnetz unabhängig von der Anlagengröße15 |
| Über 30 kVA am Niederspannungsnetz | Zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter17, 24 | Zusätzlich Zertifikat für den zentralen NA-Schutz25 | Wie oben |
| Ab 100 kW (PV-Anlage; Redispatch auch Speicher) | PV: Ist-Einspeisung abrufbar, Leistung durch den Netzbetreiber fernsteuerbar5 | Keine zusätzlichen Nachweise aus dieser Grenze | PV über 100 kW: Direktvermarktung statt Einspeisevergütung7; bei negativen Strompreisen keine Vergütung (Anlagen ab 25.02.2025)9; Redispatch 2.0 auch für Speicher10 |
| Ab 135 kW, getrennt für PV und Speicher | Wechselrichter mit Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110, auch am Niederspannungsnetz20, 25 | Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 411017, 20 | Wie ab 100 kW |
| Bis 270 kW installiert und höchstens 270 kW Einspeisung (alle Wechselrichter von PV und Speicher) | NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105; am Mittelspannungsanschluss mit angepassten Einstellungen3, 24 | Kein Anlagenzertifikat, wenn Einheiten- und Komponentenzertifikate nach den Niederspannungsregeln vorliegen1 | Wie ab 100 kW |
| Über 270 bis 500 kW installiert, höchstens 270 kW Einspeisung – nur am Mittelspannungsanschluss | Übergeordneter Entkupplungsschutz auf der Mittelspannungsseite mit Prüfprotokoll; Überwachung der Einspeiseleistung1, 24 | Kein Anlagenzertifikat1; Datenblatt und Abfragebogen für den Netzbetreiber24 | Fernwirktechnik nach TAB des Netzbetreibers24 |
| Über 500 kW installiert oder über 270 kW Einspeisung | Am Mittelspannungsanschluss volle VDE-AR-N 4110: Entkupplungsschutz an der Übergabe und an den Einheiten auf zwei Schaltgeräten; EZA-Regler mit Komponentenzertifikat20, 24, 27 | Anlagenzertifikat Typ B (bis 950 kW) oder Typ C, dazu Konformitätserklärung1, 20, 35 | Fernwirktechnik des Netzbetreibers28 |
| Über 950 kW | Wie über 500 kW | Anlagenzertifikat Typ A mit validierten Simulationsmodellen20, 35 | Wie über 500 kW; PV auf Gebäuden schon über 750 kW, auf Freiflächen über 1 MW: Marktprämie nur per Ausschreibung8 |
| Anschluss am Mittelspannungsnetz (jede Größe) | Eigene Übergabestation; Leistungsschalter an der Übergabe unter anderem ab 1 MVA Transformatorleistung27 | Nachweise je nach Leistung wie oben | Kein § 14a EnWG15 |

Am Niederspannungsanschluss gilt die Ausnahme vom Anlagenzertifikat nach dem Wortlaut der NELEV nur bis 270 kW installierte Leistung; die Quellen sind hier nicht einheitlich – fragen Sie im Einzelfall Ihren Netzbetreiber (Details)1, 24.

### Was heißt das für den Sungrow PowerStack?

Für die Schwellen zählt die höchste Wirkleistung laut Einheitenzertifikat – beim PowerStack 137,5 kW39, 40. Die 125 kW Nennleistung zählen nur, wenn der Hersteller oder der Errichter eine dauerhafte Begrenzung auf diesen Wert für Ihr Projekt bescheinigt24. Die Tabelle zeigt nur die Speicher, ohne PV.

| Anzahl PowerStacks | Summe höchste Wirkleistung laut Einheitenzertifikat (maßgeblich) | Summe Nennleistung (nur mit bescheinigter Begrenzung) | Einordnung |
| --- | --- | --- | --- |
| 1 | 137,5 kW | 125 kW | Über 30 kVA: am Niederspannungsanschluss zentraler NA-Schutz17. Über 100 kW: Redispatch 2.010. Mit 137,5 kW über der 135-kW-Grenze: Der Wechselrichter braucht Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110; ein Einheitenzertifikat nach 4110 liegt vor20, 39. |
| 2 | 275 kW | 250 kW | Mit 275 kW über 270 kW: Ohne Anlagenzertifikat geht es dann nur noch am Mittelspannungsanschluss, mit höchstens 270 kW Einspeisung und übergeordnetem Entkupplungsschutz1, 24. Mit bescheinigter Begrenzung auf 250 kW auch am Niederspannungsanschluss1. |
| 4 | 550 kW | 500 kW | Mit 550 kW über 500 kW: Anlagenzertifikat Typ B oder C, bei Typ B mit zertifiziertem EZA-Regler1, 20. Mit bescheinigter Begrenzung auf 500 kW ohne Anlagenzertifikat nur am Mittelspannungsanschluss mit höchstens 270 kW Einspeisung1. |
| 8 | 1.100 kW | 1.000 kW | Über 950 kW, auch mit Begrenzung: Anlagenzertifikat Typ A und zertifizierter EZA-Regler (Beispiel)20, 35. |

- Maßgeblich ist die höchste Wirkleistung laut Einheitenzertifikat (PEmax)24. Beim SC125CX nennt das 4105-Zertifikat 137.508 W40, der 4110-Eintrag im ZEREZ 137,5 kW39.
- Die bescheinigte Begrenzung muss passwortgeschützt sein, und Updates dürfen sie nicht aufheben17, 24.
- Die PV-Leistung kommt für 270 kW und 500 kW hinzu.

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## Für Planer und Elektrofachbetriebe: die Details

Fundstellen, Begriffe und Schutzkonzepte, gegliedert nach Fragen. Die Ziffern verweisen auf die Quellen am Seitenende.

RegelwerkeSummenbildungNA-SchutzMittelspannungAnlagenzertifikatEZA-ReglerSteuerung und NetzentgelteBeispiel-SchemaTHG-QuoteAblaufFragenQuellen

## Welche VDE-Anwendungsregel gilt: 4105, 4110 oder 4100?

Für Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz gilt die VDE-AR-N 4105, zusammen mit der VDE-AR-N 4100 für die Kundenanlage; am Mittelspannungsnetz gilt grundsätzlich die VDE-AR-N 411017, 19, 20. Anlagen von 135 bis 500 kW mit höchstens 270 kW Einspeisung werden auch am Mittelspannungsnetz nach den Niederspannungsregeln angeschlossen, mit Zusatzanforderungen3. Für Hoch- und Höchstspannung gelten die VDE-AR-N 4120 und 413021, 22. Diese Technischen Anschlussregeln (TAR) gibt das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) heraus.

### Welche Ausgaben gelten?

| Regel | Gilt für | Aktuelle Ausgabe | Übergang und nächste Fassung |
| --- | --- | --- | --- |
| VDE-AR-N 4100 | Kundenanlagen am Niederspannungsnetz (Bezug) | 4100:2026-04, anzuwenden ab 1. April 2026 | 12 Monate Übergang; eine Ergänzung zum Rollout von Steuerungs- und Messsystemen ist für 2027 geplant19, 23, 26 |
| VDE-AR-N 4105 | Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz; neu auch der Nachweis für 135 bis 500 kW mit höchstens 270 kW Einspeisung in einer höheren Spannungsebene | 4105:2026-03, anzuwenden ab 1. März 2026 | 12 Monate Übergang; Einheitenzertifikate nach der Ausgabe 2018 werden in der Übergangsfrist anerkannt17, 26 |
| VDE-AR-N 4110 | Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz: Bezug, Erzeugung, Speicher, Ladeeinrichtungen | 4110:2023-09 | Neufassung laut VDE FNN für Dezember 2026 geplant20, 23 |
| VDE-AR-N 4120 | Hochspannung | 4120:2018-11 mit Ergänzung A1 | Neufassung laut VDE FNN für Dezember 2026 geplant; ein Entwurf mit zusätzlichen Anforderungen an netzbildende Batteriespeicher war bis Mai 2026 in Konsultation21, 23 |
| VDE-AR-N 4130 | Höchstspannung | 4130:2018-11 mit Ergänzung A1 (seit 1. Juni 2026) | Neufassung für 2027 geplant22, 23 |

### Niederspannung oder Mittelspannung – wer entscheidet?

Den Netzanschlusspunkt und damit die Spannungsebene ermittelt der Netzbetreiber bei der Prüfung Ihres Anschlussbegehrens27. Für PV-Anlagen setzt § 8 EEG den Rahmen: geeignete Spannungsebene und kürzeste Entfernung oder ein günstigerer Punkt; Sie dürfen einen anderen Punkt wählen, der Netzbetreiber darf einen anderen zuweisen4. Für Speicher und Verbraucher gilt § 17 EnWG12. Als Orientierung nennt der BDEW-Musterwortlaut für die TAB Mittelspannung einen Anschluss am Mittelspannungsnetz ab rund 170 kVA; das ist eine Orientierung, keine feste Grenze27. Auch große Anlagen können am Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Ab 135 kW brauchen die Wechselrichter dann Eigenschaften nach VDE-AR-N 411020.

Was sich gerade ändert (Stand 6. November 2026)

- Die Neufassung der VDE-AR-N 4110 ist laut VDE FNN für Dezember 2026 geplant23.
- Die Neufassung der TAR Hochspannung ist laut VDE FNN ebenfalls für Dezember 2026 geplant23.
- Eine EEG-Novelle und ein Netzpaket sind im Gesetzgebungsverfahren (Stand 6. November 2026). Was daraus gilt, steht erst nach der Verkündung fest34.
- Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung MiSpeL zu Speichern und Ladepunkten beschlossen (mehr)16.

## Wie werden PV-Anlage und Batteriespeicher zusammengezählt?

Für den vereinfachten Nachweis bis 270 kW und bis 500 kW zählen alle Erzeugungseinheiten und Speicher am Netzanschlusspunkt zusammen. Für die 135-kW-Grenze der Anschlussregeln zählen PV und Speicher getrennt20, 24, 25.

| Grenze | Gezählt wird |
| --- | --- |
| 30 kVA (zentraler NA-Schutz) | Summe der maximalen Scheinleistung aller Wechselrichter. Eine dauerhafte Begrenzung per Software senkt den Wert17. |
| 135 kW (Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110) | Getrennt je Art: Wechselrichter-Erzeugung (z. B. PV), Speicher-Wechselrichter und direkt gekoppelte Generatoren werden jeweils für sich gezählt20, 25. |
| 270 kW und 500 kW (ohne Anlagenzertifikat) | Summe der höchsten Wirkleistung aller Erzeugungseinheiten und Speicher, ohne Trennung – auch Speicher, die nur in die eigene Kundenanlage einspeisen24. |
| 950 kW (Typ des Anlagenzertifikats) | Höchste Wirkleistung der Gesamtanlage. Ob PV und Speicher dafür addiert werden, ist in den ausgewerteten Quellen nicht eindeutig belegt20, 35. |

- **Maßgebliche Größe:** die höchste Wirkleistung laut Einheitenzertifikat (PEmax, höchster 10-Minuten-Mittelwert auf der Wechselstromseite). Die Modulleistung in kWp und die Gleichstrom-Leistung DC-gekoppelter Speicher zählen nicht24.
- **Dauerhafte Begrenzung:** Eine passwortgeschützte Begrenzung (PEmax,red) ist zulässig. Hersteller oder Errichter müssen sie für das Projekt bescheinigen, und Updates dürfen sie nicht aufheben17, 24.
- **Zweite Größe:** die vereinbarte Einspeiseleistung (PAV,E = vereinbarte Anschlusswirkleistung für die Einspeisung); für die Ausnahmen vom Anlagenzertifikat höchstens 270 kW1. Am Mittelspannungsanschluss mit mehr als 270 kW installierter Leistung gilt zusätzlich: Liegt sie unter 54 % der installierten Wirkleistung, ist eine Überwachung nach den Regeln für die Mittelspannung nötig3.

## Ab wann braucht eine Anlage einen zentralen NA-Schutz – und welchen Kuppelschalter?

Am Niederspannungsnetz, sobald die Summe der Scheinleistung aller Wechselrichter 30 kVA übersteigt17. Schon ein einzelner PowerStack liegt darüber: 125 kW Nennleistung, laut Zertifikat bis 137,5 kVA Scheinleistung40, 41.

**Definition:** NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) = Schutzeinrichtung, die Erzeugungsanlagen und Speicher bei unzulässiger Spannung oder Frequenz vom Netz trennt. Kuppelschalter = das Schaltgerät, das diese Trennung ausführt.

- **Ort:** am zentralen Zählerplatz oder elektrisch möglichst nah an der Übergabe17, 24. Für Anlagen bis 270 kW mit Anschluss am Mittelspannungsnetz lässt VDE FNN ausnahmsweise einen zentralen NA-Schutz je Gebäude oder je Hauptverteilung zu, wenn die Verbindung zu den Kuppelschaltern sonst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist24.
- **Wirkung:** auf einen zentralen Kuppelschalter oder auf die Kuppelschalter in den Wechselrichtern24.
- **Kuppelschalter:** Er muss einfehlersicher sein. Beispiele aus einer Herstellerbroschüre von 2017: zwei Schütze in Reihe (laut Broschüre bis 100 kVA) oder ein Leistungsschalter mit Lasttrennschalter und Unterspannungsauslöser38.
- **Im PowerStack:** Der Wechselrichter SC125CX trennt über in Reihe geschaltete Relais in Außen- und Neutralleitern; sie sind sein integrierter Kuppelschalter40.
- **Ein Gerät für zwei Aufgaben:** Zentraler Kuppelschalter und Trennvorrichtung der Wandlermessung dürfen ein gemeinsames Gerät sein, etwa ein Leistungsschalter am zentralen Zählerplatz17.
- **Abschaltzeit:** Auslösezeit des NA-Schutzes plus Eigenzeit des Kuppelschalters höchstens 200 ms; einzelne Stufen lösen mit eingestellter Verzögerung aus40.
- **Schutzfunktionen:** Spannungssteigerung U> (10-Minuten-Mittelwert) und U>>, Spannungsrückgang U< und U<<, Frequenzrückgang f< und Frequenzanstieg f>40. Die Einstellwerte gibt Ihr Netzbetreiber vor; wir nennen sie hier nicht.
- **Nachweis:** Zertifikat für den NA-Schutz mit ZEREZ-Nummer25, 26.
- **Inselnetzerkennung:** Die Inselnetzerkennung im Wechselrichter ersetzt den zentralen NA-Schutz nicht. Die Pflicht folgt aus der Summe über 30 kVA17, 24.

Variante Niederspannungsanschluss: Der zentrale NA-Schutz am Zählerplatz wirkt auf einen zentralen Kuppelschalter oder auf die Kuppelschalter in den Wechselrichtern. Vereinfacht, keine Ausführungsplanung17, 24.

## Welche Schutz- und Schaltgeräte braucht ein Anschluss in der Mittelspannung?

Einen übergeordneten Entkupplungsschutz an der Übergabe und einen Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten und Speichern. Beide wirken grundsätzlich auf zwei getrennte Schaltgeräte20, 27.

**Definition:** Übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) = Schutz an der Übergabestation, der die gesamte Kundenanlage vom Mittelspannungsnetz trennt. Entkupplungsschutz der Einheiten = Schutz an den Wechselrichtern von PV und Speicher, der jede Einheit einzeln vom Netz trennt.

### Welcher Schutz wirkt auf welchen Schalter?

| Schutz | Sitzt | Wirkt auf | Nachweis |
| --- | --- | --- | --- |
| Übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) | Übergabestation, Messung auf der Mittelspannungsseite | Übergabeschalter (Mittelspannung) | Kein Komponentenzertifikat nötig20, 27 |
| Entkupplungsschutz im Wechselrichter | In jedem Wechselrichter von PV und Speicher | Dessen Kuppelschalter | Im Einheitenzertifikat, sonst eigenes Komponentenzertifikat20 |
| Zwischengelagerter Entkupplungsschutz (Variante) | Niederspannungsseite des Transformators | Eigener Leistungsschalter der Erzeugergruppe | Eigenes Komponentenzertifikat20 |
| Schutz der vereinbarten Einspeiseleistung | Übergabe, Messung auf der Mittelspannungsseite | Nach Schutzkonzept | Bei Begrenzung der Einspeisung24, 29 |
| Zum Vergleich Niederspannung: zentraler NA-Schutz | Zählerplatz | Zentraler Kuppelschalter oder Kuppelschalter der Wechselrichter | Zertifikat für den NA-Schutz24, 25 |

### Übergabeschalter: Leistungsschalter oder Lasttrennschalter mit Sicherung?

Nach dem BDEW-Musterwortlaut für die TAB Mittelspannung gehört ein Leistungsschalter mit Schutzgerät an die Übergabe, wenn mindestens ein Transformator 1 MVA oder größer ist oder die Kundenanlage mehr als ein Abgangsfeld oder ein eigenes Mittelspannungs-Kabelnetz über 25 m hat. Sonst genügt eine Lasttrennschalter-Sicherungskombination27. Einzelne Netzbetreiber verlangen den Leistungsschalter zusätzlich ab einer bestimmten Erzeugungsleistung; das steht dann in ihrer TAB28.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung): Ein Transformator mit 2.000 kVA hat bei 20 kV rund 58 A Nennstrom. Das ist mehr als die 50 A, bis zu denen der Musterwortlaut Hochspannungssicherungen bei 20 kV vorsieht27.

- Die Auslösung ist leitungsgebunden, nicht per Funk27.
- Der üEKS darf auch allein auf eine Lasttrennschalter-Sicherungskombination wirken, wenn das Schutzkonzept die Auslösezeiten nachweist20.
- Auch eine Anlage über 1 MW mit nur einer Einheit braucht zwei unabhängige Schaltgeräte20.
- Vereinfachter Weg bis 500 kW mit höchstens 270 kW Einspeisung: üEKS auf der Mittelspannungsseite, eingerichtet von einer Fachfirma mit Schaltberechtigung für Mittelspannung, und Überwachung der Einspeiseleistung. Auf der Niederspannungsseite genügt dann der NA-Schutz in den Wechselrichtern24.

Was die Schutztechnik sonst braucht

- Netzunabhängige Hilfsenergie für Schutz und Schalter, etwa über eine USV. Die geforderte Überbrückungszeit steht in der TAB Ihres Netzbetreibers29, 30.
- Eine Prüfklemmleiste am Entkupplungsschutz der Einheiten35.
- Eine Prüfung der Schutzeinrichtungen vor Ort vor der Inbetriebsetzung20.
- Einen Blindleistungs-Unterspannungsschutz (Q-U-Schutz) nur, wenn der Netzbetreiber ihn fordert20.
- Empfehlung: den Unterspannungsschutz an der Übergabe mit einem Mindeststrom verriegeln, damit lange Netzausfälle ihn nicht auslösen20, 27.
- Empfehlung des BDEW: den üEKS konzeptionell vorsehen, damit er später ohne größere Umbauten nachgerüstet werden kann27.

## Ab wann braucht eine Anlage mit Batteriespeicher ein Anlagenzertifikat?

Wenn die installierte Leistung aller Erzeugungseinheiten und Speicher am Netzanschlusspunkt über 270 kW liegt oder die Einspeiseleistung über 270 kW1, 24. Am Mittelspannungsanschluss liegt die Grenze für die installierte Leistung bei 500 kW, wenn die Einspeisung höchstens 270 kW beträgt und ein übergeordneter Entkupplungsschutz mit Prüfprotokoll vorliegt1, 3, 24. Bis 950 kW ist es ein Anlagenzertifikat Typ B oder C, darüber Typ A20, 35.

Voraussetzung für die Ausnahme sind gültige Einheiten- und Komponentenzertifikate nach den Niederspannungsregeln1.

| Nachweis | Wofür |
| --- | --- |
| Einheitenzertifikat | Für jeden Wechselrichter von PV und Speicher; registriert im ZEREZ2, 18 |
| Komponentenzertifikat | Für zentralen NA-Schutz, EZA-Regler, zwischengelagerten Entkupplungsschutz und – neu in der VDE-AR-N 4105:2026 – den Schutz der vereinbarten Einspeiseleistung18, 20, 25 |
| Anlagenzertifikat | Nachweis für die Gesamtanlage, ausgestellt von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle1 |
| Konformitätserklärung und Inbetriebsetzungserklärung | Bestätigung, dass die gebaute Anlage dem Nachweis entspricht; in der VDE-AR-N 4110 und neu auch in der VDE-AR-N 4105:202618, 20 |
| Datenblatt des Anlagenbetreibers und Abfragebogen des Netzbetreibers | Datenaustausch in der Mittelspannung, auch im vereinfachten Verfahren über 270 kW24 |

| Typ | Leistung | Verfahren |
| --- | --- | --- |
| Typ A | über 950 kW | Standardverfahren mit validierten Simulationsmodellen der Einheiten20, 35 |
| Typ B | 135 bis 950 kW in der Mittelspannung | Vereinfachtes Verfahren; das Reglerverhalten wird auf Basis des Komponentenzertifikats des EZA-Reglers bewertet20, 35 |
| Typ C | 135 bis 950 kW | Einzelnachweis, wenn das Einheitenverfahren nicht anwendbar ist; seit der VDE-AR-N 4110:202320 |

Ein Anlagenzertifikat „unter Auflage“ mit späterer Nachreichung konnte nur bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt werden1. Ein Beispiel von VDE FNN: Eine Anlage mit 960 kW braucht Typ A. Wird eine Einheit dauerhaft gedrosselt, sodass die Anlage auf 945 kW kommt, genügt Typ B mit Überwachung der Einspeiseleistung20.

270 bis 500 kW am Niederspannungsanschluss

Die NELEV erlaubt den Verzicht auf das Anlagenzertifikat für 270 bis 500 kW installierte Leistung nur bei Anschluss in der Mittelspannung oder höher1. Eine Veröffentlichung von VDE FNN beschreibt die Ausnahme unabhängig von der Spannungsebene24. Wir folgen dem Gesetzeswortlaut. Liegt Ihr Vorhaben in diesem Bereich und am Niederspannungsnetz, fragen Sie Ihren Netzbetreiber.

### Was ist das ZEREZ?

Das ZEREZ ist das Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Seit dem 1. Februar 2025 übermittelt der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber die Registrierungsnummern; die Zertifikatsdaten darf der Netzbetreiber nur über das Register verlangen2. Die Einträge sind öffentlich unter [zerez.net (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.zerez.net) abrufbar39.

### Welche Zertifikate hat der Sungrow PowerStack?

Der Wechselrichter SC125CX im PowerStack hat Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, beide im zentralen Zertifikatsregister ZEREZ eingetragen; die Registernummern nennen wir auf Anfrage39, 40. Als höchste Wirkleistung nennen das 4105-Zertifikat 137.508 W und der 4110-Eintrag im Register 137,5 kW – dieser Wert zählt für die Schwellen39, 40.

- Im Register ist beim 4105-Eintrag 125,0 kW vermerkt; das Zertifikat selbst nennt 137.508 W39, 40. Rechnen Sie für die Schwellen mit dem Zertifikatswert und klären Sie die Abweichung im Zweifel mit Ihrem Netzbetreiber.
- Das Zertifikat nach VDE-AR-N 4105 (Ausgabe 2018) finden Sie als Download auf den Produktseiten40. Es wird in der Übergangsfrist der VDE-AR-N 4105:2026 anerkannt17.
- Sungrow hat ein Simulationsmodell des SC125CX nach VDE-AR-N 4110:2023 erstellt; ob es für Ihr Anlagenzertifikat passt, klären Zertifizierer und Hersteller.

[PowerStack ST255CS-2H: Downloads](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h#downloads) [PowerStack ST510kWh-125kW-4h: Downloads](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st510kwh-125kw-4h#downloads)

## Ab wann ist ein EZA-Regler Pflicht?

Sobald die Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A oder B nach VDE-AR-N 4110 braucht. Dann ist ein EZA-Regler mit Komponentenzertifikat oder Prototypenbestätigung zwingend20.

**Definition:** EZA-Regler (Regler der Erzeugungsanlage, auch Parkregler) = Regler, der am Netzanschlusspunkt misst und die Wirk- und Blindleistung aller Erzeugungseinheiten und Speicher nach den Vorgaben des Netzbetreibers regelt24, 45.

- Im vereinfachten Verfahren bis 270 kW, in der Mittelspannung bis 500 kW, dürfen Datenmanager, Steuerungen oder Anlagenregler diese Aufgaben übernehmen. Eine Zertifizierung ist dann nicht erforderlich24.
- Am Niederspannungsnetz verlangt die VDE-AR-N 4105 keinen EZA-Regler. Wer die Einspeisung begrenzt, braucht eine Überwachung der vereinbarten Einspeiseleistung, ab der Ausgabe 2026 einen Schutz dafür17, 26.
- In der Mittelspannung kann die Begrenzung der Einspeiseleistung im EZA-Regler umgesetzt werden24.

Und der Sungrow EMS300CP?

Der EMS300CP ist der Site-Controller der PowerStack-Anlage: einer je Anlage, eingebaut im Schrank42, 44. Er regelt die Speicher, zum Beispiel Einspeisebegrenzung, Spitzenkappung und Wirk- und Blindleistung, und spricht Modbus und IEC 60870-5-10441. Dafür braucht er einen Gateway-Zähler am Netzanschlusspunkt und je nach Anwendung weitere Zähler, die vor der Installation festgelegt werden42. Ein Komponentenzertifikat als EZA-Regler liegt uns für den EMS300CP nicht vor. Braucht Ihre Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A oder B, kommt deshalb ein zertifizierter EZA-Regler hinzu. Der EMS300CP kann Sollwerte eines übergeordneten Reglers oder Energiemanagements zum Beispiel über Modbus TCP oder IEC 60870-5-104 übernehmen41; Schnittstelle und Reaktionszeiten stimmen Planer, Hersteller und Zertifizierungsstelle für Ihr Projekt ab. [Zum Sungrow EMS300CP](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp)

### Beispiele für zertifizierte EZA-Regler

Beispiele, keine Empfehlung. Die Angaben stammen von den Herstellern bzw. aus den Zertifikaten.

- **[meteocontrol blue'Log XC (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.meteocontrol.com/en/products/on-site/bluelog-x-series-xm-xc/bluelog-xc):** laut Hersteller nach VDE-AR-N 4110 und 4120 zertifiziert, Zertifizierer DNV. Die Herstellerseite nennt die Zertifikatsnummern CC-GCC-TR8-04867-3 und CC-GCC-TR8-04867-2. Zu Speicher- und Hybridanlagen macht sie keine Angabe; fragen Sie das beim Hersteller nach45, 46.
- **[SMA Data Manager L (EDML-10) bzw. PPM-10 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://files.sma.de/downloads/ZE_EDML_AR-N%2041x0-en-12.pdf):** Komponentenzertifikat als EZA-Regler nach VDE-AR-N 4110:2023-09, 4120 und 4130, Bureau Veritas, Nr. U24-1001, gültig bis 15. Oktober 202947.
- **[PLEXLOG PL500+ (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://plexlog.de/web/sites/default/files/2026-06/104CC420_12_Komponentenzertifikat_Plexlog_PL500plus_20260619.pdf):** Komponentenzertifikat als EZA-Regler nach VDE-AR-N 4110:2023-09, WIND-certification, Nr. 104CC420/12, gültig vom 22. Juni 2026 bis 21. Juni 203148.

Ob Zertifikat und Softwarestand für Ihre Anlage mit Speicher passen, klären Sie mit Planer und Zertifizierungsstelle.

## Was gilt für Steuerung, Vermarktung und Netzentgelte von PV und Speicher?

Ab 100 kW muss eine PV-Anlage fernsteuerbar sein, über 100 kW gilt die Direktvermarktung; Redispatch 2.0 gilt ab 100 kW für PV und Speicher. Am Niederspannungsnetz sind Speicher über 4,2 kW zudem nach § 14a EnWG steuerbar5, 7, 10, 11, 15.

### Was gilt ab 25 und ab 100 kW?

| Grenze | Was gilt |
| --- | --- |
| Ab 100 kW | PV-Anlage: Ist-Einspeisung abrufbar und Leistung fernsteuerbar5 |
| Ab 100 kW | Redispatch 2.0 für Anlagen zur Erzeugung und zur Speicherung von Strom10 |
| Über 100 kW | PV-Anlage: keine Einspeisevergütung, Direktvermarktung mit Marktprämie7 |
| Anlagen ab 25. Februar 2025 | Bei negativen Strompreisen keine Vergütung; Ausnahme für Anlagen unter 100 kW bis zum Ende des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird9 |
| 25 bis unter 100 kW | PV-Anlage: fernreduzierbar; mit Einspeisevergütung bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung auf 60 % begrenzt5 |
| Fernwirktechnik | Am Niederspannungsnetz üblich ein Funkrundsteuerempfänger, am Mittelspannungsnetz ein Fernwirkgerät in der Übergabestation, z. B. mit IEC 60870-5-10428, 31 |

### Gilt § 14a EnWG für Gewerbespeicher?

Ja, am Niederspannungsnetz. Erfasst sind Stromspeicher, die beim Einspeichern mehr als 4,2 kW aufnehmen und nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb gegangen sind. Die Ausnahme für betriebsnotwendige Anlagen gilt nur für Wärmepumpen und Klimaanlagen15. Am Mittelspannungsanschluss gilt § 14a nicht15. Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte über 4,2 kW sind ebenfalls erfasst, öffentlich zugängliche nicht15. Ladeeinrichtungen am Niederspannungsnetz mit mehr als 12 kVA brauchen vorher die Zustimmung des Netzbetreibers; er muss binnen zwei Monaten antworten14.

### Zahlt ein Batteriespeicher Netzentgelte?

Neue Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind 20 Jahre lang vom Netzentgelt für den Strombezug befreit – soweit der Strom zeitversetzt wieder in dasselbe Netz eingespeist wird (§ 118 Abs. 6 EnWG)13. Versorgt der Speicher vor allem den eigenen Verbrauch oder den Ladepark, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber, ob und wie weit die Befreiung greift. Das ist der Stand des Gesetzestexts; spätere Änderungen der Netzentgeltregeln haben wir nicht ausgewertet.

### Wie wird ein Speicher gemessen und abgegrenzt?

Das EEG kennt für zwischengespeicherten Strom drei Wege: die Ausschließlichkeitsoption (nur erneuerbarer Strom im Speicher), die Abgrenzungsoption (Mischbetrieb mit Netzstrom) und die Pauschaloption für kleine PV-Anlagen bis 30 kW6. Die Festlegung MiSpeL der Bundesnetzagentur öffnet die Abgrenzungsoption für alle Anwender, in der Regel mit zwei Zählern. Die Pauschaloption mit einem Zähler wartet noch auf die Genehmigung der EU. Netz- und Messstellenbetreiber haben für die Umsetzung bis Ende September 2027 Zeit16.

**Definition:** MiSpeL = Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, beschlossen am 1. Oktober 202616.

### Knapper Netzanschluss: Was bringt ein Speicher?

Mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung lässt sich die Entnahme oder die Einspeisung statisch oder dynamisch begrenzen4, 12. Einige Netzbetreiber führen für große Bezugsanschlüsse Vergaberunden ein. Speicher, die die Bezugsleistung nicht erhöhen, werden dabei bevorzugt32, 33. Wie ein Speicher Schnellladen an einem kleinen Netzanschluss möglich macht, zeigt unsere Seite [Schnellladen mit Batteriespeicher](https://www.eulektro.de/schnellladen-mit-batteriespeicher).

## Beispiel: 1 MWp PV, 8 PowerStacks und Ladepark an der Mittelspannung

Das vereinfachte Einliniendiagramm zeigt, wo die Bausteine dieser Seite in einer Anlage sitzen: Übergabestation, Transformator, Hauptverteilung, Speicher, PV, Ladepark und Regelung.

Vereinfachtes Beispiel – keine Ausführungsplanung. Nicht maßstäblich. Schutz-, Mess- und Steuerfunktionen vereinfacht. Ausführung nach TAB des Netzbetreibers.

- Energiefluss (Wechselstrom)
- Mess- und Steuersignal
- Schutzauslösung (leitungsgebunden)
- Zähler Z1 bis Z4, ZG = Gateway-Zähler (kein Abrechnungszähler)

### Beispielanlage am Mittelspannungsnetz – rund 2 MW

Einliniendiagramm einer Beispielanlage am Mittelspannungsnetz mit 20 kV. Vom Netz führt die Leitung über eine Übergabestation mit Übergabe-Leistungsschalter, Schutzgerät, Messfeld und Fernwirkgerät zu einem Transformator mit 2.000 kVA und weiter zur Niederspannungshauptverteilung. An deren Sammelschiene hängen acht Sungrow PowerStacks mit zusammen 1.000 kW Nennleistung, laut Einheitenzertifikaten bis 1.100 kW, und rund 2 MWh samt Site-Controller EMS300CP, eine PV-Anlage mit 1 MWp und ein Ladepark mit rund 1 MW. Ein zertifizierter EZA-Regler misst am Netzanschlusspunkt und gibt PV-Wechselrichtern und Speichern Sollwerte vor, ein übergeordnetes Energiemanagement begrenzt Bezug und Einspeisung, und die Zähler Z1 bis Z4 messen Netzanschluss, PV, Speicher und Ladepark.

Bereiche im Schema

- Netz und Übergabestation
- Transformator und Einspeisung
- Niederspannungshauptverteilung
- Speicherfeld mit 8 PowerStacks
- PV-Anlage
- Ladepark
- Regelung und Kommunikation

### Netz und Übergabestation

Hier ist die Anlage an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen. In der Übergabestation wird gemessen, geschaltet und im Fehlerfall getrennt. Am Netzanschlusspunkt zählt die Summe aller Wechselrichter – sie bestimmt, welche Regeln gelten.

- **Mittelspannungsnetz 20 kV** Das Netz des Netzbetreibers, im Beispiel mit 20 kV angenommen. Zwei Kabel schleifen die Station in das Netz ein (Ring)27, 30.
- **Netzanschlusspunkt / Eigentumsgrenze** Die Stelle, an der Ihre Anlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Hier wird die Summe der Leistung aller Wechselrichter von PV und Speicher betrachtet24.
- **Übergabestation (fabrikfertig)** Station mit Mittelspannungs-Schaltanlage, die die Felder 4 bis 9 enthält. Maßgeblich sind unter anderem DIN EN 62271-202 und DIN VDE 010127, 30.
- **Eingang 1 und 2** Je Netzkabel ein Feld mit Lasttrennschalter und Erdungsschalter. So lässt sich die Station vom Ring trennen und erden27, 30.
- **Q1 Übergabe-Leistungsschalter** Ein Leistungsschalter mit Schutzgerät sitzt hier unter anderem, wenn ein Transformator 1 MVA oder größer ist; sonst genügt in der Regel eine Lasttrennschalter-Sicherungskombination27. Auf Q1 wirkt der übergeordnete Entkupplungsschutz20, 27.
- **Schutzgerät Übergabe** Überstrom- und Erdschlussschutz sowie übergeordneter Entkupplungsschutz, bei begrenzter Einspeisung auch der Schutz der vereinbarten Einspeiseleistung24, 27, 28. Die Auslösung zu Q1 ist leitungsgebunden, die Hilfsenergie netzunabhängig27, 30.
- **Messfeld · Z1 Abrechnungszähler** Wandlermessung auf der Mittelspannungsseite30. Z1 misst Bezug und Einspeisung; seine Viertelstundenwerte sind auch die Grundlage für die Speicher-Abgrenzung und das THG-Messkonzept16, 58.
- **ZG Gateway-Zähler (EMS300CP)** Liefert dem Site-Controller EMS300CP die Leistung am Netzanschlusspunkt, etwa für Einspeisebegrenzung und Bezugsbegrenzung42. Er ist kein Abrechnungszähler; Messort und Wandler stimmen Sie mit Hersteller und Netzbetreiber ab.
- **Fernwirkgerät Netzbetreiber** Über dieses Gerät gibt der Netzbetreiber Leistungsvorgaben und erhält Meldungen, zum Beispiel per IEC 60870-5-10428. Die Vorgaben gehen an den EZA-Regler (17).

Zur ÜbersichtWeiter: Transformator und Einspeisung

### Transformator und Einspeisung

Der Transformator setzt die Spannung von 20 kV auf 400 V herab. Seine Größe begrenzt, wie viel Leistung gleichzeitig fließen kann – beim Einspeisen und beim Bezug.

- **Trafo 20/0,4 kV · 2.000 kVA** Annahme für das Beispiel; Verteiltransformator nach DIN EN 6007630. Laut Sungrow-Handbuch dürfen an einem Transformator bis 3,15 MVA bis zu 25 PowerStacks netzgekoppelt arbeiten42.
- **Q2 NS-Leistungsschalter** Schaltet die Niederspannungsseite der Kundenanlage. Die Anforderungen des Herstellers an den Transformator holen Sie vor der Auswahl ein.

Zur ÜbersichtWeiter: Niederspannungshauptverteilung

### Niederspannungshauptverteilung

Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) verteilt die Leistung des Transformators auf Speicher, PV-Anlage und Ladepark. Alle drei liegen hinter demselben Netzanschlusspunkt. Die Zähler Z1 bis Z4 zeigen, wo welche Energie gemessen wird.

- **Sammelschiene L1, L2, L3, N** Bemessen nach dem Nennstrom des Transformators: bei 2.000 kVA und 400 V rund 2.900 A (eigene Rechnung); NSHV nach DIN EN IEC 6143936. Der Neutralleiter wird gebraucht, weil die PowerStacks mit L1, L2, L3 und N angeschlossen werden41.
- **Z1 Netz · Z2 PV · Z3 Speicher · Z4 Ladepark** Z1 misst am Netzanschlusspunkt, Z2 die PV-Erzeugung, Z3 den Speicher in beide Richtungen und Z4 den Ladepark30, 58. Welche Zähler Sie für Abrechnung, Speicher-Abgrenzung und THG-Quote brauchen, klären Sie mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber16, 58.
- **Erdung** Erdungsanlage der Station nach DIN EN 50522, Fundamenterder nach DIN 1801430. Jeden PowerStack erden Sie laut Handbuch mit 70 bis 95 mm² Kupfer oder Flachstahl; der Erdungswiderstand darf höchstens 4 Ω betragen, sofern örtliche Vorschriften nichts anderes verlangen42.

Zur ÜbersichtWeiter: Speicherfeld mit 8 PowerStacks

### Speicherfeld mit 8 PowerStacks

Acht Sungrow PowerStack ST255CS-2H haben zusammen 1.000 kW Nennleistung, laut Einheitenzertifikaten bis 1.100 kW Wirkleistung, und rund 2 MWh Kapazität39, 40, 41. Jeder Schrank hat einen eigenen Abgang aus der NSHV. Ein Site-Controller EMS300CP steuert alle acht.

- **Speicherfeld · 8 Abgänge · Z3** Je Schrank ein NH-Sicherungslasttrennschalter nach DIN EN 60947-3 mit Sicherungseinsätzen nach DIN VDE 0636-237, zum Beispiel NH 250 A gG – eine Planungsannahme, die mit Selektivität und Kurzschlussstrom je Projekt abzustimmen ist. Je Abgang empfiehlt Sungrow ein Kabel 4 × 95 mm² Kupfer; Z3 misst den Speicher in beide Richtungen42, 58.
- **8 × PowerStack ST255CS-2H** Je Schrank 125 kW Nennleistung, laut Einheitenzertifikaten bis 137,5 kW Wirkleistung, und 257 kWh; Anschluss 400 V mit L1, L2, L3 und N39, 40, 41. Der Wechselrichter SC125CX hat Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, beide im ZEREZ eingetragen39; laut 4105-Zertifikat hat er einen integrierten NA-Schutz mit Kuppelschalter40.
- **EMS300CP Site-Controller** Einer je Anlage, eingebaut im PowerStack-Schrank42, 44. Er steuert die Speicher – Spitzenkappung, Einspeisebegrenzung, Wirk- und Blindleistung – und spricht Modbus und IEC 60870-5-10441.

Ein Komponentenzertifikat als EZA-Regler liegt uns für den EMS300CP nicht vor; im Beispiel kommt deshalb ein zertifizierter EZA-Regler hinzu (siehe Regelung).

Ins Innere des PowerStackZur ÜbersichtWeiter: PV-Anlage

### Im PowerStack ST255CS-2H

So ist ein Schrank vereinfacht aufgebaut. Batterie, Wechselrichter und Schaltgeräte sind ab Werk eingebaut41. Vor Ort wird der Schrank an Wechselstrom, Erdung und Kommunikation angeschlossen.

- **Batterie 257 kWh, LFP** Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP), 257 kWh Nennkapazität je Schrank41.
- **Wechselrichter SC125CX · 125 kW** Wandelt den Gleichstrom der Batterie in Wechselstrom und zurück, 125 kW Nennleistung41. Laut Einheitenzertifikaten bis 137,5 kW Wirkleistung – dieser Wert zählt für die Schwellen39, 40.
- **Netzrelais (Kuppelschalter)** In Reihe geschaltete Relais in Außen- und Neutralleitern trennen den Wechselrichter vom Netz, wenn der integrierte NA-Schutz auslöst40.
- **Leistungsschalter 250 A** Dreipoliger Leistungsschalter im Schrank (Herstellerangabe)43.
- **AC 400 V · L1–L3, N** Wechselstromanschluss 400 V dreiphasig mit Neutralleiter, 340 bis 440 V, 50 oder 60 Hz41.
- **Kabel 4 × 95 mm² Cu** Empfohlenes Anschlusskabel zur NSHV. Bis zur Niederspannungsseite des Transformators empfiehlt Sungrow mehr als 20 m Kabellänge42.
- **Hilfsenergie intern** Die Eigenversorgung des Schranks kommt standardmäßig aus dem Schrank selbst; eine externe Versorgung ist optional41.
- **EMS300CP (Türinnenseite)** Der Site-Controller sitzt an der Innenseite der Schranktür42. Bei mehreren PowerStacks genügt einer je Anlage44.

Zurück zum Speicherfeld

### PV-Anlage

Die PV-Anlage speist über eigene Wechselrichter in dieselbe NSHV ein wie die Speicher. Für die Schwellen zählt die Wechselstromleistung der PV-Wechselrichter, nicht die Modulleistung in kWp24.

- **Abgang PV · Unterverteilung** Abgang aus der NSHV zur PV-Unterverteilung; die Installation folgt unter anderem DIN VDE 0100-71217. Hängen PV- und Speicher-Wechselrichter an derselben Sammelschiene, holen Sie die Vorgaben des Speicherherstellers dazu ein.
- **PV-Wechselrichter · rund 900 kW** Annahme: rund 900 kW Wechselstromleistung bei 1 MWp. Ab 135 kW brauchen die PV-Wechselrichter Eigenschaften nach VDE-AR-N 411020, 25. Ihr Entkupplungsschutz ist in der Regel im Einheitenzertifikat nachgewiesen, sonst braucht er ein Komponentenzertifikat20.
- **PV-Generator 1 MWp** Modulleistung 1 MWp (Annahme). Auf einem Gebäude gibt es über 750 kW eine Marktprämie nur mit Zuschlag in einer Ausschreibung8.
- **Z2 PV-Erzeugung** Erzeugungszähler. Im THG-Messkonzept einer der Zähler, aus denen der PV-Anteil am Ladestrom je Viertelstunde bestimmt wird58.

Zur ÜbersichtWeiter: Ladepark

### Ladepark

Der Ladepark bezieht im Beispiel bis rund 1 MW aus derselben NSHV. Zusammen mit dem Laden der Speicher kann der Bezug über der Leistung des Transformators liegen – deshalb begrenzt das Energiemanagement den Bezug am Netzanschluss.

- **Abgang Ladepark · rund 1 MW** Unterverteilung mit Ladepunkten nach DIN VDE 0100-722. Ladeeinrichtungen müssen beim Bezug nach Vorgabe des Netzbetreibers steuerbar sein20.
- **Lastmanagement Ladepark** Verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte und begrenzt zusammen mit dem übergeordneten Energiemanagement den Bezug am Netzanschluss.
- **Z4 Ladepark (Viertelstunde)** Summenzähler des Ladeparks im Viertelstundenraster. Für die THG-Quote zählt nur Strom an öffentlich zugänglichen Ladepunkten50, 58.
- **Eichrechtskonformer Zähler je Ladepunkt** Die abgegebene Menge je Ladepunkt muss mess- und eichrechtskonform erfasst werden51.

Zur ÜbersichtWeiter: Regelung und Kommunikation

### Regelung und Kommunikation

Gestrichelt sind die Mess- und Steuersignale. Der EZA-Regler misst am Netzanschlusspunkt und gibt im Beispiel den PV-Wechselrichtern und dem Site-Controller EMS300CP Sollwerte vor; das Energiemanagement begrenzt Bezug und Einspeisung. Ab einem Anlagenzertifikat Typ A oder B ist ein zertifizierter EZA-Regler Pflicht20.

- **ZG Gateway-Zähler (EMS300CP)** Messwert für den EMS300CP am Netzanschlusspunkt; kein Abrechnungszähler42.
- **Fernwirkgerät Netzbetreiber** Empfängt die Vorgaben des Netzbetreibers, zum Beispiel eine Leistungsreduzierung, und gibt sie an den EZA-Regler weiter; Rückmeldungen gehen an den Netzbetreiber28.
- **EZA-Regler (Komponentenzertifikat)** Regelt Wirk- und Blindleistung aller Erzeugungseinheiten und Speicher am Netzanschlusspunkt nach den Vorgaben des Netzbetreibers24, 45. Im Beispiel Pflicht, weil die Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A braucht20. Die Anbindung an den EMS300CP stimmen Planer, Hersteller und Zertifizierungsstelle ab.
- **Energiemanagement / Lastmanagement Ladepark** Übergeordnetes Energiemanagement: begrenzt Bezug und Einspeisung am Netzanschluss. Der EMS300CP kann Sollwerte zum Beispiel über Modbus TCP übernehmen41. Ohne diese Begrenzung reicht der Transformator mit 2.000 kVA im Beispiel nicht.

Zur Übersicht

Wer trennt was?

Mittelspannung: Der übergeordnete Entkupplungsschutz löst den Übergabe-Leistungsschalter Q1 aus. Niederspannung: Die Kuppelschalter in den Wechselrichtern von PowerStack und PV trennen, wenn ihr Entkupplungsschutz auslöst – sofern dieser im Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 nachgewiesen ist, sonst braucht er ein Komponentenzertifikat. Variante: Ein zwischengelagerter Entkupplungsschutz an der Hauptverteilung, mit Komponentenzertifikat, wirkt auf einen eigenen Leistungsschalter der Erzeugergruppe20, 27.

Alle Elemente als Liste

1. **Mittelspannungsnetz 20 kV:** Das Netz des Netzbetreibers, im Beispiel mit 20 kV angenommen. Zwei Kabel schleifen die Station in das Netz ein (Ring)27, 30.
2. **Netzanschlusspunkt / Eigentumsgrenze:** Die Stelle, an der Ihre Anlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Hier wird die Summe der Leistung aller Wechselrichter von PV und Speicher betrachtet24.
3. **Übergabestation (fabrikfertig):** Station mit Mittelspannungs-Schaltanlage, die die Felder 4 bis 9 enthält. Maßgeblich sind unter anderem DIN EN 62271-202 und DIN VDE 010127, 30.
4. **Eingang 1 und 2:** Je Netzkabel ein Feld mit Lasttrennschalter und Erdungsschalter. So lässt sich die Station vom Ring trennen und erden27, 30.
5. **Q1 Übergabe-Leistungsschalter:** Ein Leistungsschalter mit Schutzgerät sitzt hier unter anderem, wenn ein Transformator 1 MVA oder größer ist; sonst genügt in der Regel eine Lasttrennschalter-Sicherungskombination27. Auf Q1 wirkt der übergeordnete Entkupplungsschutz20, 27.
6. **Schutzgerät Übergabe:** Überstrom- und Erdschlussschutz sowie übergeordneter Entkupplungsschutz, bei begrenzter Einspeisung auch der Schutz der vereinbarten Einspeiseleistung24, 27, 28. Die Auslösung zu Q1 ist leitungsgebunden, die Hilfsenergie netzunabhängig27, 30.
7. **Messfeld · Z1 Abrechnungszähler:** Wandlermessung auf der Mittelspannungsseite30. Z1 misst Bezug und Einspeisung; seine Viertelstundenwerte sind auch die Grundlage für die Speicher-Abgrenzung und das THG-Messkonzept16, 58.
   - **Z1 Netz · Z2 PV · Z3 Speicher · Z4 Ladepark:** Z1 misst am Netzanschlusspunkt, Z2 die PV-Erzeugung, Z3 den Speicher in beide Richtungen und Z4 den Ladepark30, 58. Welche Zähler Sie für Abrechnung, Speicher-Abgrenzung und THG-Quote brauchen, klären Sie mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber16, 58.
8. **ZG Gateway-Zähler (EMS300CP):** Liefert dem Site-Controller EMS300CP die Leistung am Netzanschlusspunkt, etwa für Einspeisebegrenzung und Bezugsbegrenzung42. Er ist kein Abrechnungszähler; Messort und Wandler stimmen Sie mit Hersteller und Netzbetreiber ab.
9. **Fernwirkgerät Netzbetreiber:** Über dieses Gerät gibt der Netzbetreiber Leistungsvorgaben und erhält Meldungen, zum Beispiel per IEC 60870-5-10428. Die Vorgaben gehen an den EZA-Regler (17).
10. **Trafo 20/0,4 kV · 2.000 kVA:** Annahme für das Beispiel; Verteiltransformator nach DIN EN 6007630. Laut Sungrow-Handbuch dürfen an einem Transformator bis 3,15 MVA bis zu 25 PowerStacks netzgekoppelt arbeiten42.
11. **Q2 NS-Leistungsschalter:** Schaltet die Niederspannungsseite der Kundenanlage. Die Anforderungen des Herstellers an den Transformator holen Sie vor der Auswahl ein.
12. **Sammelschiene L1, L2, L3, N:** Bemessen nach dem Nennstrom des Transformators: bei 2.000 kVA und 400 V rund 2.900 A (eigene Rechnung); NSHV nach DIN EN IEC 6143936. Der Neutralleiter wird gebraucht, weil die PowerStacks mit L1, L2, L3 und N angeschlossen werden41.
13. **Speicherfeld · 8 Abgänge · Z3:** Je Schrank ein NH-Sicherungslasttrennschalter nach DIN EN 60947-3 mit Sicherungseinsätzen nach DIN VDE 0636-237, zum Beispiel NH 250 A gG – eine Planungsannahme, die mit Selektivität und Kurzschlussstrom je Projekt abzustimmen ist. Je Abgang empfiehlt Sungrow ein Kabel 4 × 95 mm² Kupfer; Z3 misst den Speicher in beide Richtungen42, 58.
14. **8 × PowerStack ST255CS-2H:** Je Schrank 125 kW Nennleistung, laut Einheitenzertifikaten bis 137,5 kW Wirkleistung, und 257 kWh; Anschluss 400 V mit L1, L2, L3 und N39, 40, 41. Der Wechselrichter SC125CX hat Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, beide im ZEREZ eingetragen39; laut 4105-Zertifikat hat er einen integrierten NA-Schutz mit Kuppelschalter40.
15. **EMS300CP Site-Controller:** Einer je Anlage, eingebaut im PowerStack-Schrank42, 44. Er steuert die Speicher – Spitzenkappung, Einspeisebegrenzung, Wirk- und Blindleistung – und spricht Modbus und IEC 60870-5-10441.
16. **Abgang PV · Unterverteilung:** Abgang aus der NSHV zur PV-Unterverteilung; die Installation folgt unter anderem DIN VDE 0100-71217. Hängen PV- und Speicher-Wechselrichter an derselben Sammelschiene, holen Sie die Vorgaben des Speicherherstellers dazu ein.
    - **PV-Wechselrichter · rund 900 kW:** Annahme: rund 900 kW Wechselstromleistung bei 1 MWp. Ab 135 kW brauchen die PV-Wechselrichter Eigenschaften nach VDE-AR-N 411020, 25. Ihr Entkupplungsschutz ist in der Regel im Einheitenzertifikat nachgewiesen, sonst braucht er ein Komponentenzertifikat20.
    - **PV-Generator 1 MWp:** Modulleistung 1 MWp (Annahme). Auf einem Gebäude gibt es über 750 kW eine Marktprämie nur mit Zuschlag in einer Ausschreibung8.
    - **Z2 PV-Erzeugung:** Erzeugungszähler. Im THG-Messkonzept einer der Zähler, aus denen der PV-Anteil am Ladestrom je Viertelstunde bestimmt wird58.
17. **EZA-Regler (Komponentenzertifikat):** Regelt Wirk- und Blindleistung aller Erzeugungseinheiten und Speicher am Netzanschlusspunkt nach den Vorgaben des Netzbetreibers24, 45. Im Beispiel Pflicht, weil die Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A braucht20. Die Anbindung an den EMS300CP stimmen Planer, Hersteller und Zertifizierungsstelle ab.
18. **Abgang Ladepark · rund 1 MW:** Unterverteilung mit Ladepunkten nach DIN VDE 0100-722. Ladeeinrichtungen müssen beim Bezug nach Vorgabe des Netzbetreibers steuerbar sein20.
    - **Lastmanagement Ladepark:** Verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte und begrenzt zusammen mit dem übergeordneten Energiemanagement den Bezug am Netzanschluss.
    - **Z4 Ladepark (Viertelstunde):** Summenzähler des Ladeparks im Viertelstundenraster. Für die THG-Quote zählt nur Strom an öffentlich zugänglichen Ladepunkten50, 58.
    - **Eichrechtskonformer Zähler je Ladepunkt:** Die abgegebene Menge je Ladepunkt muss mess- und eichrechtskonform erfasst werden51.
19. **Energiemanagement / Lastmanagement Ladepark:** Übergeordnetes Energiemanagement: begrenzt Bezug und Einspeisung am Netzanschluss. Der EMS300CP kann Sollwerte zum Beispiel über Modbus TCP übernehmen41. Ohne diese Begrenzung reicht der Transformator mit 2.000 kVA im Beispiel nicht.
20. **Erdung:** Erdungsanlage der Station nach DIN EN 50522, Fundamenterder nach DIN 1801430. Jeden PowerStack erden Sie laut Handbuch mit 70 bis 95 mm² Kupfer oder Flachstahl; der Erdungswiderstand darf höchstens 4 Ω betragen, sofern örtliche Vorschriften nichts anderes verlangen42.

### Welche Schwellen das Beispiel überschreitet

- Schon die acht Speicher allein kommen laut Einheitenzertifikaten auf 1.100 kW, mit bescheinigter Begrenzung auf 1.000 kW – beides über 950 kW. Mit der PV-Anlage sind es rund 2 MW39, 40, 41.
- Daraus folgt das volle Verfahren nach VDE-AR-N 4110 mit Anlagenzertifikat Typ A und validierten Simulationsmodellen der Einheiten20, 35. Ob PV und Speicher für den Typ addiert werden, spielt hier keine Rolle.
- Ein zertifizierter EZA-Regler mit Messung am Netzanschlusspunkt ist Pflicht20.
- Übergeordneter Entkupplungsschutz und Entkupplungsschutz der Einheiten wirken auf zwei getrennte Schaltgeräte20, 27.
- An der Übergabe sitzt ein Leistungsschalter, weil der Transformator 1 MVA oder größer ist27.
- Fernwirktechnik nach der TAB des Netzbetreibers28.
- Über 100 kW: Fernsteuerbarkeit und Direktvermarktung für die PV-Anlage, Redispatch 2.0 auch für die Speicher5, 7, 10.
- Mittelspannungsanschluss: § 14a EnWG gilt nicht15.
- PV mit 1 MWp: auf einem Gebäude (über 750 kW) Marktprämie nur mit Zuschlag in einer Ausschreibung; als Freiflächenanlage bis 1 MW ohne Ausschreibung8.
- Ladepark mit rund 1 MW Bezug: Einige Netzbetreiber führen für große Bezugsanschlüsse Vergaberunden ein; Speicher ohne zusätzliche Bezugsleistung werden bevorzugt32, 33.
- Zur THG-Quote mit Speicher siehe THG-Quote.

### Annahmen und Transformatorgröße

- Annahmen: Mittelspannung 20 kV, Transformator 2.000 kVA, PV 1 MWp mit rund 900 kW Wechselrichterleistung, Ladepark rund 1 MW. Belegt sind nur die PowerStack-Daten39, 41.
- 2.000 kVA reichen nur mit Begrenzung durch das Energiemanagement (eigene Rechnung): Beim Einspeisen kommen PV und Speicher auf rund 2 MW bei Leistungsfaktor 1, mit Blindleistung auf mehr. Beim Bezug können Ladepark und Speicherladung zusammen über 2 MW liegen. Ohne Begrenzung von Bezug und Einspeisung wäre ein größerer Transformator nötig, zum Beispiel 2.500 kVA.
- Herstellergrenze: An einem Transformator bis 3,15 MVA dürfen bis zu 25 PowerStacks netzgekoppelt arbeiten; acht Schränke an 2.000 kVA liegen darin41, 42.
- Das Kabel 4 × 95 mm² Kupfer je Schrank ist die Empfehlung des Herstellers42. Die vorgeschaltete Sicherung (z. B. NH 250 A) ist eine Planungsannahme. Kurzschlussberechnung, Selektivität und die Bemessung von Kabeln und Schutz macht der Planer für jedes Projekt.
- Zur Gleichzeitigkeit im Ladepark und zu konkreten Grenzen für Bezug und Einspeisung machen wir keine Annahme; sie hängen vom Projekt ab.

Was der Hersteller vorgibt – vor der Planung klären

- **Transformator:** Sungrow stellt Anforderungen an den Transformator, etwa an Bauart und Netzrückwirkungen. Holen Sie sie vor der Auswahl ein. Öffentlich belegt: bis 3,15 MVA je Transformator, bis zu 25 Schränke netzgekoppelt42.
- **Gemeinsame Sammelschiene mit PV-Wechselrichtern:** Hängen Speicher und PV-Wechselrichter an derselben Niederspannungs-Sammelschiene wie im Beispiel, holen Sie die Herstellervorgaben dazu ein. Das Schema zeigt bewusst keinen Trenntransformator.
- **Kabelweg:** laut Handbuch vom Schrank zur Niederspannungsseite des Transformators möglichst länger als 20 m, Kupfer 95 mm²42.
- **Zählerkonzept:** Den Gateway-Zähler am Netzanschlusspunkt und die weiteren Zähler für den EMS300CP vor der Installation festlegen und mit den Zählern für Abrechnung, Speicher-Abgrenzung und THG-Quote abstimmen42.
- **Zertifikate und Simulationsmodell:** Die Einheitenzertifikate stehen im ZEREZ39. Sungrow hat ein Simulationsmodell des SC125CX nach VDE-AR-N 4110:2023 erstellt; ob es für Ihr Anlagenzertifikat passt, klären Zertifizierer und Hersteller.
- **Inbetriebnahme:** Laut Handbuch erst nach Bestätigung durch eine Fachkraft und Freigabe der zuständigen Stelle, in Deutschland des Netzbetreibers42.

Herstellerunterlagen zum PowerStack können Sie [bei uns anfragen](https://www.eulektro.de/kontakt?thema=hardware#anfrage).

[PowerStack ST255CS-2H](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h) [Site-Controller EMS300CP](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp) [Großspeicher PowerTitan 2.0](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powertitan-2-0-st5015ux-2h) [Schnellladen mit Batteriespeicher](https://www.eulektro.de/schnellladen-mit-batteriespeicher)

## Gibt es zusätzliche THG-Quote für PV-Strom an den Ladepunkten?

Ja, an öffentlich zugänglichen Ladepunkten: PV-Strom, der hinter demselben Netzverknüpfungspunkt (so nennt die Verordnung den Netzanschlusspunkt) direkt in die Ladepunkte fließt, wird bei der THG-Quote mit dem Emissionswert von Solarstrom statt mit dem Strommix angerechnet (§ 5 Abs. 5 der 38. BImSchV)50. Seit Juni 2026 gilt das auch, wenn der Strom zwischendurch in einem Batteriespeicher lag – sofern der Speicher ausschließlich mit Solar- oder Windstrom von hinter demselben Netzverknüpfungspunkt geladen wird; Ökostrom aus dem Netz zählt nicht50, 54, 58, 61.

**Definition:** THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) = gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen zu senken. Ladestrom für Elektrofahrzeuge ist eine Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen49. Der Ladepunktbetreiber oder ein von ihm bestimmter Dritter lässt die Mengen vom Umweltbundesamt bescheinigen; bezahlt werden sie von privaten Abnehmern, nicht vom Umweltbundesamt50, 59.

Für 2026 setzt das Umweltbundesamt für Photovoltaik 15,7 kg CO₂-Äquivalent je Gigajoule an, für den deutschen Strommix 119 kg60. Der dreifache Anrechnungsfaktor für Ladestrom gilt bis 2034; ab 2035 sinkt er auf 2, ab 2036 auf 150. Was das je Megawattstunde bedeutet, zeigt unsere Beispielrechnung.

Eigene Beispielrechnung (nicht amtlich)

Wir haben die anrechenbare Minderung je Megawattstunde Ladestrom für 2026 überschlagen. Formel: 3,6 GJ × Anrechnungsfaktor 3 × (Basiswert 94 kg − Emissionswert × 0,4)50, 53, 59, 60. Der Faktor 0,4 ist der Anpassungsfaktor für batterieelektrische Fahrzeuge59.

- Strom aus dem Netz (Strommix 119 kg/GJ): 3,6 × 3 × (94 − 47,6) ≈ 501 kg, also rund 0,50 t CO₂-Äquivalent je MWh.
- PV-Strom direkt (15,7 kg/GJ): 3,6 × 3 × (94 − 6,3) ≈ 947 kg, also rund 0,95 t CO₂-Äquivalent je MWh.
- Ergebnis: Direkt genutzter PV-Strom bringt rechnerisch knapp die doppelte Minderungsmenge je MWh.

Was diese Menge wert ist, hängt vom Quotenpreis und vom Vermarkter ab; einen Preis nennen wir nicht. Lassen Sie die Rechnung vor einer Entscheidung von Ihrem Quotenvermarkter oder vom Umweltbundesamt bestätigen.

**Voraussetzungen**

- **Öffentlich zugänglicher Ladepunkt.** Kunden- und Besucherparkplätze zählen dazu, auch mit Registrierung oder Öffnungszeiten. Ladepunkte nur für Beschäftigte oder Anwohner zählen nicht, wenn sie entsprechend beschildert sind57, 59.
- **Derselbe Netzverknüpfungspunkt:** PV-Anlage und Ladepunkte liegen dahinter, zum Beispiel in derselben Kundenanlage50, 57.
- **Zeitgleichheit je Viertelstunde.** Eine Monats- oder Jahresbilanz reicht nicht57.
- **Messwerte des Messstellenbetreibers** aus einem intelligenten Messsystem oder einer registrierenden Leistungsmessung (RLM); keine Schätzwerte, keine Standardlastprofile56, 57, 58.
- **Speicher:** Sein Strom zählt nur, wenn er ausschließlich mit Solar- oder Windstrom von hinter demselben Netzverknüpfungspunkt geladen wird. Kann er auch aus dem Netz laden, muss eine Sperre technisch nachweisbar sein, zum Beispiel mit einem Energieflussrichtungssensor50, 58. Ob und wie das Laden aus dem Netz beim PowerStack technisch nachweisbar gesperrt werden kann, klären Sie vorab mit dem Hersteller.
- **Messkonzept:** mit dem örtlichen Netzbetreiber abstimmen58.

**Was die Meldung braucht (Stand Juni 2026)**

- neu seit Juni 2026: EVSE-ID für jeden Ladepunkt51, 61
- neu seit Juni 2026: Eigenerklärung zur Mess- und Eichrechtskonformität des Ladepunkts51, 62
- neu seit Juni 2026: Erklärung zur Sorgfaltspflicht für den Nachweis des erneuerbaren Stroms50
- Anzeige des Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur51
- Eintrag der PV-Anlage im Marktstammdatenregister, Viertelstundenwerte und Vertrag mit dem Messstellenbetreiber57
- eine Mitteilung je Ladepunkt und Jahr, bis 28. Februar des Folgejahres; unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt52; seit April 2026 erhebt das Umweltbundesamt Gebühren55
- je Verpflichtungsjahr nur ein Dritter, nach der Mitteilung nicht mehr änderbar50, 59

Speicher, die auch aus dem Netz laden können

Kann der Speicher auch aus dem Netz laden, etwa um nach einer Spitzenkappung wieder Reserve zu haben, behandelt das Umweltbundesamt seinen Strom wie Netzstrom – es sei denn, eine technische Sperre ist nachgewiesen58. Begünstigt bleibt dann nur der PV-Strom, der direkt in die Ladepunkte fließt – das ist unsere Folgerung aus dem Messkonzept-Anhang des Umweltbundesamts. Das betrifft auch das Beispiel oben.

Eingespeisten und am Ladepunkt verbrauchten PV-Strom müssen Sie messtechnisch sauber trennen57. Die Unterlagen des Umweltbundesamts zu § 5 Abs. 5 stammen von 2024 und 2025 und sind noch nicht an die Änderungen vom Juni 2026 angepasst55, 56, 59.

### Beispiel-Messkonzepte

Das Umweltbundesamt erkennt Messwerte aus seinen 21 Messkonzepten an; andere Konzepte müssen sich diesen zuordnen lassen56, 58. Drei davon vereinfacht:

#### PV und öffentliche Ladepunkte, ohne Speicher

Vereinfacht nach UBA-Anhang zum Anwenderleitfaden, Messkonzept 1 und 1.458.

- Z1 am Netzanschluss, dazu entweder Z2 an der PV-Anlage oder Z3 an den Ladepunkten58.
- Mehrere Ladepunkte eines Betreibers dürfen über einen gemeinsamen Zähler nachgewiesen werden, wenn der gesamte Strom hinter diesem Zähler gemeldet wird und alle Ladepunkte gleichmäßig mit Solar- oder Windstrom beliefert werden50, 58.
- Die Menge am Ladepunkt wird zusätzlich eichrechtskonform erfasst51.

#### PV, Batteriespeicher und öffentliche Ladepunkte

Vereinfacht nach UBA-Anhang zum Anwenderleitfaden, Messkonzept 1.258.

- Z1 am Netzanschluss und mindestens zwei der drei Zähler Z2, Z3, Z458.
- Kann der Speicher aus dem Netz laden, zählt sein Strom als Netzstrom – außer eine Sperre ist technisch nachgewiesen58.
- Im Beispiel oben sind Z1 bis Z4 eingezeichnet.

#### PV, Gebäude und öffentliche Ladepunkte

Vereinfacht nach UBA-Anhang zum Anwenderleitfaden, Messkonzept 1.358.

- Z1 am Netzanschluss und mindestens zwei der drei Zähler Z2, Z3, Z458.
- Alternative: eine Kaskade mit festgelegtem Vorrang58.
- Mehrere Betreiber hinter einem Netzanschluss: virtueller Summenzähler nur mit durchgehend intelligenten Messsystemen und Verteilungsschlüssel56, 57, 58.

Stimmen Sie das Messkonzept immer mit dem örtlichen Netzbetreiber ab58.

[UBA: FAQ zur Anrechnung von EE-Strom nach § 5 Abs. 5 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/faq_-_ee-stromanrechnung_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf) [UBA: Messkonzepte (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/anhang_zum_anwenderleitfaden_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf) [UBA: Vollzug der 38. BImSchV (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer) [Öffentliches Laden anbieten](https://www.eulektro.de/oeffentliches-laden)

## Wie läuft der Netzanschluss ab – und wer macht was?

1. Rolle: Anlagenbetreiber oder Planer
**Anschlussbegehren**
Das Anschlussbegehren geht mit den Datenblättern an den Netzbetreiber; in der Mittelspannung mit dem Datenblatt des Anlagenbetreibers und dem Abfragebogen des Netzbetreibers24.
2. Rolle: Netzbetreiber
**Netzverträglichkeitsprüfung**
Der Netzbetreiber nennt unverzüglich einen Zeitplan. Für EEG-Anlagen liefert er spätestens acht Wochen nach vollständigen Unterlagen das Prüfergebnis und einen Kostenvoranschlag4.
3. Rolle: Planer, Zertifizierungsstelle
**Planung und Nachweise**
Schutzkonzept, Einheiten- und Komponentenzertifikate mit ZEREZ-Nummern und je nach Leistung das Anlagenzertifikat1, 2.
4. Rolle: Eulektro (Lieferung), Elektrofachbetrieb (Installation), Sungrow (Inbetriebnahme)
**Lieferung und Inbetriebnahme des Speichers**
Eulektro liefert PowerStack und EMS300CP. Nach abgeschlossener Installation nimmt Sungrow den PowerStack in Betrieb; laut Handbuch erst nach Freigabe der zuständigen Stelle, in Deutschland des Netzbetreibers42.
5. Rolle: Errichter, Netzbetreiber, Zertifizierungsstelle
**Inbetriebsetzung der Gesamtanlage**
Die Schutzeinrichtungen werden vor Ort geprüft, danach folgt die Konformitätserklärung. Über 950 kW kommt der erste Nachweis fünf bis sechs Wochen nach der Inbetriebnahme der letzten Einheit20.

## Was liefert Eulektro – und was nicht?

### Das liefern wir

- Sungrow PowerStack ST255CS-2H mit 257 kWh und ST510kWh-125kW-4h (Datenblatt: ST510CS-4H) mit 514 kWh, je 125 kW Nennleistung41
- Site-Controller Sungrow EMS300CP, einer je Anlage44
- Werksprüfung und Inbetriebnahme des PowerStack durch Sungrow
- Herstellerunterlagen und Zertifikate: Downloads auf den Produktseiten; weitere Unterlagen können Sie bei uns anfragen

### Gehört nicht zu unserem Angebot

- Netzanschlussplanung und Netzanschlussantrag für PV- und Speicheranlagen
- Schutztechnik und Übergabestation
- EZA-Regler und Anlagenzertifikat
- Verkabelung und Installation vor Ort
- Vermarktung der THG-Quote

Dafür beauftragen Sie ein Planungsbüro, einen Elektrofachbetrieb, eine Zertifizierungsstelle bzw. einen Quotenvermarkter.

[PowerStack ST255CS-2H](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h) [PowerStack ST510kWh-125kW-4h](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st510kwh-125kw-4h) [Site-Controller EMS300CP](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp) [Sungrow bei Eulektro](https://www.eulektro.de/hersteller/sungrow) [Für Elektrofachbetriebe](https://www.eulektro.de/elektrobetriebe)

## Häufige Fragen zum Netzanschluss von PV und Batteriespeicher

Ab wann braucht ein Batteriespeicher ein Anlagenzertifikat?

Wenn alle Erzeugungseinheiten und Speicher am Netzanschlusspunkt zusammen mehr als 270 kW installierte Leistung haben oder mehr als 270 kW einspeisen dürfen. Am Mittelspannungsanschluss liegt die Grenze für die installierte Leistung bei 500 kW, wenn die Einspeisung höchstens 270 kW beträgt und ein übergeordneter Entkupplungsschutz mit Prüfprotokoll vorliegt. Bis 950 kW genügt ein Anlagenzertifikat Typ B oder C, darüber ist Typ A nötig.

Zählen PV-Anlage und Batteriespeicher zusammen?

Für die Grenzen von 270 kW und 500 kW ja: Gezählt wird die Summe der höchsten Wirkleistung aller Wechselrichter von PV und Speicher am Netzanschlusspunkt, laut Einheitenzertifikat. Für die 135-kW-Grenze der Anschlussregeln zählen PV und Speicher getrennt. Maßgeblich ist immer die Wechselstromleistung der Wechselrichter, nicht die Modulleistung in kWp.

Ab wann braucht man einen zentralen NA-Schutz?

Am Niederspannungsnetz, sobald die Summe der Scheinleistung aller Wechselrichter von PV und Speicher 30 kVA übersteigt. Ein einzelner Sungrow PowerStack mit 125 kW Nennleistung liegt bereits darüber. Der zentrale NA-Schutz sitzt am Zählerplatz oder möglichst nah an der Übergabe und wirkt auf einen zentralen Kuppelschalter oder auf die Kuppelschalter in den Wechselrichtern.

Welchen Kuppelschalter braucht die Anlage?

Am Niederspannungsnetz einen einfehlersicheren zentralen Kuppelschalter oder die Kuppelschalter in den Wechselrichtern, auf die der zentrale NA-Schutz wirkt. Am Mittelspannungsnetz wirkt der übergeordnete Entkupplungsschutz auf den Übergabeschalter und der Entkupplungsschutz der Einheiten auf ein zweites, getrenntes Schaltgerät. Unter anderem ab einem Transformator von 1 MVA ist an der Übergabe ein Leistungsschalter vorgesehen.

Ab wann ist ein EZA-Regler Pflicht?

Wenn die Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A oder B nach VDE-AR-N 4110 braucht. Dann muss der EZA-Regler ein Komponentenzertifikat oder eine Prototypenbestätigung haben. Im vereinfachten Verfahren bis 270 kW, in der Mittelspannung bis 500 kW, dürfen auch nicht zertifizierte Steuerungen diese Aufgaben übernehmen.

Ist der Sungrow EMS300CP ein EZA-Regler?

Nein. Der EMS300CP ist der Site-Controller der PowerStack-Anlage und steuert die Speicher, zum Beispiel Einspeisebegrenzung, Spitzenkappung sowie Wirk- und Blindleistung. Ein Komponentenzertifikat als EZA-Regler liegt uns für ihn nicht vor. Braucht die Anlage ein Anlagenzertifikat Typ A oder B, kommt ein zertifizierter EZA-Regler hinzu; die Anbindung an den EMS300CP stimmen Planer, Hersteller und Zertifizierungsstelle ab.

Niederspannung oder Mittelspannung – wer entscheidet?

Den Netzanschlusspunkt ermittelt der Netzbetreiber bei der Prüfung Ihres Anschlussbegehrens; für PV-Anlagen setzt § 8 EEG dafür Regeln. Als Orientierung nennt der BDEW-Musterwortlaut für die Technischen Anschlussbedingungen einen Anschluss am Mittelspannungsnetz ab rund 170 kVA; das ist keine feste Grenze. Auch größere Anlagen können am Niederspannungsnetz angeschlossen werden, brauchen ab 135 kW aber Wechselrichter mit Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110.

Gilt § 14a EnWG auch für Gewerbespeicher?

Ja, wenn der Speicher am Niederspannungsnetz angeschlossen ist, beim Einspeichern mehr als 4,2 kW aufnimmt und nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb gegangen ist. Die Ausnahme für betriebsnotwendige Anlagen gilt nur für Wärmepumpen und Klimaanlagen. Am Mittelspannungsanschluss gilt § 14a EnWG nicht.

Welche Zertifikate hat der Sungrow PowerStack für den Netzanschluss?

Der Wechselrichter SC125CX im PowerStack hat Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, beide im zentralen Zertifikatsregister ZEREZ eingetragen; die Registernummern nennen wir auf Anfrage. Als höchste Wirkleistung nennen sie 137,5 kW. Dieser Wert zählt für die Leistungsschwellen, die 125 kW Nennleistung nur mit bescheinigter dauerhafter Begrenzung. Das 4105-Zertifikat finden Sie als Download auf den Produktseiten.

Bekomme ich THG-Quote für Solarstrom, der an meinen Ladepunkten geladen wird?

Ja, an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. PV-Strom, der hinter demselben Netzverknüpfungspunkt direkt in die Ladepunkte fließt, wird mit dem Emissionswert von Solarstrom statt mit dem Strommix angerechnet. Nötig sind Viertelstundenwerte des Messstellenbetreibers. Strom aus dem Batteriespeicher zählt nur, wenn der Speicher ausschließlich mit Solar- oder Windstrom vom selben Netzanschluss geladen wird und nachweisbar nicht aus dem Netz laden kann. Gemeldet wird einmal je Ladepunkt und Jahr beim Umweltbundesamt, bis 28. Februar des Folgejahres.

Ist ein Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?

Neue Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind nach § 118 Abs. 6 EnWG 20 Jahre lang vom Netzentgelt für den Strombezug befreit, soweit der gespeicherte Strom zeitversetzt wieder in dasselbe Netz eingespeist wird. Versorgt der Speicher vor allem den eigenen Verbrauch oder einen Ladepark, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber, ob und wie weit die Befreiung greift.

## Batteriespeicher für Ihr Projekt anfragen

Senden Sie uns Standort, Art des Netzanschlusses (Nieder- oder Mittelspannung), geplante PV- und Speicherleistung und die Zahl der Ladepunkte. Sie erhalten ein Angebot für PowerStack und EMS300CP.

[PowerStack anfragen](https://www.eulektro.de/kontakt?thema=hardware#anfrage) [Beratungstermin zum PowerStack](https://www.eulektro.de/kontakt#termin)

Netzanschlussplanung und Anlagenzertifikat gehören nicht zu unserem Lieferumfang.

## Hinweise und Quellen

- Vereinfachte Übersicht, Stand 6. November 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Planungsberatung; ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und Verordnungen, die VDE-Anwendungsregeln in der gültigen Ausgabe sowie die TAB und Vorgaben Ihres Netzbetreibers. Diese können abweichen und Zusätzliches verlangen.
- Grundlage sind Gesetzestexte, Veröffentlichungen von VDE FNN, Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt, TAB von Netzbetreibern und Herstellerunterlagen. Die kostenpflichtigen Normtexte selbst haben wir nicht ausgewertet.
- Planung, Anmeldung, Schutzkonzept und Nachweise gehören in die Hände einer Elektrofachkraft oder eines Planungsbüros; das Anlagenzertifikat stellt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus. Fragen zur THG-Quote beantworten das Umweltbundesamt und Quotenvermarkter.
- Die Regeln ändern sich (Neufassung der VDE-AR-N 4110, EEG-Novelle, Umsetzung von MiSpeL). Wir überarbeiten diese Übersicht, wenn neue Fassungen erscheinen.

### Quellen

Abgerufen bzw. eingesehen am 06.11.2026.

Gesetze, Verordnungen, Festlegungen

1. Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV), § 2. [https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__2.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__2.html)
2. NELEV, §§ 4 und 7. [https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__4.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__4.html) · [https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__7.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/nelev/__7.html)
3. Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) vom 16.05.2024, §§ 2 und 3. [https://www.gesetze-im-internet.de/eaav/__2.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eaav/__2.html) · [https://www.gesetze-im-internet.de/eaav/__3.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eaav/__3.html)
4. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 8. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html)
5. EEG 2023, § 9. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html)
6. EEG 2023, § 19. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html)
7. EEG 2023, § 21. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html)
8. EEG 2023, § 22. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__22.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__22.html)
9. EEG 2023, § 51 und § 100. [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html) · [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__100.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__100.html)
10. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 13a. [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__13a.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__13a.html)
11. EnWG, § 14a. [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html)
12. EnWG, § 17. [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__17.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__17.html)
13. EnWG, § 118. [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html)
14. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19. [https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html)
15. Bundesnetzagentur: Festlegung BK6-22-300 (§ 14a EnWG), Anlage 1 zum Beschluss vom 27.11.2023. [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf)
16. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur erlässt Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL)“, 01.10.2026. [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20261001_Mispel.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20261001_Mispel.html)

VDE FNN (Technische Anschlussregeln)

1. VDE FNN: „Technische Anschlussregeln Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)“ inkl. FAQ, Seitenstand 28.05.2026. [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018)
2. VDE FNN: „Anhang F – Formulare zur VDE-AR-N 4105“ (2026). [https://www.vde.com/resource/blob/1785304/266f777b4c67137a95a7e7512db43577/vde-ar-n-4105-formulare-anhang-e-data.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/resource/blob/1785304/266f777b4c67137a95a7e7512db43577/vde-ar-n-4105-formulare-anhang-e-data.pdf)
3. VDE FNN: „Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)“, Seitenstand 13.05.2026. [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/tar-niederspannung-vde-ar-n-4100)
4. VDE FNN: „Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)“ inkl. FAQ. [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110) · FAQ: [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110/tar-mittelspannung-vde-ar-n4110 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-mittelspannung-vde-ar-n-4110/tar-mittelspannung-vde-ar-n4110)
5. VDE FNN: „Technische Anschlussregel Hochspannung (VDE-AR-N 4120 + VDE-AR-N 4120/A1)“, Seitenstand 13.04.2026. [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-hochspannung-vde-ar-n-4120 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-hochspannung-vde-ar-n-4120)
6. VDE FNN: „TAR Höchstspannung (VDE-AR-N 4130)“. [https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-hoechstspannung-vde-ar-n-4130 (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-hoechstspannung-vde-ar-n-4130)
7. VDE FNN: „Geplante TAR-Veröffentlichungen von 08.2024 bis 08.2027“, Stand 12.06.2026. [https://www.vde.com/resource/blob/2231082/a3ceb4a45892f6a1856ae32a01392e1f/geplante-voe-der-vde-tars-data.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/resource/blob/2231082/a3ceb4a45892f6a1856ae32a01392e1f/geplante-voe-der-vde-tars-data.pdf)
8. VDE FNN: Hinweis „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“, Version 1.0, März 2024. [https://www.vde.com/resource/blob/2306364/ae50ed2dfe20e6584fad16e2525565e2/nelev-hinweis-download-data.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/resource/blob/2306364/ae50ed2dfe20e6584fad16e2525565e2/nelev-hinweis-download-data.pdf) · FAQ: [https://www.vde.com/de/fnn/aktuelles/vereinfachter-anschluss-und-nachweis-von-erzeugungsanlagen-in-mittel--und-hochspannung-in-kraft (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/de/fnn/aktuelles/vereinfachter-anschluss-und-nachweis-von-erzeugungsanlagen-in-mittel--und-hochspannung-in-kraft)
9. VDE FNN: „Anwendungshilfe VDE-AR-N 4105/4110“ (Entscheidungshilfe), 23.02.2022. [https://www.vde.com/resource/blob/2169348/759cfb8b039ebbce83be3968437e5098/entscheidungshilfe-4105-4110-pdf-data.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.vde.com/resource/blob/2169348/759cfb8b039ebbce83be3968437e5098/entscheidungshilfe-4105-4110-pdf-data.pdf)

Netzbetreiber, Verbände, Zertifizierer, Normen, Fachpresse

1. badenova Netze: Installateursversammlung „Neuerungen TAR NS“, 22.04.2026. [https://a.storyblok.com/f/307935/x/83dc25f2b2/260422-installateursversammlung-neuerungen-tar-ns.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://a.storyblok.com/f/307935/x/83dc25f2b2/260422-installateursversammlung-neuerungen-tar-ns.pdf)
2. Netze BW: TAB Mittelspannung, Ausgabe Juli 2026, mit BDEW-Musterwortlaut TAB Mittelspannung, Version 1.1, Stand 01.06.2026. [https://assets.cdn.netze-bw.de/xytfb1vrn7of/6GDkuDxty3GBA9EwLM6YFC/c0d33e945b49471f9b8ad49e18ece3d0/technische-anschlussbedingungen-fuer-den-anschluss-an-das-mittelspannungsnetz-tab-ms.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://assets.cdn.netze-bw.de/xytfb1vrn7of/6GDkuDxty3GBA9EwLM6YFC/c0d33e945b49471f9b8ad49e18ece3d0/technische-anschlussbedingungen-fuer-den-anschluss-an-das-mittelspannungsnetz-tab-ms.pdf)
3. KommEnergie (Bayernwerk-Gruppe): „Anwendungshinweise zur VDE-AR-N 4110“, TAB-Version 2.0 vom 15.06.2026. [https://www.kommenergie.de/_Resources/Persistent/b/5/0/3/b5030e5eb1dbd8b614881e5f709abfcdfcd77072/20260915-anwendungshinweise-kommenergie-tar-mittelspannung.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.kommenergie.de/_Resources/Persistent/b/5/0/3/b5030e5eb1dbd8b614881e5f709abfcdfcd77072/20260915-anwendungshinweise-kommenergie-tar-mittelspannung.pdf)
4. Stromnetz Kulmbach: „Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110“, Version 2.0 vom 15.06.2026. [https://www.stromnetz-kulmbach.de/fileadmin/files/Netzanschluss/20260615-ergaenzungen-kulmbach-tar-mittelspannung.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.stromnetz-kulmbach.de/fileadmin/files/Netzanschluss/20260615-ergaenzungen-kulmbach-tar-mittelspannung.pdf)
5. Netze ODR: „TAB Mittelspannung“ (PDF vom 01.07.2025). [https://www.netze-odr.de/fileadmin/Netze-ODR/Dokumente/Partner/Elektroinstallateure/Technische_Anschlussbedingungen/Mittelspannung/TAB_Mittelspannung_Netze_ODR.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.netze-odr.de/fileadmin/Netze-ODR/Dokumente/Partner/Elektroinstallateure/Technische_Anschlussbedingungen/Mittelspannung/TAB_Mittelspannung_Netze_ODR.pdf)
6. wesernetz: „Technische Regelungen“ für Einspeiser (Funkrundsteuerempfänger). [https://www.wesernetz.de/fuer-einspeiser/informationen/technische-regelungen (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.wesernetz.de/fuer-einspeiser/informationen/technische-regelungen)
7. VfEW Baden-Württemberg: „Netzanschluss: Vergabeverfahren und Priorisierung für Letztverbraucher“, Handlungsempfehlung vom 05.08.2026. [https://assets.cdn.netze-bw.de/xytfb1vrn7of/6sWBD3GfEnxUJrrEzDzYMJ/95684d66b794059ec6b4bfe71768d4cb/vergabeverfahren-und-priorisierung-fuer-letztverbraucher.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://assets.cdn.netze-bw.de/xytfb1vrn7of/6sWBD3GfEnxUJrrEzDzYMJ/95684d66b794059ec6b4bfe71768d4cb/vergabeverfahren-und-priorisierung-fuer-letztverbraucher.pdf)
8. Dr. Web: „Netzanschluss für Ladeparks: Punkteverfahren“, 12.10.2026 (Fachpresse). [https://www.drweb.de/netzanschluss-ladeparks-punkteverfahren/ (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.drweb.de/netzanschluss-ladeparks-punkteverfahren/)
9. pv magazine: „Bundestag wird EEG 2027 und Netzpaket wohl erst im November verabschieden“, 15.10.2026 (Fachpresse). [https://www.pv-magazine.de/2026/10/15/bundestag-wird-eeg-2027-und-netzpaket-wohl-erst-im-november-verabschieden/ (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.pv-magazine.de/2026/10/15/bundestag-wird-eeg-2027-und-netzpaket-wohl-erst-im-november-verabschieden/)
10. 8.2 Certification: „Leitfaden Anlagenzertifikat B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung“, 12/2023. [https://8p2-certification.com/documents/29/Leitfaden_Anlagenzertifikat_B-FGW_eiJHjNb.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://8p2-certification.com/documents/29/Leitfaden_Anlagenzertifikat_B-FGW_eiJHjNb.pdf)
11. VDE Verlag: DIN EN IEC 61439-2 (VDE 0660-600-2):2021-10. [https://vde-verlag.de/normen/0600336/din-en-iec-61439-2-vde-0660-600-2-2021-10.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://vde-verlag.de/normen/0600336/din-en-iec-61439-2-vde-0660-600-2-2021-10.html)
12. Hager: Produktseite NH-Sicherungslasttrennschalter LT0054 mit Normangaben (DIN EN 60947-3 / VDE 0660-107; NH-Sicherungseinsätze IEC 60269-2 / DIN VDE 0636-2). [https://hager.com/de/katalog/produkt/lt0054-si-lasttrennschalter-lt-nh000-40mm-rk (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://hager.com/de/katalog/produkt/lt0054-si-lasttrennschalter-lt-nh000-40mm-rk)
13. ABB: Broschüre „NA-Schutz und Kuppelschalter“, 2017 (vor VDE-AR-N 4105:2018). [https://library.e.abb.com/public/806744d2754f4f4bafa991575f79af20/Broschuere%20NA%20Schutz.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://library.e.abb.com/public/806744d2754f4f4bafa991575f79af20/Broschuere%20NA%20Schutz.pdf)

Hersteller, Register, Eulektro

1. ZEREZ – Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate: öffentliche Suche nach „SC125CX“, Abruf 06.11.2026. [https://www.zerez.net (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.zerez.net)
2. TÜV SÜD Product Service: Certificate of Conformity ESY 073342 0423 Rev. 00 für SC125CX/SC110CX nach VDE-AR-N 4105:2018-11, 10.02.2025, S. 1–2 (Leistungsdaten) und 36–37 (NA-Schutz, Kuppelschalter). Download auf [eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h#downloads)
3. Sungrow: Datenblätter PowerStack ST255CS-2H (Version 2, 2025), PowerStack ST510CS-4H (Version 2, 2025) und EMS300CP (Version 3). Downloads auf [eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h#downloads), […/sungrow-powerstack-st510kwh-125kw-4h](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st510kwh-125kw-4h#downloads) und […/sungrow-ems300cp](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp#downloads)
4. Sungrow: User Manual PowerStack ST255CS-2H (Standard Version), Version 11, 12/2025, Kapitel 2 (EMS300CP und Zähler), 5 (elektrischer Anschluss, Erdung, Parallelbetrieb) und 7.1 (Einschalten). Download auf [eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-powerstack-st255cs-2h#downloads)
5. Herstellerangabe (Übersichtsschaltplan ST255CS-2H, Sungrow, 02/2026).
6. Eulektro GmbH: Produktseite „Sungrow EMS300CP“, [eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp](https://www.eulektro.de/produkte/sungrow-ems300cp), Stand 06.11.2026.

EZA-Regler (Beispiele, keine Empfehlung)

1. meteocontrol: Produktseite „blue'Log XC“. [https://www.meteocontrol.com/en/products/on-site/bluelog-x-series-xm-xc/bluelog-xc (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.meteocontrol.com/en/products/on-site/bluelog-x-series-xm-xc/bluelog-xc)
2. meteocontrol: „Power Plant Controller (PPC)“. [https://www.meteocontrol.com/en/scada-plant-control/solutions/power-plant-controller-ppc (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.meteocontrol.com/en/scada-plant-control/solutions/power-plant-controller-ppc)
3. Bureau Veritas: Komponentenzertifikat U24-1001, EZA-Regler SMA Data Manager L (EDML-10) und PPM-10, VDE-AR-N 4110:2023-09, 4120:2018-11 und 4130:2018-11, 16.10.2024, gültig bis 15.10.2029; bereitgestellt von SMA. [https://files.sma.de/downloads/ZE_EDML_AR-N%2041x0-en-12.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://files.sma.de/downloads/ZE_EDML_AR-N%2041x0-en-12.pdf)
4. WIND-certification: Komponentenzertifikat WIND-cert 104CC420/12, EZA-Regler PLEXLOG PL500+, VDE-AR-N 4110:2023-09, 22.06.2026, gültig bis 21.06.2031; bereitgestellt von PLEXLOG. [https://plexlog.de/web/sites/default/files/2026-06/104CC420_12_Komponentenzertifikat_Plexlog_PL500plus_20260619.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://plexlog.de/web/sites/default/files/2026-06/104CC420_12_Komponentenzertifikat_Plexlog_PL500plus_20260619.pdf)

THG-Quote

1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 37a. [https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html)
2. 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV), § 5, aktuelle Fassung. [https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html)
3. 38. BImSchV, § 6. [https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__6.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__6.html)
4. 38. BImSchV, § 8. [https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html)
5. 38. BImSchV, § 3. [https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__3.html (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__3.html)
6. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/5530 (Beschlussempfehlung und Bericht des 16. Ausschusses zur Weiterentwicklung der THG-Quote), 22.04.2026. [https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105530.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105530.pdf)
7. Umweltbundesamt: „Vollzug der 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge“, zuletzt aktualisiert 30.10.2026. [https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer)
8. Umweltbundesamt: „FAQ zur Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischen Strom auf die THG-Quote – Vollzug von § 5 Abs. 5 der 38. BImSchV“, TEXTE 10/2024, Oktober 2024. [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/faq_-_ee-stromanrechnung_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/faq_-_ee-stromanrechnung_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf)
9. Umweltbundesamt: „Anwenderleitfaden – Anrechnungsvoraussetzungen von Strom aus Wind- und Solarenergie nach § 5 Abs. 5 38. BImSchV“, TEXTE 10/2024, Oktober 2024. [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/anwenderleitfaden_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/anwenderleitfaden_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf)
10. Umweltbundesamt: „Anhang zum Anwenderleitfaden § 5 Abs. 5 38. BImSchV – Messkonzepte zur Bestimmung der THG-Quote“, 10.01.2025. [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/anhang_zum_anwenderleitfaden_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/anhang_zum_anwenderleitfaden_ss_5_abs._5_38._bimschv.pdf)
11. Umweltbundesamt: „FAQ zur Antragsstellung und Vollzug der Anrechnung von Strom aus Elektrofahrzeugen auf die THG-Quote“, Stand 17.07.2025. [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq_vollzug_38._bimschv_0.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq_vollzug_38._bimschv_0.pdf)
12. Umweltbundesamt: Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 4 und 5 Satz 3 der 38. BImSchV vom 15.10.2025, BAnz AT 05.11.2025 B7 (Werte für 2026). [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_05.11.2025_b7.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_05.11.2025_b7.pdf)
13. Umweltbundesamt: Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der 38. BImSchV vom 10.06.2026, BAnz AT 30.06.2026 B9 (EVSE-ID). [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/BAnz%20AT%2030.06.2026%20B9.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/BAnz%20AT%2030.06.2026%20B9.pdf)
14. Umweltbundesamt: „Eigenerklärung zur Bestätigung der Mess- und Eichrechtskonformität öffentlicher Ladepunkte gemäß § 6 Abs. 4 Satz 3 der 38. BImSchV“ (Formular). [https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/260608_Mess_und_Eichrecht_%C3%B6ffLP_ausf%C3%BCllbar.pdf (externe Seite, öffnet in neuem Tab)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/260608_Mess_und_Eichrecht_%C3%B6ffLP_ausf%C3%BCllbar.pdf)

Genannte Produkt- und Firmennamen sind Marken ihrer Inhaber. Wir nennen sie als Beispiel, nicht als Empfehlung.
